18/07/2022
Ladung zum Gerichtstermin erhalten?
Wer in einem Strafverfahren angeklagt ist und eine Ladung vom Gericht zur Hauptverhandlung erhalten hat, sollte dieser Ladung unbedingt nachkommen. Bestenfalls aber nicht allein, sondern in Begleitung eines Strafverteidigers.
Kommt ein Angeklagter nicht zu einem Gerichtstermin, kann das Gericht einen Vorführungsbefehl oder einen Haftbefehl erlassen. Das gilt aber nur, wenn das Ausbleiben unentschuldigt war.
Es kann immer passieren, dass ein Gerichtstermin ansteht und man kurzfristig krank wird. Wichtig ist, dass bei Krankheit das Gericht informiert und die Verhandlungsunfähigkeit nachgewiesen wird. Am sichersten ist eine ärztliche Bescheinigung, auf der die Gründe für die Verhandlungsunfähigkeit genannt sind. Auch Verspätungen müssen dem Gericht mitgeteilt werden, damit kein Haftbefehl oder Vorführungabefehl erlassen wird.
Ein Gerichtstermin im Strafrecht birgt immer die Gefahr, verurteilt zu werden - selbst wenn man unschuldig ist. Um eine Verurteilung zu verhindern, sollte man nicht unverteidigt zu einem Gerichtstermin gehen.
Wer bis zum Erhalt der Ladung noch dachte, dass sich die Sache von allein regeln wird, sollte sich spätestens jetzt anwaltliche Hilfe suchen und sich mit der Ladung kurzfristig an eine Strafverteidigerin zu wenden. Mit einer anwaltlichen Verteidigung erreicht man oft ein besseres Ergebnis, als wenn man sich alleine in die Hände des Gerichts begibt.
Zudem sollte man seine Wirkung auf das Gericht nicht unterschätzen. Auch hier ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen. Denn von der Kleidung bis zum Ton gegenüber dem Gericht gibt es einiges vor Gericht zu beachten.
Ladung zum Gerichtstermin? Schreibt eure Erfahrungen gerne in die Kommentare.