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VW – Abgasskandal! Das Auto zurückgeben !Wie Sie aufgrund des VW Abgasskandals Ihr VW Auto zurück geben und vom Kaufvert...
04/04/2016

VW – Abgasskandal! Das Auto zurückgeben !

Wie Sie aufgrund des VW Abgasskandals Ihr VW Auto zurück geben und vom Kaufvertrag lösen können:

Die Landgerichte tendieren dahingehend, einen wesentlichen Mangel mit Blick auf die Abgasmanipulationen zu verneinen. Allerdings können VW Kunden bei sog. „verbundenen Geschäften“, bei dem das Autohaus die Finanzierung vermittelt hat, den Kaufvertrag widerrufen. Dann wird sowohl der Kredit als auch der Kaufvertrag über das Auto rückabgewickelt. Wir helfen Ihnen dabei.

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Internationales Erbrecht Ein Erbfall ist dann als internationaler Erbfall anzusehen, wenn - Nachlassgegenstände sich im ...
04/04/2016

Internationales Erbrecht

Ein Erbfall ist dann als internationaler Erbfall anzusehen, wenn

- Nachlassgegenstände sich im Ausland außerhalb der Bundesrepublik befinden oder
- der Verstorbene nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt oder
- auf in der Bundesrepublik befindlichen Nachlass ausländisches Erbrecht angewendet wird oder
- ein Testament vorliegt, das in Ansehung besonderer ausl. Rechte verfügt wird.

Die Abwicklung des Nachlasses richtet sich nach dem Land in dem Sie sich gerade befinden. In der Bundesrepublik ist zunächst zwingend ein Erbschein auf die Namen der Erblasser zu beantragen. Dabei kommen drei Möglichkeiten in Betracht.

1. (Eigen-)Erbschein § 2353 BGB
Der übliche Erbschein wird beantragt durch die Erben, wenn der Nachlass des Erblassers sich insgesamt im Bundesgebiet und im Ausland befindet.

2. Fremdrechtserbschein § 2369 BGB
Der Fremdrechtserbschein wird beantragt, wenn auf im Bundesgebiet befindlichen Nachlass ausländisches Erbrecht Anwendung findet. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass der Nachlass sich nicht nach deutschem Erbrecht richtet und auf bestimmte Vermögenswerte im Bundesgebiet beschränkt ist.

3. Erbschein im Ausland beantragen
Es kann auch sinnvoll sein in bestimmten Konstellationen mit Bezug zum ausländischen Recht (türkisches Recht, polnisches Recht, russisches Recht, spanisches Recht usw.) den Erbschein direkt in diesen Ländern zu beantragen.

Wir beantragen und wickeln für Sie den gesamten Erbfall mit Auslandsbezug ab oder beraten Sie gerne dazu.

Ihre Kanzlei am Wittenbergplatz

19/02/2016

Wir, die Rechtsanwälte am Wittenbergplatz, sind eine international spezialisierte Fach- und Rechtsanwaltskanzlei. Jeder der Rechtsanwälte bearbeitet schwerpunktmäßig mindestens ein Rechtsgebiet, so dass sich unsere Kenntnisse, Erfahrungen und Kompetenzen gegenseitig ergänzen, um die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen der Mandanten bestmöglich durchzusetzen. Wir beraten und vertreten Sie in Englisch, Polnisch, Russisch und Türkisch. Unsere Mandanten beauftragen den Rechtsanwalt ihrer Wahl individuell, profitieren dennoch von den Synergien aller in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte. Da viele unserer Mandanten im Ausland ansässig sind, beraten wir Sie gern auch online.

Hierbei haben wir als besondere Form die Beratung via Skype oder Facebook nach Absprache eingeführt. Wir freuen
uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen.

18/02/2016

Adresse

Wittenbergplatz 2
Berlin
10789

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
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