03/09/2026
Die bekannte Formel "ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“ ist meistens nur eine Verhandlungsorientierung. Einen allgemeinen Anspruch auf genau diesen Betrag gibt es nicht. Neben der Beschäftigungsdauer und dem festen Monatsgehalt können je nach Fall auch regelmäßige variable Vergütungen oder geldwerte Vorteile für die Verhandlung bedeutsam sein.
Am besten ist, wenn man sich am Jahresbruttoeinkommen orientiert und dieses auf den Monat umrechnet. Hilfreich ist oft auch die Abrechnung für den Monat Dezember, da sich hier oft auch neben den monatlichen Einkommen, das Gesamtjahreseinkommen nachvollziehen lässt.
Die erreichbare Abfindung hängt vor allem vom Prozessrisiko der Kündigung, einem möglichen Sonderkündigungsschutz, den wirtschaftlichen Interessen beider Seiten und der Verhandlungssituation ab. Eine rein schematische Berechnung greift daher häufig zu kurz.
Ich prüfe die Kündigung und ermittle, welche Vergütungsbestandteile bei den Verhandlungen berücksichtigt werden sollten. Wer eine Abfindung erreichen möchte, darf die dreiwöchige Klagefrist nach Zugang der Kündigung nicht verstreichen lassen.
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