BGKW Rechtsanwälte

BGKW Rechtsanwälte BGKW Rechtsanwälte in der Markgrafenstrasse Berlin Mitte Suchen Sie einen guten Rechtsanwalt in Berlin? Bei uns steht der Mandant im Mittelpunkt.

Bei uns finden Sie sicher einen spezialisierten Anwalt für das benötigte Rechtsgebiet. Wir kommunizieren auf Augenhöhe, verständlich, schnell und zielgerichtet. Unser Angebot richtet sich an mittelständische Unternehmen, Selbstständige und Gewerbetreibende sowie an Private. Durch unsere Kompetenzverteilung bieten wir eine juristische Rundumbetreuung aus einer Hand.

21/07/2020

Wir suchen Student_innen (vorzugsweise der Rechtswissenschaften) bzw. Rechtsreferendar_innen für:

Bürotätigkeiten in unserer Anwaltskanzlei:

• Post und Telefondienst
• Aktenführung
• Terminkoordination und Fristenüberwachung
• Verfassen einfacher Schreiben (ggf. nach Diktat)
• Kommunikation mit Mandantschaft & Prozessbeteiligten

Anforderungen: fehlerfreies Schreiben in Deutsch; schnelle Auffassungsgabe; eigenständiges Arbeiten; sicherer Umgang mit gängigen Office-Programmen

Wünschenswert: Erfahrungen mit RA-Micro, Englischkenntnisse

Wir sind an einer längerfristigen Zusammenarbeit interessiert!

Bei Interesse setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch (030 - 20 62 48 90) oder per E-Mail ([email protected]) in Verbindung.

Unterhaltsvorschuss für das Kind auch im AuslandsschuljahrMit der Unterhaltsvorschussreform 2017 hat der Gesetzgeber den...
23/08/2019

Unterhaltsvorschuss für das Kind auch im Auslandsschuljahr

Mit der Unterhaltsvorschussreform 2017 hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes erweitert. Dadurch trat eine erhebliche Verbesserung der Alleinerziehenden ein. Bisher zahlte der Staat Unterhaltsvorschuss für Kinder eines nicht zahlenden Elternteils bis zum 12. Lebensjahr und höchstens sechs Jahre lang.

Unsere Mandantin beantragte die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss für ihren 17jährigen Sohn. Das Land Berlin versagte ihr jedoch den Unterhaltsvorschuss, da ihr Sohn für 10 Monate eine staatliche Tagesschule in Großbritannien besuchte und während dieser Zeit bei einer Gastfamilie wohnte. Die zuständige Unterhaltsvorschussstelle in Berlin lehnte die Unterhaltsvorschusszahlung mit der Argumentation ab, dass der Sohn nicht mehr bei der Antragstellerin lebe.

Das Verwaltungsgericht Berlin ebenso wir das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gaben jedoch unserer Klage statt. Nach der vorzunehmenden Einzelfallbetrachtung lebt der Sohn trotz des Auslandsschulaufenthaltes weiterhin bei seiner Mutter. Das OVG bejahte einen Betreuungszusammenhang zwischen der Mutter und ihrem Sohn. Hierfür spreche, dass der Besuch der ausländischen Schule von Anfang an auf eine Rückkehr nach 10 Monaten angelegt gewesen sei, der Sohn die Schulferien zuhause verbracht habe und die Mutter sich um seine schulischen und sonstigen Belange wie etwa Arztbesuche gekümmert sowie den Auslandsaufenthalt mit eigenen Mitteln finanziert habe.

weiter unter:

Mit der Unterhaltsvorschussreform 2017 hat der Gesetzgeber den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes erweitert. Dadurch trat eine erhebliche Verbesserung der Alleinerziehenden ein. Bisher zahlte der Staat Unterhaltsvorschuss für Kinder eines nicht zahle...

19/11/2017

Jeder soll nach einer Scheidung seiner Wege gehen.“ – Vertraglicher Totalverzicht möglich?

Viele wollen heiraten, sich aber für den Fall der Scheidung keine finanziellen Verpflichtungen auferlegen. Jeder soll seiner Wege gehen können. Die Lösung: Eine vertragliche Vereinbarung hinsichtlich der Scheidungsfolgen vor der Eheschließung. Aber ist der uneingeschränkte Ausschluss der gesetzlich vorgesehenen Scheidungsfolgen ohne weiteres möglich?

