Rechtsanwalt Sami Çakı

Rechtsanwalt Sami Çakı Die Berufsbezeichnung wurde aufgrund deutscher Rechtsnormen zuerkannt. Berufshaftpflichtversicherung des Rechtsanwaltes Sami Caki ist die ERGO Vers.

Schwerpunkte:
* Familienrecht/Internationales Familienrecht (Fachanwalt)
* Erbrecht
* Zivilrecht
* Strafrecht
* Arbeitsrecht


Impressum:
Diensteanbieter und inhaltlich verantwortlich:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Sami Caki
Müllerstraße 34 A, 13353 Berlin
Tel.: 030-46 60 13 00 Fax: 030-46 60 13 02
Funk: 0177-73 888 17
E-mail: [email protected]
Finanzamt Berlin St.-Nr. 23/24

9/60456

Weitere Informationen und sonstige Nutzungsbedingungen:

Die Berufsbezeichnung von Sami Caki lautet Rechtsanwalt. AG, Victoriaplatz 1, 40477 Düsseldorf
(Versicherungsnr.HV-HA4375218.9-00931-0140). Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Berlin:
Littenstraße 910179 Berlin
Telefon: 030/30 69 31 0
Telefax: 030/ 30 69 31 99
Email: info @ rak-berlin.de (Spamschutz, bitte Leerstellen vor und nach @ weglassen)
internetseite: http://www.rak-berlin.de


Gesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland)

Berufsrechtliche Regelungen:

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Anwaltliche Berufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FA)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)v. 9. 3. 2000

15/03/2025
Ausgangslage für jeden Strafverteidiger:  Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nati...
27/01/2015

Ausgangslage für jeden Strafverteidiger:

Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 - ... die UNSCHULDSVERMUTUNG ...

„Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.“

02/01/2015

Haften KİNDER für FEUERWERKSSCHÄDEN?
Kinder können unter Umständen für Schäden haften, die sie verursacht haben. Das hängt maßgeblich von ihrem Alter ab (§ 828 BGB):

0-7 Jahre: keine Haftung
7-18 Jahre: bedingte Haftung, abzustellen ist auf die Einsichtsfähigkeit des Kindes
Ab 18 Jahre: volle Haftung

Es kommt daher für die Schadenshaftung des Kindes vor allem auf seine Einsichtsfähigkeit an. Die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht ist vorhanden, wenn das Kind nach dem Stande seiner geistigen Entwicklung im Zeitpunkt der schädigenden Handlung in der Lage war einzusehen, dass seine Tat allgemein gefährlich ist, ein Unrecht darstellt und er daher irgendwie für sie einstehen muss. Dies hat zum Beispiel das OLG Nürnberg bei einem 11-jährigen angenommen, der eine „Biene“ nach dem Anzünden wegwarf und sich dabei nicht vergewisserte, ob Personen in der Nähe standen (OLG Nürnberg, Urteil vom 14.03.2005, Az. 8 U 3212/04).

Können nicht auch die ELTERN haften?
Ist das Kind aufgrund seines Alters oder seiner mangelnden Einsichtsfähigkeit nicht haftbar zu machen, kommt grundsätzlich eine Haftung der Eltern in Betracht.

Dies folgt aus dem Umstand, dass sie die Aufsichtspflicht über das Kind haben (§ 832 BGB). Das Vorhandensein einer Aufsichtspflicht allein genügt aber nicht. Erforderlich ist noch eine Verletzung der Aufsichtspflicht.

Dies wurde zum Beispiel in einem vom OLGSchleswig-Holstein entschiedenen Fall bejaht. Dort hatten die Eltern ihrem 7-jährigen Sohn den Umgang mit Feuerwerkskörpern gestattet. Die Richter waren der Ansicht, dass einem Kind in diesem Alter der Umgang mit Feuerwerkskörpern generell nicht erlaubt werden dürfe (OLG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.11.1998, Az. 5 U 123/97). Kommen die Eltern aber ihren Pflichten vollumfänglich nach, haften sie auch nicht.

Film der Woche: Jetzt wissen wir, warum sich die Eheleute scheiden lassen... Aus Liebe zum Familienanwalt....
16/11/2014

Film der Woche: Jetzt wissen wir, warum sich die Eheleute scheiden lassen... Aus Liebe zum Familienanwalt....

27/08/2014

Bußgeld??

ERKUNDUNGPFLICHT NACH DEM FAHRERWECHSEL?

Der Bei- bzw. Mitfahrer eines Fahrzeugs ist grundsätzlich nicht verpflichtet, auf Verkehrsschilder zu achten.

Nach einem Fahrerwechsel trifft ihn regelmäßig auch keine Pflicht, sich nach einem durch eine vorherige Beschilderung angeordnetem Überholverbot zu erkundigen.

