Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Andreas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin – spezialisiert auf Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag und Kündigungsschutzklage. Informationspflichten gem § 6 TDG

Beratung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Prenzlauer Berg, Pankow, Friedrichshain, Lichtenberg und ganz Berlin. Rechtsanwalt Andeas Martin - Fachanwalt für Arbeitsrecht - ist in der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen und darf die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt führen. Fax: 030 74 92 3818
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Steuernummer: 074/247/02409

Umsatzsteueridentnummer: DE

227820045

zuständige Aufsichtsbehörde:
Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsstelle:
Arsenalstrasse 9
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Tel.: 0385/51 19 60 0
Fax: 0385/51 19 60 99
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Rechtsanwalt Martin ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern
Berufshaftpflichtversicherung:
HDI-Gerling Firmen- und Privat Vers.AG
Postfach 10 22 51
70018 Stuttgart
Tel.: 0711 25505-0
Fax: 0711 25505-474

Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung: Bundesrepublik Deutschland
Interessenkollision:
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen (Interessenkollision) ist Rechtsanwälten in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund berufsrechtlicher Bestimmungen untersagt (siehe § 43a Abs. 4 BRAO). Der Rechtsanwalt prüft von daher immer vor Annahme eines Mandates , ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Die bekannte Formel "ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“ ist meistens nur eine Verhandlungsorientierun...
03/09/2026

Die bekannte Formel "ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr“ ist meistens nur eine Verhandlungsorientierung. Einen allgemeinen Anspruch auf genau diesen Betrag gibt es nicht. Neben der Beschäftigungsdauer und dem festen Monatsgehalt können je nach Fall auch regelmäßige variable Vergütungen oder geldwerte Vorteile für die Verhandlung bedeutsam sein.

Am besten ist, wenn man sich am Jahresbruttoeinkommen orientiert und dieses auf den Monat umrechnet. Hilfreich ist oft auch die Abrechnung für den Monat Dezember, da sich hier oft auch neben den monatlichen Einkommen, das Gesamtjahreseinkommen nachvollziehen lässt.

Die erreichbare Abfindung hängt vor allem vom Prozessrisiko der Kündigung, einem möglichen Sonderkündigungsschutz, den wirtschaftlichen Interessen beider Seiten und der Verhandlungssituation ab. Eine rein schematische Berechnung greift daher häufig zu kurz.

Ich prüfe die Kündigung und ermittle, welche Vergütungsbestandteile bei den Verhandlungen berücksichtigt werden sollten. Wer eine Abfindung erreichen möchte, darf die dreiwöchige Klagefrist nach Zugang der Kündigung nicht verstreichen lassen.
https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/abfindung/

🤒 Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen – was gilt wirklich?Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin werde ich imme...
30/08/2026

🤒 Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen – was gilt wirklich?

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin werde ich immer wieder gefragt: Darf mein Arbeitgeber kündigen, wenn ich immer wieder für einige Tage oder Wochen krank war? Meine Antwort: Grundsätzlich ja – aber automatisch reicht das nicht aus. ⚖️

📋 Was zählt als häufige Kurzerkrankung?
Wenn Beschäftigte über einen längeren Zeitraum immer wieder kurzzeitig arbeitsunfähig sind und die Arbeit dazwischen jeweils wieder aufnehmen, spricht man von häufigen Kurzerkrankungen. Eine feste Anzahl an Krankheitstagen, ab der eine Kündigung zulässig wäre, gibt es nicht – auch die oft genannte Grenze von sechs Wochen im Jahr ist keine automatische Kündigungsschwelle. 🗓️

🔍 Drei Prüfungsstufen entscheiden
In meiner Praxis als Anwalt in Prenzlauer Berg prüfe ich solche Fälle stets in drei Schritten:
1️⃣ Negative Gesundheitsprognose – sind auch künftig erhebliche Ausfälle zu erwarten?
2️⃣ Erhebliche betriebliche Belastung – etwa hohe Entgeltfortzahlungskosten oder konkrete Störungen im Betriebsablauf
3️⃣ Interessenabwägung – gibt es mildere Mittel, etwa ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?

Scheitert die Kündigung schon auf der ersten Stufe, kommt es auf die weiteren gar nicht mehr an. Wichtig: Eine Abmahnung ist bei rein krankheitsbedingter Kündigung normalerweise nicht nötig, da Krankheit kein steuerbares Verhalten ist. 🩺

⏳ Dreiwochenfrist beachten!
Wer eine Kündigung erhält, muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben – unabhängig davon, ob ein BEM stattgefunden hat. Diese Frist läuft unerbittlich! Als Anwalt für Arbeitsrecht in Berlin rate ich: Zögern Sie nicht, sondern lassen Sie die Kündigung zeitnah prüfen. 📆

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Prenzlauer Berg berate ich Sie gern zu Ihrer individuellen Situation. 🤝

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📌 Mehr Informationen zum Thema : https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/kuendigung-berlin/kuendigungsgruende/haeufige-kurzerkrankungen/