Privatautonomie auch im Eherecht …

Die künftigen Eheleute können die gesetzlichen Regelungen über nachehelichen Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich vertraglich abändern. Auch auf sämtliche gesetzlich geregelten Rechte können die Vertragsparteien grundsätzlich in einem Ehevertrag verzichten.

aber richterliche Wirksamkeitskontrolle …

Es findet jedoch eine richterliche Wirksamkeitskontrolle statt, wenn eine evident einseitige Lastenverteilung vorliegt.

Hat der künftige Ehepartner keine eigenen Einkünfte, kann der Verzicht auf sämtliche Rechte nach der Scheidung unwirksam sein. Das Verdikt der Sittenwidrigkeit kommt nämlich dann in Betracht, wenn durch den Vertrag Regelungen aus dem Kernbereich des gesetzlichen Scheidungsfolgenrechts ganz oder jedenfalls zu erheblichen Teilen abbedungen werden, ohne dass dieser Nachteil für den anderen Ehegatten durch anderweitige Vorteile (Kompensationen) gemildert oder durch die besonderen Verhältnisse der Ehegatten, den von ihnen angestrebten oder gelebten Ehetyp oder durch sonstige gewichtige Belange des begünstigten Ehegatten gerechtfertigt wird.

Für die subjektive Seite der Sittenwidrigkeit sind verstärkende Umstände außerhalb der Urkunde erforderlich, die auf ein subjektives Ungleichgewicht (z. B. wegen Ausnutzung einer Zwangslage, sozialer oder wirtschaftlicher Abhängigkeit oder intellektueller Unterlegenheit) hindeuten können.

und Ausübungskontrolle …

Soweit die Regelungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht als sittenwidrig zu bewerten sind, findet in einem zweiten Schritt eine sogenannte Ausübungskontrolle statt. Danach wird bezogen auf den Zeitpunkt der Scheidung untersucht, ob und inwieweit ein Ehepartner die ihm durch den Vertrag eingeräumte Rechtsmacht missbraucht, wenn er sich auf den Ausschluss oder die Einschränkung einer gesetzlichen Scheidungsfolge beruft. Eine Ausübungskontrolle kommt in erster Linie dann in Betracht, wenn und soweit die tatsächliche Gestaltung der ehelichen Lebensverhältnisse von der ursprünglichen Lebensplanung abweicht, die die Ehegatten dem Ehevertrag zugrunde gelegt haben. Gingen etwa beide Ehepartner zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses davon aus, dass die Ehe kinderlos bleibt, zum Zeitpunkt der Scheidung jedoch ein oder mehrere Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind und der betreuende Ehepartner nicht mehr oder nur eingeschränkt erwerbstätig ist, kann die Berufung auf den vollständigen Verzicht auf nachehelichen Unterhalt unwirksam sein.

Sorgsame Prüfung und Festlegung der ehevertraglichen Regelungen!

Wenn Sie die gesetzlichen Folgen der Scheidung umfassend abändern wollen, bedarf es einer Prüfung, inwieweit die Regelungen einer richterlichen Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle standhalten. Ansonsten besteht die Gefahr, Vereinbarungen getroffen zu haben, die schlussendlich keinen Rechtsbestand haben.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung eines Ehevertrages.

Rechtsanwalt Rolf Kegel – BGKW Rechtsanwälte

22/09/2016

Wir sind umgezogen. Sie finden unsere Kanzlei nun in der Markgrafenstrasse 57 in 10117 Berlin. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Abmahnwahn wegen illegalem Up- und Download beendet?Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom Bundestag beschlossenD...
31/07/2013

Abmahnwahn wegen illegalem Up- und Download beendet?

Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am 27.06.2013 das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (so genanntes Anti-Abzocke-Gesetz) beschlossen. Das neue Gesetz soll Verbraucher vor überhöhten Abmahngebühren bei Urheberrechtsverletzungen schützen. Bei Streitsachen im Urheberrecht soll der Streitwert für den Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch auf 1.000,00 € begrenzt werden, so dass sich die anwaltlichen Kosten für die erste Abmahnung an einen privaten Nutzer regelmäßig auf 155,30 € beschränken würden. Dies betrifft insbesondere auch Abmahnungen wegen illegalem Up- und Download von Musik und Filmen (so genanntes Filesharing).