Dies hat das OLG Hamm entschieden und damit ein Urteil des Amtsgerichts Olpe aufgehoben, das zunächst ein Bußgeld verhängt hatte.
...............

Im September 2013 fuhr der heute 38-jährige Betroffene aus Lennestadt in dem von seiner Ehefrau gesteuerten Pkw mit. Auf dem Rücksitz befand sich das Kind der Eheleute. Auf einem Parkplatz in der Nähe der Gaststätte “Haus am See“ an der Finnentroper Straße (L 539) übernahm der Betroffene das Steuer, damit seine Frau das Kind beruhigen konnte. Ungeachtet eines zuvor angeordneten Überholverbotes überholte der Betroffene sodann einen weiteren Pkw.

Deswegen verurteilte ihn das Amtsgericht wegen der fahrlässigen Nichtbeachtung des Überholverbots zu einer Geldbuße von 87,50 €...........

Das OLG hat diese Entscheidung aufgehoben und die Akte an das Amtsgericht zur weiteren Ermittlung weitergegeben...

OLG Hamm, Beschl. v. 18.06.2014 - 1 RBs 89/14
Quelle: OLG Hamm, Pressemitteilung v. 26.08.2014

25/08/2014

Muhammet Eren'in babasından Almanya'ya dava Almanya Berlin'nin en güncel haber sitesi. Son dakika, güncel, magazin, ekonomi, dünya, yerel ve tüm kategorilerde haberler

22/08/2014

NSU-Skandal: Opferanwalt verklagt Thüringen auf Schmerzensgeld

Als Reaktion auf Fehler der Thüringer Ermittlungsbehörden bei der Verfolgung der rechten Terrorzelle «Nationalsozialistischer Untergrund» (NSU) verklagt ein Opferanwalt das Land auf Schmerzensgeld. Dies hat das Landgericht Erfurt am 20.08.2014 mitgeteilt und damit einen Bericht von «Spiegel Online» bestätigt.
Anwalt beruft sich auf Amtspflichtverletzung

Der Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses im Thüringer Landtag, in dem Fehler und Defizite vor allem von Verfassungsschutz und Polizei aufgezeichnet werden, soll am 21.08.2014 in Erfurt öffentlich vorgestellt werden. Zu einer Sondersitzung des Parlaments am 22.08.2014 sind nach Angaben des Landtags auch Angehörige von Opfern des NSU-Terrors eingeladen. Der Anwalt werfe den Thüringer Ermittlungsbehörden Amtspflichtverletzung vor, sagte Gerichtssprecher Jürgen Lindner.
Klage bisher noch nicht zugestellt

Es handele sich dabei um eine Zivilklage gegen das Land, das in diesem Fall vom Innenministerium vertreten würde. Dem Land sei die Klage bisher nicht zugestellt worden, weil eine Formalie noch nicht erfüllt sei. Laut «Spiegel Online» stammt die Klage vom Stuttgarter Rechtsanwalt Khubaib Ali Mohammed, der zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen war.

VATER oder nicht VATER ??RECHTLICHER VATER schuldet Unterhalt auch wenn er NiCHT der LEIBLICHE VATER ist....Für die in d...
02/05/2014

VATER oder nicht VATER ??

RECHTLICHER VATER schuldet Unterhalt auch wenn er NiCHT der LEIBLICHE VATER ist....

Für die in der Ehe geborenen Kinder gilt die Vermutung, dass der Ehemann der Vater des Kindes ist, auch wenn das Kind nicht von ihm stammt !!

Diese Vermutung der Vaterschaft muss aufgrund gerichtlicher Vater­schafts­anfechtung beseitigt werden. Die Einleitung eines solchen Verfahrens ist fristgebunden; daher bei Bedenken gegen die Vaterschaft unverzüglich rechtlichen Rat holen...

08/04/2014

ZITAT des Tages:

Oft tut auch der Unrecht, der NİCHTS tut. Wer das Unrecht nicht verbietet, wenn er kann, der befiehlt es!

Marc Aurel
(121 - 180), römischer Kaiser und Philosoph

Quelle: »Selbstbetrachtungen«

Die in Deutschland erlassenen SCHEIDUNGSBESCHLÜSSE sind in der TÜRKEI nicht direkt gültig. Diese Entscheidungen müssen i...
07/04/2014

Die in Deutschland erlassenen SCHEIDUNGSBESCHLÜSSE sind in der TÜRKEI nicht direkt gültig. Diese Entscheidungen müssen in der Türkei im Rahmen eines Gerichtsverfahrens ANERKANNT werden, falls einer der Eheleute oder beide bei Eheschließung türkischer Staatsangehöriger war/waren.

Hierzu muss der rechtskräftige Beschluß vor der Übersetzung durch eine sog. Apostille in Deutschland legalisiert werden...

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns

www.samicaki.de

Adresse

FasanenStr. 37
Berlin
10719

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