Zur Person:
https://mtr.bio/rechtsanwalt-andreas-martin-or-fachanwalt

📞 Kontaktieren Sie mich:

🧑‍⚖️ Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht
📍 Storkower Straße 139B, 10407 Berlin
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🎙️ Podcast: https://podcasters.spotify.com/pod/show/arbeitsrecht-berlin
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Welche Kündigungsfrist gilt, ergibt sich nicht sicher aus dem Kündigungsschreiben. Zu prüfen sind das Gesetz, der Arbeit...
27/08/2026

Welche Kündigungsfrist gilt, ergibt sich nicht sicher aus dem Kündigungsschreiben. Zu prüfen sind das Gesetz, der Arbeitsvertrag und ein möglicher Tarifvertrag. Die gesetzliche Grundfrist beträgt regelmäßig vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sie sich ab 2 Jahren mit zunehmender Betriebszugehörigkeit. Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten kann eine Frist von zwei Wochen gelten. Durch den Arbeitsvertrag dürfen die Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer nicht unterschritten werden!

Tarifverträge können abweichende Regelungen enthalten und durch einen TV darf auch die Kündigungsfrist des Arbeitnehmer - anders als beim Arbeitsvertrag - unterschritten werden.

Deshalb sollte kontrolliert werden, welche Regelungen tatsächlich anwendbar sind und ob der Arbeitgeber den richtigen Beendigungstermin genannt hat.

Ich prüfe Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag und Tarifbindung. Wichtig: Auch wenn nur die Kündigungsfrist falsch erscheint, muss eine Kündigungsschutzklage grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.

Hinweis: Auf meiner Internetseite finden Sie einen Kündigungsfristenrechner.
https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/kuendigungsfristenrechner/

📖 Kündigung wegen fehlender Arbeitserlaubnis – was gilt wirklich?Immer wieder werde ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht ...
23/08/2026

📖 Kündigung wegen fehlender Arbeitserlaubnis – was gilt wirklich?

Immer wieder werde ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Prenzlauer Berg gefragt: Darf mein Arbeitgeber kündigen, wenn meine Arbeitserlaubnis fehlt? ⚖️ Die Antwort: Grundsätzlich ja – aber automatisch endet das Arbeitsverhältnis dadurch nicht! 🚫

📌 Wichtig ist immer der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Ich prüfe dann: Besteht wirklich ein Beschäftigungsverbot? Fehlt nur ein Dokument? Oder gilt der bisherige Aufenthaltstitel wegen eines rechtzeitig gestellten Verlängerungsantrags nach § 81 Abs. 4 AufenthG sogar fort? 🧾

🧑‍⚖️ Eine fehlende Arbeitserlaubnis kann eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen – aber nur, wenn das Hindernis voraussichtlich nicht nur kurzzeitig besteht. Verweigert der Arbeitnehmer dagegen notwendige Nachweise oder jede Mitwirkung, kann sogar eine verhaltensbedingte Kündigung drohen. 📂

⚖️ Die Rechtsprechung zeigt: Das BAG verlangt stets eine konkrete Prognose (z. B. BAG, 20.06.2024 – 2 AZR 134/23), während das LAG Rheinland-Pfalz bei verweigerter Mitwirkung eine Kündigung für wirksam hielt (14.09.2023 – 2 Sa 201/22). 📚

💶 Und der Lohn? Besteht ein echtes Beschäftigungsverbot, entfällt meist auch die Vergütungspflicht. Ist die Beschäftigung dagegen erlaubt und der Arbeitgeber setzt den Arbeitnehmer nur vorsorglich nicht ein, bleibt der Lohnanspruch bestehen.

⏳ Ganz wichtig: Nach Zugang einer schriftlichen Kündigung läuft immer die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage – unabhängig davon, ob die Ausländerbehörde noch entscheidet!

Als Anwalt in Prenzlauer Berg und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Prenzlauer Berg berate ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in genau diesen Fragen – persönlich in meiner Kanzlei in der Storkower Straße. 🏛️

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In einem Aufhebungsvertrag sollte nicht nur das Beendigungsdatum oder eine Abfindung stehen. Auch das Arbeitszeugnis kan...
21/08/2026

In einem Aufhebungsvertrag sollte nicht nur das Beendigungsdatum oder eine Abfindung stehen. Auch das Arbeitszeugnis kann für die weitere Bewerbung entscheidend sein. Die bloße Zusage eines "wohlwollenden qualifizierten Zeugnisses“ verhindert späteren Streit über Inhalt und Bewertung oft nicht.

Sinnvoll kann es sein, die angestrebte Leistungs- und Führungsbewertung konkret festzuhalten oder einen abgestimmten Zeugnisentwurf als Anlage aufzunehmen. Zusätzlich sollten Ausstellungszeitpunkt, Zwischenzeugnis und Schlusszeugnis sowie mögliche Schlussformeln besprochen werden. Ob eine bestimmte Dankes-, Bedauerns- oder Wunschformel durchgesetzt werden kann, ist reine Verhandlungssache. Rechtlich besteht nach der Rechtsprechung des BAG darauf aber kein Anspruch.

