Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Steglitz Zehlendorf

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Berlin Steglitz Zehlendorf Rechtsanwalt Arbeitsrecht Kündigung, Abmahnung, Vergleich, Abfindung, Gestaltung Arbeitsverträge, Entsendungs- u. Auslandsarbeitsverträge, Dienstverträge

Ich vertrete und berate Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Gebieten in Bezug auf Kündigung, Abmahnung, Abfindung, und Arbeitvertrag. Das leiste ich für Sie als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht für Sie:

- Vertretung in Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht

- Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor und nach Ausspr

uch einer Kündigung.

- Verhandlung und Abschluss von Vergleichen, Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen einschließlich der damit verbundenen sozial- und steuerrechtlichen Problemstellungen.

- Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Zeugnisse, Versetzungen, Ermahnungen und Abmahnungen

- Gestaltung von Arbeitsverträgen.

- Beratung bei Abschluss und Beendigung von Entsendungs- und Auslandsarbeitsverträgen.

- Gestaltung der Dienstverträge von Organvertretern juristischer Personen, Beratung und Vertretung in rechtlichen Auseinandersetzungen.

- Für Manager und Geschäftsführer: Beratung und Vertretung bei Abberufung, Kündigung oder einvernehmlicher Beendigung von Anstellungsverhältnissen. Sprechen Sie mit mir als einem Anwalt, der sich mit Ihren Zielen identifiziert und der Ihren Fall immer mit der nötigen Diskretion bearbeitet. Sie haben die Möglichkeit 24 Stunden am Tag mit mir persönlich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular Verbindung aufzunehmen. Erhalten Sie grundsätzlich immer umgehend einen Besprechungstermin um ihren Fall gründlich auf Chancen und Risiken zu prüfen und dann eine erfolgsversprechende Vorgehensweise zu planen. Bestimmen Sie den Umfang meiner Tätigkeit durch einen klar begrenzten Mandatsauftrag. Mein Dogma ist die absolte Kostentransparenz für Mandanten. Eine einseitige Konzentration auf Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberbelange wurde von mir ganz bewusst nicht präferiert, um die spezielle Sichtweisen, die Taktiken und die Verhandlungstrategien der streitenden Parteien im Arbeitsrecht nicht aus dem Augen zu verlieren. Neben der gründlichen Prüfung der Sachlage ist es extrem wichtig die Motivation des Verhandlungsgegners zu verstehen, die Stärken und Schwächen seiner Position zu analysieren um dadurch die Chancen eines Verhandlungserfolges zu optimieren. Klartext - Das kostet Sie ein Rechtsanwalt

Bei rechtlichen Problemen empfiehlt es sich grundsätzlich immer, sich durch einen Anwalt beraten und vertreten zu lassen. Doch häufig sind die Kosten, welche dabei auf Sie zukommen könnten, nicht leicht ersichtlich. Auch stellt sich in vielen Fällen die Frage, ob die Beauftragung eines Anwalts überhaupt benötigt wird. Ich möchte Ihnen daher kurz einen Überblick über mögliche Kosten geben, damit Sie sich selbst ein Bild machen können. Ich stehe natürlich auch persönlich via Telefon oder Email zu Ihrer Verfügung, falls Sie sich genauer über mögliche Kosten informieren möchten. Bevor Sie einen Anwalt beauftragen, werden Sie sich möglicherweise absichern wollen, welche Kosten auf Sie zukommen. Im günstigsten Fall sind Sie rechtsschutzversichert. Dann kommen in der Regel keine Kosten auf Sie zu (im ungünstigsten Fall tragen Sie allenfalls die evt. vereinbarte Selbstbeteiligung). Sind Sie nicht rechtsschutzversichert und Ihre Angelegenheit wird in Ihrem Sinne entschieden, trägt der Gegner auch Ihre Anwaltskosten sowie etwaige Gerichtskosten. Sollten Sie im Rechtsstreit unterliegen, werden Ihnen jedoch die Anwaltshonorare beider Parteien sowie etwaige Gerichtsgebühren in Rechnung gestellt. Das Arbeitsrecht stellt in diesem Sinne eine Ausnahme dar. Zu beachten ist, dass im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs, also in der ersten Instanz, kein Anspruch der siegenden Partei auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines rechtlichen Beistandes besteht (dies ist im §12a Abs.1 des ArbGG geregelt). Sie haben also die Kosten ihrer anwaltlichen Vertretung in jedem Fall selbst zu tragen, egal ob Sie gewinnen oder verlieren. Die Gerichtskosten wiederum hat in jedem Fall derjenige zu zahlen, der den Prozess verliert. Wird das Verfahren in der ersten Instanz durch Vergleich beendet, entfallen die Gerichtsgebühren gänzlich und lediglich die Auslagen des Gerichtes müssen getragen werden. Grundsätzlich regelt den Umfang und das Entstehen von Gebührenansprüchen für Rechtsanwälte das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im RVG ist geregelt, wann und für welche Tätigkeiten des Anwaltes Gebühren in welcher Höhe entstehen. Das RVG findet Anwendung sofern zwischen Anwalt und Mandanten in den rechtlich möglichen Fällen keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Häufig führt jedoch das RVG für den Mandanten oder den Anwalt nicht zu angemessenen Ergebnissen. Ich bin daher stets bereit, wo dies zulässig ist, auch einzelne Gebührenabreden zu treffen. So besteht grundsätzlich bei außergerichtlicher Vertretung die Möglichkeit, meine Tätigkeit über ein Stundenhonorar oder über einen vorher festgesetzten Gesamtbetrag abzurechnen. Sollten Sie sich diese Frage stellen, empfiehlt sich ein Erstberatungsgespräch. Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) kann dieses maximal 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer kosten. Die Erstberatung dient dazu, Ihre Aussichten zu sondieren. Sie bedeutet jedoch nicht, dass Sie sich zu einer Beauftragung des Anwalts verpflichten. Vielmehr dient die Erstberatung dazu, dass Sie wichtige Fristen oder Termine nicht versäumen und rechtliche Ansprüche verlieren. Dies bietet den Vorteil, dass Sie nach dem Gespräch entscheiden können, ob Sie Ihre Angelegenheit ohne anwaltlichen Beistand regeln können oder ein weiteres Vorgehen aussichtslos erscheint. Sollten Sie sich dafür entscheiden, uns mit Ihrem Fall zu betrauen, wird die Ersteberatungsgebühr auf die weiteren Anwaltskosten angerechnet und bei Erfolg vom Gegner getragen und Ihnen zurückerstattet. Ich führe mit meinen Mandanten regelmäßig vor dem Abschluss des Mandatsverhältnisses ein Gespräch über die Art und den Umfang des zu erwartenden Honorars, damit der Mandant vorher weiß, was ihn erwartet, und er so am Ende des Mandatsverhältnisses keine „Überraschungen“ erlebt. Hierbei ist es selbstverständlich, dass ein Gespräch, welches die Kosten einer möglichen Beauftragung beinhaltet, für den Mandanten kostenfrei ist, wenn es im Ergebnis zu keiner Beauftragung in der Sache kommt. Wichtige Hinweise für einen Auftrag zur Einholung einer Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung

Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz handelt es sich um eine „eigene Angelegenheit“,wenn sich der Rechtsanwalt für seinen Mandanten um eine Deckungszusage bei dessen Rechtschutzversicherung kümmert. Es handelt sich um ein eigenes Mandat, das auch gesondert zu vergüten ist – und diese Gebühren werden in keinem Fall von der Rechtsschutzversicherung erstattet. Die meisten Rechtsschutzversicherer geben sich regelmäßig nicht mehr mit der bloßen Übersendung des Schriftverkehrs zufrieden, sondern erwarten zusätzliche detaillierte Stellungnahmen zum Sach- und Streitstand und zu den Erfolgsaussichten. Häufig sind seitenlange Schriftwechsel notwendig, um den Umfang unserer Tätigkeit darzulegen (Anzahl und Inhalt der Besprechungen mit Ihnen, Zeitaufwand der Vorbereitung eines Gerichtstermins und einiges mehr). Sie werden Verständnis dafür haben, dass wir diese Arbeit nicht kostenlos leisten können, die in vielen Fällen mehr Zeit und Aufwand verursacht, als das eigentliche, ursprüngliche Mandat. Ich bin daher bereit, mich für Sie zu Beginn des Mandats einmalig bei Ihrer Rechtsschutzversicherung zu melden und den Schriftverkehr dorthin zu übersenden. Soweit es hierbei verbleibt, kann ich auf die angefallenen Gebühren verzichten. Geht meine Tätigkeit jedoch darüber hinaus, muss ich die angefallenen Gebühren Ihnen gegenüber berechnen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung selbst einzuholen. Dies ist auch deswegen häufig von Vorteil, da die Versicherer ihren Kunden gegenüber etwas zuvorkommender sind - und es fallen selbstverständlich keine zusätzlichen Gebühren bei mir an. Bitte bedenken Sie stets, dass das Mandatsverhältnis zwischen Ihnen und mir besteht. Daher müssen Sie meine Gebühren unabhängig davon bezahlen, ob und wieviel Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen erstattet. Mit Ihrer Unterschrift beauftragen Sie mich, die Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung einzuholen. Sie bestätigen gleichzeitig, dass Ihnen bekannt ist, dass bei mir hierfür Rechtsanwaltsgebühren in gesetzlicher Höhe anfallen, die nicht vom Gegner oder Ihrer Rechtsschutzversicherung erstattet werden. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Kostenrisiko, von dem Sie von Ihrer Rechtsschutzversicherung freigestellt werden wollen. Erteilung der Deckungszusage

Ist ein Rechtsschutzfall eingetreten und der Rechtsschutzversicherer nach dem Rechtsschutzversicherungsvertrag zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers verpflichtet, erteilt er dem Versicherungsnehmer eine Deckungszusage über die entstehenden bzw. nach dem Versicherungsvertrag zu übernehmenden Kosten des Falls. Die Deckungszusage ist in § 17 Abs. 2 ARB 2010 geregelt. Sie ist in der Höhe immer auf die Versicherungssumme begrenzt. Die Deckungszusage stellt juristisch ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dar. Der Rechtsschutzversicherer ist aufgrund dieses Anerkenntnisses mit Einreden und Einwendungen, die ihm bei Abgabe des Anerkenntnisses bekannt waren, ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass er z.B. nicht nach dem verlorenen Prozess die mangelnden Erfolgsaussichten geltend machen und die Deckungszusage widerrufen kann (OLG Celle 05.07.2010 - 3 U 83/10). Frist zur Erteilung der Deckungszusage

Gemäß dem Urteil BGH 19.03.2003 – IV ZR 139/01 ist der Rechtsschutzversicherer auch bei Vorliegen der zur Ablehnung berechtigenden Voraussetzungen einer mangelnden Erfolgsaussicht u. Mutwilligkeit nicht berechtigt, die Rechtsschutzdeckung abzulehnen, wenn er dies dem Versicherungsnehmer nicht unverzüglich schriftlich mitgeteilt hat

06/09/2016
02/07/2016

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Berlin
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