Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke Ich biete Ihnen News aus der Welt des Marketing-, Datenschutz- und Onlinerechts. Ich danke für Ihr Verständnis. D.h.

Ich berate Unternehmen, Agenturen und Portalbetreiber in Rechtsfragen zum Vertragsrecht, Marketing, Datenschutz sowie gewerblichen Rechtsschutz. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Vermitteln von Fachwissen in verständlichen und praxisnahen Vorträgen, Workshops und Seminaren. Ich gebe hier gerne Tipps, teile mein Wissen mit und erkläre rechtliche Probleme. Jedoch darf und kann ich hier leider keine i

ndividuelle Beratung leisten oder Fragen beantworten. Falls Sie individuelle Rechtsberatung wünschen, wenden Sie sich bitte am besten per Kontaktformular https://drschwenke.de/service/kontakt/ oder E-Mail [email protected] an uns. Anfragen sowie Beiträge von Nutzern auf unserer Facebookseite werden mit Hilfe eines externen Kundenmanagements-Tools bearbeitet. Das heißt, wenn Sie eine Anfrage stellen, wird diese auf unseren Server übermittelt, so dass wir sie schneller und effektiver beantworten können. Wir verwenden nur die allgemein zugänglichen Daten, welche wir auch sehen würden, wenn wir Ihre Anfrage direkt auf Facebook beantworten würden. Ihren Namen, Profilbild, Facebook-ID sowie die gewählte Sprache, ID, Datum und den Inhalt Ihres Beitrags. Für Serviceanfragen gilt unsere Datenschutzerklärung: https://drschwenke.de/datenschutz

🎊 Buchvorstellung und Buchverlosung (ist das Foto echt?)📖Ich freue mich, Ihnen das Buch “Content Creation mit KI” von An...
04/06/2026

🎊 Buchvorstellung und Buchverlosung (ist das Foto echt?)

📖Ich freue mich, Ihnen das Buch “Content Creation mit KI” von Andreas Berens und Carsten Bolk vorstellen zu dürfen, das gerade in dritter, komplett überarbeiteter Auflage im Rheinwerk Verlag erschienen ist und sich an alle richtet, die mit KI Inhalte erstellen und im redaktionellen, unternehmerischen oder behördlichen Kontext einsetzen wollen.

Sie lernen anhand vieler Beispiele, wie Sie KI nicht nur bedienen, sondern ganze Arbeitsabläufe damit aufbauen, mit KI-Agenten und Storytelling-Frameworks.

⚖️Ich habe das Kapitel zum rechtssicheren Einsatz von KI verfasst, also zu Urheberrecht, Datenschutz und Kennzeichnungspflichten beim Arbeiten mit KI, von der Nutzung fremder Inhalte über typische Stolperfallen bis hin zu den KI-Kennzeichnungspflichten (die ab dem 2. August gelten). So lässt sich KI kreativ und zugleich rechtssicher einsetzen!

🎊 Wie können Sie eines der 5 verlosten Bücher gewinnen?

Schauen Sie sich das Bild an, auf dem ich das Buch lese. Ist es echt fotografiert oder mit KI erstellt?

Kommentieren Sie mit “Echt” oder mit “KI”, um zu gewinnen.

Unter richtigen Antworten verlose ich 5 Buchexemplare. Viel Erfolg!

Teilnahmeschluss: 01.07.2026 / Teilnahmebedingungen: datenschutz-generator.de/tb

👉🏼Wer auf Nummer sicher gehen möchte, bestellt das Buch am besten hier:
rheinwerk-verlag.de/content-creation-mit-ki/

Heute geht es um KI im Rechts- und Anwaltsleben, das EuGH-Urteil Kraftwerk vs. Pelham zu Sampling und Memes, Bußgelder f...
01/06/2026

Heute geht es um KI im Rechts- und Anwaltsleben, das EuGH-Urteil Kraftwerk vs. Pelham zu Sampling und Memes, Bußgelder für Dashcams und euer Feedback zu den letzten drei Folgen. Dazu ein Aufruf: die Mastodon-Instanz (podcasts.social) von Marcus Richter braucht Unterstützung! Links zum Podcast findet Ihr im ersten Kommentar.

