16/10/2026
Phishing-Opfer? Seit gestern gilt: Ihre Bank muss zuerst erstatten.
Der Europäische Gerichtshof hat am 15. Oktober 2026 entschieden (C‑70/25): Eine Bank darf die Erstattung einer nicht autorisierten Zahlung nicht mehr mit dem Vorwurf „grob fahrlässig“ verweigern. Sie muss den Betrag zunächst zurückzahlen, spätestens bis zum Ende des nächsten Geschäftstags nach Ihrer Meldung. Ob Sie fahrlässig waren, muss die Bank danach beweisen.
Das gilt auch für Fälle, die Ihre Bank bereits abgelehnt hat.
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Dr. Sven Jürgens, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Berlin