20/05/2025
Wer heimlich Leute mit Kameras ausspioniert, sollte sich nicht wundern, wenn er verklagt wird. Das Landgericht Berlin hatte jetzt zu entscheiden, ob diese Aufnahmen denn ggfs. im Rahmen der Verteidigung gegen eine solche Klagen verwendet werden können. Nicht wirklich, meint das Landgericht Berlin.
Die Entscheidung hat unser Kollege Prof. Dr. Alexander Freys im Presserechtsblog zusammengefasst.
LG Berlin stärkt die Rechte Betroffener gegenüber heimlicher Presseobservation