Viel Spaß beim Hören!

⚠️ AI-Act: Praktischer Ratgeber zur Kennzeichnung von Deepfakes und KI-Texten. Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen,...
11/05/2026

⚠️ AI-Act: Praktischer Ratgeber zur Kennzeichnung von Deepfakes und KI-Texten. Ab dem 2. August 2026 müssen Unternehmen, Behörden und Selbstständige Deepfakes und Texte zur Information der Öffentlichkeit klar, sichtbar, verständlich und barrierefrei kennzeichnen. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

In meinem Ratgeber erkläre ich, wann eine Kennzeichnung erforderlich ist, welche Inhalte unter die Deepfake-Pflicht fallen, wann KI-Texte erfasst sind, wie die Kennzeichnung aussehen sollte und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

KI-Kennzeichnung wird Pflicht: Was Unternehmen ab 2026 zu Deepfakes, KI-Texten, Chatbots, Fristen und Bußgeldern wissen müssen.

🖖 Wir haben genug Dystopie zu Hause und reisen daher mit Dr. Jens Ambrock in die utopische Welt von Star Trek. Als Autor...
06/05/2026

🖖 Wir haben genug Dystopie zu Hause und reisen daher mit Dr. Jens Ambrock in die utopische Welt von Star Trek. Als Autor des neu erschienenen Buches „Das Recht der unendlichen Weiten" (dfv) ist Jens der beste Guide, den man sich dafür vorstellen kann.

Begleitet uns also in die unendlichen Weiten der Paragrafen und erfahrt mehr über die Oberste Direktive, Privatsphäre und Umgang mit Rechtsstreitigkeiten in einer weitestgehend von Geld und Juristen befreiten Gesellschaft (jeglicher Zusammenhang ausgeschlossen, Anm. d. Verf.).

Marcus und ich bedanken uns herzlich bei Jens für die unterhaltsamen Einblicke in eines der sicherlich ungewöhnlichsten Rechtsgebiete und empfehlen sein Buch allen, die Recht und Star Trek gleichermaßen schätzen. Für diese Zielgruppe ist es aber ohnehin ein Pflichtkauf!

Viel Vergnügen beim Hören, live long and prosper 🖖

Links zum Podcast:
🔗 Podcast-Website: https://lnkd.in/dKw_UzpE
🔗 Spotify: https://lnkd.in/dwEFYEWW
🔗 Apple Podcasts: https://lnkd.in/d2Q52b_a

📕 Buch unseres Gastes bestellen: https://lnkd.in/dauMKd2a

Keine zwei Sekunden Musik, über 20 Jahre Rechtsstreit, und heute ein Urteil mit Bedeutung für alle, die Memes, Parodien,...
14/04/2026

Keine zwei Sekunden Musik, über 20 Jahre Rechtsstreit, und heute ein Urteil mit Bedeutung für alle, die Memes, Parodien, Karikaturen, Remixes oder Samples einsetzen. Im Zentrum steht der Begriff „Pastiche".

🎵 Der Fall.
Moses Pelham sampelte eine zwei Sekunden lange Rhythmussequenz aus Kraftwerks „Metall auf Metall" für den Song „Nur mir". Kraftwerk klagte. Der Fall ging durch alle Instanzen, zweimal zum EuGH, einmal zum Bundesverfassungsgericht.

📜 Neue Nutzungserlaubnis im Gesetz.
2021 wurde mit § 51a UrhG eine neue Nutzungserlaubnis ins Urheberrecht aufgenommen: "Das Recht auf Karikaturen, Parodien und Pastiches", oft als „Recht auf Memes" bezeichnet. Darauf stützte sich nun Pelham.

„Pastiche“ kommt aus dem Französischen und meint im Kern eine Nachahmung oder Anlehnung an ein bestehendes Werk, etwa als Hommage, Remix oder kreative Neuinterpretation.

⚖️ Was hat der EuGH entschieden?
Der EuGH hat den Begriff „Pastiche“ heute deutlich konturiert. Ein Pastiche setzt voraus:

1. Das neue Werk muss an das Original erinnern,
2. aber wahrnehmbare Unterschiede aufweisen
3. und einen erkennbaren "kreativen Dialog" mit dem Original führen.

