Kanzlei für Strafrecht in Berlin

Kanzlei für Strafrecht in Berlin Fahlenkamp - Kanzlei für Strafrecht in Berlin, www.strafrecht-berlin.com Rechtsanwalt Jochen Fahlenkamp, Gerichtszulassung seit 1991, Strafverteidiger in Berlin

13/01/2026

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28/07/2025

Wieviel Anwalt braucht der Mann?
§ 137 StPO:

"(1) Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers bedienen. Die Zahl der gewählten Verteidiger darf drei nicht übersteigen."

Somit ist klar: Der Angeklagte kann mit bis zu 3 Wahlverteidigern vor Gericht erscheinen.
1) Braucht man/frau das?
Kommt drauf an. Z.B. bei Anklage wegen unterschiedlicher Vorwürfe, die in einem Prozess abgehandelt werden, kann es sinnvoll sein, sich einen spezialisierten Verteidiger für jeden der unterschiedlichen Vorwürfe zu nehmen. Ebenso, wenn die Hauptverhandlung sich über mehrere Sitzungstage hinzieht, da die Verteidiger sich dann auch mal ablösen können.
Die Verteidigung durch mehrere Anwälte ist aber nur sinnvoll, wenn diese miteinander kooperieren. Das heißt, bevor man einen weiteren Verteidiger mandatiert, muss man zunächst klären, ob alle Anwälte bereit sind, miteinander zusammenzuarbeiten, und ob der oder die bisherigen Verteidiger einverstanden sind, dass ein weiterer Verteidiger hinzukommt. Tut man das nicht, läuft man Gefahr, dass der oder die bisherigen Verteidiger abspringen und wegen Störung des Vertrauensverhältnisses das Mandat beenden.
2) Spricht etwas dagegen?
Generell nicht, da die Strafprozessordnung es ja so vorsieht. Besonders vor dem Landgericht, wo der Angeklagte mehreren Richtern gegenübersitzt, könnte man es sogar als Ausdruck von Chancengleichheit interpretieren.
Aber es wirkt auf das Gericht anders, wenn ein Angeklagter mit mehreren Verteidigern antritt, als wenn er sich nur von einem Anwalt verteidigen lässt. Diese psychologische Wirkung kann im Einzelfall günstig oder auch schädlich für den Angeklagten sein.
Fazit: Es ist möglich, sich durch mehr als einen Anwalt verteidigen zu lassen. Als Mandant sollte man aber vorher unbedingt mit den Anwälten abstimmen, ob diese einverstanden sind.

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RA Fahlenkamp, Kanzlei für Strafrecht, Berlin, zur neuesten Rechtsprechung des Kammergerichts betreffend Graffiti, Beschl. V. 23.11.2012 , AZ (4) 161 Ss 249/...

Adresse

Leibnizstrasse 55
Berlin
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