18/08/2021
Rückzahlung Coronaprämie unzulässig In einem jüngst verhandelten Fall entschied das Arbeitsgericht Oldenburg, die Rückzahlung einer Coronaprämie ist unzulässig. Der Arbeitgeber forderte eine im November 2020 ausgezahlte Sonderzahlung i.H.v. 550€ von seinem Angestellten zurück. Im Arbeitsvertrag war vereinbart, dass freiwillige Zuwendungen zurückverlangt werden können. Das Gericht urteilte, die Rückzahlungsklausel ist gemessen am Arbeitsvertrag eine allgemeine Geschäftsbedingung und die ist unwirksam. Der Angestellte hätte nämlich noch mindestens 12 Monate in der Firma arbeiten müssen....
Rückzahlung Coronaprämie unzulässig In einem jüngst verhandelten Fall entschied das Arbeitsgericht Oldenburg, die Rückzahlung einer Coronaprämie ist unzulässig. Der Arbeitgeber forderte eine im November 2020 ausgezahlte Sonderzahlung i.H.v. 550€ von seinem Angestellten zurück. Im Arbeitsve...