Dieser Dialog kann verschiedene Formen annehmen, etwa Stilnachahmung, Hommage oder eine humoristische oder kritische Auseinandersetzung. Humor ist also nicht zwingend. Entscheidend ist auch nicht die subjektive Absicht des Nutzers, sondern ob der Pastiche-Charakter objektiv erkennbar ist. Plagiate sind kein Pastiche.

➕➖ Beispiele.
Positiv: Ein bekanntes Bild wird mit einem neuen Kontext oder Text so verändert, dass ein eigener kreativer Bezug zum Original entsteht. Das kann ein zulässiges Pastiche sein.

Negativ: Ein Musikstück wird lediglich zur Untermalung eines Videos benutzt. Das ist mangels eigenen Beitrags kein Pastiche.

💡 Kommerzielle Pastiches erlaubt?
§ 51a UrhG unterscheidet nicht ausdrücklich zwischen privater und kommerzieller Nutzung. Das spricht dafür, dass Pastiches grundsätzlich auch im geschäftlichen Kontext möglich sein können.

Je werblicher und austauschbarer die Nutzung wirkt, desto eher dürfte zweifelhaft sein, ob noch ein ausreichender kreativer Dialog mit dem Original vorliegt.

💰 Marken und Persönlichkeitsrechte beachten.
Die Pastiche-Schranke schützt nur gegenüber urheberrechtlichen Ansprüchen. Wer fremde Marken oder prominente Gesichter in werblichem Kontext nutzt, muss zusätzlich Marken-, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrechte beachten. Aber auch hier gibt es Freiheiten im redaktionellen und, wenn auch im engen Rahmen, im werblichen Kontext (s. SIXT).

💡 Fazit:
Der EuGH hat den Pastiche-Begriff deutlich präzisiert. Das stärkt Remix-, Sampling- und Meme-Kultur. Zugleich ist klar, dass „Pastiche“ kein Freifahrtschein und kein Auffangtatbestand für jede kreative Übernahme geschützten Materials ist.

*EuGH, 14.04.2026, C-590/23. Link im ersten Kommentar.

🪸 Lässt sich die Klimakatastrophe vor Gericht aufhalten? Diese Frage steht im Mittelpunkt der neuen Folge der Rechtsbele...
02/04/2026

🪸 Lässt sich die Klimakatastrophe vor Gericht aufhalten? Diese Frage steht im Mittelpunkt der neuen Folge der Rechtsbelehrung.

2021 hat das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Der Gedanke dahinter geht maßgeblich auf unseren heutigen Gast, Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, zurück.

Mit ihm sprechen wir darüber, wie die Klage zustande kam, was es mit der „doppelten Freiheitsgefährdung“ auf sich hat, ob man fossile Konzerne direkt verklagen kann, und ob ein Baum selbst vor Gericht ziehen könnte.

Wir bedanken uns uns bei unserem Gast und wünschen Euch viel Vergnügen beim Hören!

Links zum Podcast im ersten Kommentar 👇🏻

⚖️ DSGVO-Auskunftsanfragen als Geschäftsmodell – der EuGH setzt Grenzen. Aber reicht das? Datenschutzrechtliche Auskunft...
19/03/2026

⚖️ DSGVO-Auskunftsanfragen als Geschäftsmodell – der EuGH setzt Grenzen. Aber reicht das? Datenschutzrechtliche Auskunftsanfragen können für Unternehmen erheblichen Aufwand bedeuten und manche nutzen das gezielt aus. Der EuGH hat dem heute einen Riegel vorgeschoben.

🤨 Worum geht es?
Ein Optikunternehmen erhielt eine Auskunftsanfrage, gerade mal 13 Tage nach der Newsletter-Anmeldung. Das Unternehmen recherchierte und stieß auf Berichte anderer Unternehmen, die dasselbe Muster kannten: Zuerst Auskunftsanfrage, dann Schadensersatzforderung.

Daraufhin wies es die Anfrage als missbräuchlich zurück. Der Antragsteller forderte daraufhin 1.000 € Schadensersatz, für die Ablehnung selbst.