In Ausnahmefällen – soweit der (Regel-) Streitwert „nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig“ ist – kann auch ein höherer Wert bestimmt werden. Die Darlegungs- und Beweislast für diese besonderen Umstände trägt jedoch derjenige, der von dem Regel-Streitwert abweichen möchte.

Zudem soll im Urheberrecht der so genannte „Fliegende Gerichtsstand“ der Klagen gegen Verbraucher abgeschafft werden. Künftig soll sich der Geschädigte bei Urheberrechtsverletzung im Internet nicht mehr das Gericht mit der für ihn günstigen Rechtsprechung aussuchen können. Der Verbraucher muss nach dem neuen Gesetz an seinem Wohnsitz verklagt werden.

Fazit

Das Gesetz dürfte tatsächlich Massenabmahnungen Einhalt gebieten, die in erster Linie dazu dienen, gegen den Rechtsverletzer die Kosten der Rechtsverfolgung zu erlangen. Jedenfalls werden die durch „einfache“ Urheberrechtsverletzungen entstandenen Kosten auf ein verhältnismäßiges, vernünftiges Maß begrenzt. Die Aussichten einer erfolgversprechenden Verteidigung gegenüber unberechtigten bzw. überzogenen Forderungen nach Abmahnung und Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sind mit Inkrafttreten des Gesetzes weiter gestiegen.
BGKW Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Rolf Kegel

Charlottenstraße 18
10117 Berlin
Telefon: 030/ 20 62 489 0
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bgkw-law.de

Rechtsanwalt Berlin - Rechtsanwälte in der Charlottenstrasse Berlin Mitte mit Kanzleiprofil. Suchen Sie einen guten Rechtsanwalt in Berlin? Bei uns finden Sie sicher einen spezialisierten Anwalt für das benötigte Rechtsgebiet

05/05/2013

BAG stärkt Stellung der Leiharbeitnehmer

Sowohl beim Kündigungsschutz als auch für die Größe der Betriebsrats müssen Leiharbeitnehmer mitgezählt werden

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Reihe von kürzlich entschiedenen Fällen, die (Gleich-) Stellung der Leiharbeitnehmer im Betrieb des Entleihers weiter gestärkt. Das BAG trägt insoweit dem Umstand Rechnung, dass Leiharbeitnehmer häufig nicht mehr nur noch zum Abfedern von Arbeitsspitzen da sind, sondern ebenso wie die Stammbelegschaft in die Betriebsorganisation des Entleihers voll eingegliedert sind. Vor diesem Hintergrund berücksichtigt das BAG Leiharbeitnehmer bei der Ermittlung von Schwellenwerten sowohl nach dem Betriebsverfassungsgesetz als auch dem Kündigungsschutzgesetz. Es nähert insoweit den Status von Leiharbeitnehmern zunehmend demjenigen der Stammarbeitnehmer an.

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http://www.123recht.net/article.asp?a=143280

29/03/2013

Liebe Mandantinnen und Mandanten,

wir wünsche Ihnen, Ihren Familien und den Ihnen nahe stehenden Menschen im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BGKW Rechtsanwälte ein gesegnetes Osterfest.

Patientenrecht - Arzthaftungsrecht - BehandlungsfehlerGerade im Bereich des Medizinrechts wird jedes Jahr eine neue Flut...
01/02/2013

Patientenrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler

Gerade im Bereich des Medizinrechts wird jedes Jahr eine neue Flut von Gesetzen erlassen. Um hier den Überblick zu bewahren, ist der Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts unerlässlich.

Auf dem speziellen Gebiet der Arzthaftung vertreten wir Sie bei der
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Dabei stehen wir
Ihnen auch im Rahmen des Schlichtungsverfahrens vor der jeweiligen Ärztekammer als erfahrener Partner zu Seite.

http://www.medizinrecht.berlin-mitte-anwalt.de/arzthaftungsrecht.php?id_landing=62&thema=grober_Behandlungsfehler

Es ist nicht auszuschließen, dass der Gesundheitsschaden auch bei fehlerfreier Behandlung eingetreten wäre. So, oder so ähnlich wird eine Haftung des behandelnden Arztes trotz Nachweises eines Behandlungsfehlers abgelehnt. Grund hierfür ist, dass der Nachweis für den Ursachenzusammenhang zwischen de...

