27/01/2025
Untätigkeitsklage bei Einbürgerungen
Die Bundestagswahlen rücken immer näher und ausländerunfreundliche Wahlversprechungen nicht nur von rechtsgesinnten Parteien werden immer lauter. Daher möchte ich eindringlich zur Erhebung von Untätigkeitsklagen bei Einbürgerungen aufrufen. Noch können Sie sich die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft erhalten. Ist das Gesetz erstmal geändert, dann gilt in aller Regel die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über Ihren Einbürgerungsantrag. Daher beschleunigen Sie mit meiner anwaltlichen Hilfe die Bearbeitung Ihres Antrags, indem Sie mich für Sie eine Untätigkeitsklage erheben lassen. Ich bin bundesweit tätig.
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