20/10/2023
ist häufiges Streitthema und kann für und teuer werden. Aber keine Sorge: „Q Kehrs“. Deshalb haben wir euch die wichtigsten Infos rund um die Beseitigung von zusammengefasst:
➤ 1. Wer ist zuständig:
Grundsätzlich rechtlich verpflichtet ist der Eigentümer. Einzige Ausnahme: Im Mietvertrag wird geregelt, dass es Aufgabe des Mieters ist, sich um die zu kümmern. Dann wiederum sind Eigentümer dazu verpflichtet, entsprechende Arbeitsgeräte zur Verfügung zu stellen und die ordnungsgemäße Ausführung zu kontrollieren.
, welches von benachbarten Grundstücken auf das eigene fällt, muss ebenfalls vom Eigentümer (bzw. Mieter bei entsprechender Regelung) beseitigt werden (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 5 U 116/08).
➤ 2. Wann das Laub beseitigt werden muss:
Die Uhrzeiten richten sich an die Zeiten für den Winterdienst, sprich werktags zwischen 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Laut einem Urteil des Landesgerichts Frankfurt (Az.: 2/23 O 368/93) dürfen Fußgänger jedoch nicht erwarten, dass ab 7 Uhr die Bürgersteige bereits vom Laub befreit sind, sondern müssen selbst darauf achten, bei nassem Laub nicht auszurutschen.
➤ 3. Was bei Reinigung und Entsorgung beachtet werden sollte:
Der allseits beliebte Laubbläser darf laut Bundes-Immisionsschutzgesetz werktags nur von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr zum Einsatz kommen. Ausnahme sind Geräte mit EG-Umweltzeichen, da diese besonders leise sind und werktags auch bis 20 Uhr genutzt werden dürfen.
Bei der Laubentsorgung sollte man sich entsprechend seines Wohnortes genau informieren. So ist es in einigen Orten erlaubt, Laub zu verbrennen. In Berlin ist die Verbrennung von jeglichen Gartenabfällen jedoch zum Beispiel seit 1993 verboten.