🧑🏻‍⚖️ Was hat der EuGH entschieden?
Die Zurückweisung war rechtmäßig. Auskunftsanfragen sind dazu da, die eigene Datenverarbeitung zu verstehen und auf Rechtmäßigkeit zu prüfen. Wer sie stattdessen gezielt einsetzt, um Schadensersatzansprüche zu konstruieren, handelt missbräuchlich. Das gilt sogar schon beim allerersten Antrag. Wer den Schaden zudem selbst herbeigeführt hat, hat auch keinen Anspruch auf Ersatz.

💡 Was bedeutet das für die Praxis?
Die gute Nachricht: Unternehmen dürfen sich bei begründetem Verdacht wehren, auch wenn dieser nur auf Onlineberichten basiert.

Die schlechte: Die Beweislast liegt bei den Unternehmen. Wer eine Anfrage abweisen will, sollte nicht auf Basis eines vagen Bauchgefühls handeln, sondern Beweise sammeln und dokumentieren, insbes:
🔹Öffentlich zugängliche Informationen über bekannte Serienanantragsteller.
🔹Rückmeldungen anderer betroffener Unternehmen.
🔹Alle Kommunikationsverläufe.

Das bedeutete für Sie, lehnen sie Auskunftsanfragen nicht leichtertig und nur bei begründetem und nachweisbaren Verdacht ab.

☝🏻 Generell rate ich Ihnen sich auf steigende Auskunftszahlen vorzubereiten, also darauf, alle relevanten Datenpunkte schnell zusammentragen zu können. Angesichts der zunehmenden Zahl solcher Anfragen ist das weitaus sinnvoller als auf einen Auskunftsmissbrauch zu vertrauen.

*EuGH, 19.03.2026, Az. C-526/24 vom 19.03.2026
Link zur Pressemitteilung im ersten Kommentar👇🏻

Niemand* will ein Social Media-Verbot für Jugendliche, aber es gibt trotzdem viele PolitikerInnen, die es einführen woll...
12/03/2026

Niemand* will ein Social Media-Verbot für Jugendliche, aber es gibt trotzdem viele PolitikerInnen, die es einführen wollen. In der Diskussion geht es oft um medienpädagogische, digitalpolitische und gesellschaftliche Aspekte. Bei uns geht es um den juristischen Hintergrund - und dieser ist mindestens als chaotisch zu beschreiben.
Daher haben wir den Medienjuristen** und Experten zum Thema Dr. Stephan Dreyer eingeladen, der uns erläutert, was ein mögliches Gesetz beachten müsste und warum es wahrscheinlich gegen EU-Recht verstößt.
Wir ich bedanken uns dafür sehr, wünschen Euch viel Vergnügen beim Hören und freuen uns auf Eure Meinung zu dem Thema!

Link zum Podcast im ersten Kommentar 👇🏻

* Niemand, der ExpertIn ist oder sich länger als 5 Minuten mit dem Thema beschäftigt hat.
** Senior Researcher für Medienrecht und Media Governance am Hamburger Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut

KI statt Datenschutz?  Die EU will im globalen KI-Rennen aufholen und will dazu den Datenschutz einschränken. In der akt...
02/02/2026

KI statt Datenschutz? Die EU will im globalen KI-Rennen aufholen und will dazu den Datenschutz einschränken. In der aktuellen Folge von Rechtsbelehrung diskutieren wir daher gemeinsam mit Rechtsanwältin Elisabeth Niekrenz, welche Risiken die als "digitaler Omnibus" bezeichnete Gesetzesinitiative für den Datenschutz birgt und wem vermeintliche Vereinfachungen tatsächlich nutzen könnten.

Links im ersten Kommentar: 👇🏻

KI & Recht im Marketing 🎙️ Spannende Podcast-Folge, vor allem für die Praxis, in der wir über Datenschutzrisiken, Schatt...
27/01/2026

KI & Recht im Marketing 🎙️ Spannende Podcast-Folge, vor allem für die Praxis, in der wir über Datenschutzrisiken, Schatten-KI, Haftung sowie Urheberrecht sprechen und erklären, warum Verbote keine Lösung sind. Viel Spaß beim Hören und danke für die Einladung! Link im ersten Kommentar: 👇🏻

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Berlin
10777

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