28/07/2026
🗓️ Ab dem 2. August 2026 gelten neue KI-Kennzeichnungspflichten. Aber müssen auch vor dem Stichtag erstellte Deepfakes oder KI-Texte
gekennzeichnet werden? Hier kommt es auf die Art des KI-Inhalts an:
🖼️ Bei Deepfakes (Bild, Ton und Video) zählt allein die Erzeugung
KI-generierte Deepfakes müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden, wenn sie vor dem 2. August 2026 erzeugt oder manipuliert wurden.
Der Zeitpunkt der Veröffentlichung spielt dabei keine Rolle. Wer im Juli ein Bild generiert und es erst im Oktober postet, fällt nach dem Wortlaut der Leitlinien dennoch unter die Ausnahme.
✍️ Bei KI-Texten zählt die Erzeugung und die Veröffentlichung
Bei KI-Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse nach Art. 50 Abs. 4 Unterabs. 2 KI-VO müssen zwei Voraussetzungen zusammenkommen.
🔸Der Text wurde vor dem 2. August 2026 mittels KI erzeugt oder manipuliert.
🔸Der Text wurde vor dem 2. August 2026 bereits veröffentlicht.
Der Zeitpunkt der Veröffentlichung spielt also, anders als bei Deepfakes eine Rolle.
🔁 Reposts, Archive und Altbestände
Die EU-Kommission empfiehlt in ihren Leitlinien lediglich, auch alte KI-Inhalte zu kennzeichnen, und selbst das nur, soweit es keinen unverhältnismäßigen Aufwand verursacht (s.u. Rn. 154 der Leitlinien).
⚠️ Folgen für die Praxis
Ich kann mir vorstellen, dass die häufigste Verteidigung bei Abmahnungen wegen nicht gekennzeichneter Deepfakes lauten wird, sie sein zwar nach dem 2. August veröffentlicht, aber zuvor erstellt worden. Zumindest solange zuvor nicht vergessen wurde, vorher die Metadaten zu entfernen. 😉
Was denken Sie, praktisch betrachtet, taugt der Verweis auf eine Erstellung vor dem Stichtag als Argument gegen Abmahnungen oder Bußgelder?
Links zum Beitrag im ersten Kommentar. 👇🏻