04/01/2013

Wir wünschen allen ein frohes neues Jahr 2013

AUFHEBUNGSVERTRAG / ABFINDUNGEin Aufhebungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeb...
10/10/2012

AUFHEBUNGSVERTRAG / ABFINDUNG

Ein Aufhebungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, nach dem das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird. Der Aufhebungsvertrag kommt insoweit in beidseitigem Einvernehmen zustande. Es besteht also kein Grund, einer Beendigung überstürzt zuzustimmen.

mehr unter http://www.arbeitsrecht.berlin-mitte-anwalt.de/arbeitsrecht.php?id_landing=38

Ein Aufhebungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, nach dem das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird.Neben dem Beendigungszeitpunkt und der Abfindung werden in der Regel weitere Modalitäten geregelt, die im Zusammenhang mit der Been...

09/10/2012

Insolvenzen am Bau

Sinkende Auftragszahlen bei steigenden Kosten und wachsender Konkurrenz belasten die Bauwirtschaft seit Jahren. Insolvenzen am Bau gehören längst zum Alltag. Nicht selten fallen Subunternehmer wie Dominosteine.

Sie haben als Auftraggeber liquide Mittel in erheblichem Umfang gebunden oder sind als Aufragnehmer in Vorleistung getreten. Es laufen Fristen, Kosten drücken, Folgeaufträge stehen an. Was tun, wenn der Vertragspartner oder dessen Gläubiger ‚den Antrag’ gestellt haben? Wie können Sie Ihre Ansprüche sichern oder wenigstens den Schaden begrenzen? Welche Rechte haben Sie gegenüber dem Insolvenzverwalter? Was kann bereits mit dem vorläufigen Verwalter geklärt werden? Sind Ihre Sicherheiten ‚insolvenzfest’? Und schließlich: Wann müssen Sie selbst über einen Antrag nachdenken? Können Sie einer – persönlichen – Haftung im Insolvenzfalle vorbeugen? Wir finden die angemessenen Antworten auf diese Fragen.

Mehr Infos unter:

http://www.berlin-mitte-anwalt.de/landingpages/baurecht/

Der Erfolg oder Misserfolg eines Bauvorhabens entscheidet sich bereits in der Vertragsgestaltung. Vermeiden Sie kostspielige Auseinandersetzungen von Anfang an! Ungenauigkeiten oder gar Fehler in der Leistungsbeschreibung, die Wahl und Ausgestaltung der Vergütungsart und der Sicherheiten, die Wirksa...

Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber? Versicherungspflicht in der Rentenversicherung? Nach Inkrafttreten des ...
05/10/2012

Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber? Versicherungspflicht in der Rentenversicherung?

Nach Inkrafttreten des Pflegezeitgesetztes sind Beschäftigte in Betrieben, in denen mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt sind, von der Arbeitsleistung (unentgeltlich) vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Die Pflegezeit beträgt für jeden pflegebedürftigen nahen Angehörigen höchstens sechs Monate.

Nach dem SGB VI besteht für die pflegende Person eine Rentenversicherungspflicht, sofern sie nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden wöchentlich in häuslicher Umgebung eine Person pflegt, die Leistungen der Pflegeversicherung erhält. Nicht die pflegende Person sondern die Pflegekasse trägt in diesem Fall die Beiträge zur Rentenversicherung. In einigen Fällen lehnt die Pflegekasse die Versicherungs- und Beitragspflicht zu Unrecht ab. Auch hiergegen können Sie sich durch Anfechtung des Bescheides mittels Widerspruch und Klage zur Wehr setzen.

Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen wir Sie gern.

http://www.sozialversicherungsrecht.berlin-mitte-anwalt.de/sozialversicherungsrecht.php?id_landing=53

Pflege durch Angehörige

Adresse

Markgrafenstrasse 57
Berlin
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