04/09/2026
🔸Kündigungsfalle?🔸
Wer seinen Fitnessstudiovertrag über die gesetzlich vorgesehene Online-Kündigung kündigt, soll nicht noch ein alternatives Angebot zur Kündigung erhalten.
Ein Fitnessstudio hatte dort angeboten, den Vertrag statt der Kündigung kostenlos zu pausieren.
Das ist nicht erlaubt. Die Bestätigungsseite nach § 312k BGB darf keine zusätzlichen Angebote oder Informationen enthalten.
Wichtig: Das gilt nicht für alle Verträge. § 312k BGB betrifft bestimmte Verbraucherverträge – der Fitnessstudiovertrag ist ein typisches Beispiel.
Mietvertrag? Arbeitsvertrag?
Hier gelten andere Regeln.
BGH, Urteil vom 16.07.2026 – I ZR 200/25
Kleine Änderung auf einer Website, große rechtliche Wirkung.
Grafiken erstellt in Canva, Sound: Giulio Cercato