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urheberrecht-blog.info Blog von RA Dr. Henner Merle und RA Johannes Flötotto zum Urheber- und Medienrecht, Filmrecht, sowie allen anderen Gebieten des Immaterialgüterrechts.

26/10/2017

eMail-Nachrichten mit Werbung rechtswidrig!

Das Amtsgericht Bonn hat geurteilt, dass das Verschicken von eMail-Nachrichten mit Werbung, ohne dass die ausdrückliche und vorherige Einwilligung des Adressaten eingeholt wurde, in der Regel rechtswidrig ist. Durch das Versenden solcher unerwünschten Werbung werde der Adressat regelmäßig in seinem Persönlichkeitsrecht und der Achtung seiner Privatsphäre verletzt. Dem Betroffenen stehe in solchen Fällen ein Unterlassungsanspruch gem. §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB zu (Urteil des AG Bonn vom 01.08.2017, Az.: 104 C 148/17)

Urteil des AG Bonn vom 01.08.2017 (Az.:104 C 148/17) zu Autorespondern, welche Werbung enthalten und als Spam qualifizieren sind

05/08/2016

ZUR INFO:

Seit dem 27.07.2016 ist das "Zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes“ in Kraft (BGBl. 2016 Teil I, 1766 f.)

In § 8 III TMG n.F. wird der Betreiber offener WLANs dem Access Provider gleichgestellt. Diese Vorschrift lautet dann:

"Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Diensteanbieter nach Absatz 1, die Nutzern einen Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk zur Verfügung stellen."

Damit ist allerdings nicht ausdrücklich ausgeschlossen, dass Diensteanbieter auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Hier hilft nur mittelbar die Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 18/6745, Seite 10), die solche Unterlassungsansprüche ausschließt. An diese Begründung sind Gerichte jedoch nicht gebunden. Auch gilt mit dem neuen Gesetz auch die gerade vom BGH begründete Kaskadenhaftung für Access Provider auch für WLAN-Betreiber.

Abzuwarten bleibt daher, wie der EuGH diese FRage in einigen Wochen entscheiden wird (zur Beurteilung durch den EU-Generalanwalt siehe

http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2016-03/cp160028de.pdf

http://urheberrecht-blog.info/hintergrundmusik-in-zahnarztpraxen/
06/07/2015

http://urheberrecht-blog.info/hintergrundmusik-in-zahnarztpraxen/

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom gestrigen Tage entschieden, dass die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen im Allgemeinen keine – vergütungspflichtige – öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes dar…

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