Ich prüfe vor der Unterschrift, ob die Zeugnisregelung ausreichend bestimmt ist und zum übrigen Vertrag passt. Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag erst, wenn auch die Folgen für Zeugnis, Freistellung, Urlaub und Arbeitslosengeld geklärt sind. Denken Sie immer daran, dass ein Aufhebungsvertrag in der Regel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach sich zieht.
https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/aufhebungsvertrag/

Aufhebungsvertrag in Berlin: Was passiert mit Urlaub und Freistellung?In vielen Aufhebungsverträgen steht lediglich, das...
16/08/2026

Aufhebungsvertrag in Berlin: Was passiert mit Urlaub und Freistellung?

In vielen Aufhebungsverträgen steht lediglich, dass der Arbeitnehmer bis zum Beendigungsdatum freigestellt wird. Das reicht nicht immer aus, um Urlaub, Überstunden und Vergütungsansprüche eindeutig zu regeln.

Der Vertrag sollte klar festhalten, ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich erfolgt, ob Resturlaub damit erfüllt werden soll und wie Überstunden behandelt werden. Ebenso wichtig ist, ob das Gehalt einschließlich variabler Bestandteile bis zum Ende weitergezahlt wird. Unklare Formulierungen führen später häufig zu Streit über Urlaubsabgeltung, Bonuszahlungen oder eine anderweitige Beschäftigung. Bei einer widerruflichen Freistellung kann Urlaub im Freistellungszeitraum nicht gewährt werden, da man ansonsten den Arbeitnehmer aus dem Urlaub zurückrufen könnte. Dies wäre rechtlich aber nicht zulässig.

Ich prüfe vor der Unterschrift nicht nur die Abfindung, sondern auch Freistellung, Resturlaub, Arbeitszeugnis, Kündigungsfrist und mögliche Folgen beim Arbeitslosengeld - als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin-Prenzlauer Berg.

Unterschreiben Sie nicht unter Zeitdruck und vereinbaren Sie über die Website einen Beratungstermin.
https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/aufhebungsvertrag/

Änderungskündigung in Berlin: Annehmen oder ablehnen?Bei einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber das bisherige ...
09/08/2026

Änderungskündigung in Berlin: Annehmen oder ablehnen?
Bei einer Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber das bisherige Arbeitsverhältnis und bietet gleichzeitig eine Fortsetzung zu geänderten Bedingungen an. Betroffen sein können zum
Beispiel Vergütung, Arbeitsort, Arbeitszeit oder Aufgabenbereich.

Arbeitnehmer müssen sich nicht immer sofort endgültig zwischen Annahme und Ablehnung entscheiden. In der Regel kann das Änderungsangebot unter dem Vorbehalt angenommen werden, dass die Änderung sozial gerechtfertigt ist. Dieser Vorbehalt muss innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens aber innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklärt werden. Der Arbeitnehmer sollte sodann eine Änderungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen einreichen, um dies überprüfen zu lassen.

Ob eine vorbehaltliche Annahme sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Ich prüfe Änderungskündigungen und die angebotenen Arbeitsbedingungen als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin-Prenzlauer Berg. Lassen Sie die Unterlagen frühzeitig prüfen und vereinbaren Sie über die Website einen Beratungstermin.
https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/kuendigungsschutzklage-berlin/

⚖️ Kündigung wegen Datenschutzverstoß – was gilt wirklich?Wer unberechtigt auf personenbezogene Daten zugreift, sie weit...
09/08/2026

⚖️ Kündigung wegen Datenschutzverstoß – was gilt wirklich?

Wer unberechtigt auf personenbezogene Daten zugreift, sie weiterleitet oder privat nutzt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen. 🔐 Doch nicht jeder Verstoß gegen DSGVO oder BDSG rechtfertigt automatisch eine Abmahnung oder Kündigung.

📋 Entscheidend sind Schwere des Verstoßes, Verschulden, Wiederholungsgefahr und Verhältnismäßigkeit. Ein einmaliges Versehen wiegt anders als der gezielte Abruf sensibler Daten zu privaten Zwecken oder die Weitergabe an Dritte.

⚠️ Grundsätzlich gilt: Bei steuerbarem Fehlverhalten ist zunächst eine Abmahnung erforderlich. Nur bei besonders schweren, offensichtlich untragbaren Vertrauensbrüchen – etwa der Weitergabe von Patienten- oder Kundendaten an einen Wettbewerber – kann sie entbehrlich sein.

⏳ Wichtig für Betroffene: Nach Zugang einer Kündigung läuft die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage. Wird sie versäumt, gilt selbst eine unwirksame Kündigung als rechtswirksam.

🧑‍⚖️ Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Prenzlauer Berg prüfe ich, ob der Vorwurf berechtigt ist, ob eine Abmahnung nötig gewesen wäre und ob die Kündigung formal wirksam ist. Als Anwalt Arbeitsrecht Berlin berate ich Mandanten aus Prenzlauer Berg, Pankow, Friedrichshain und Weißensee. 📍

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📍 Neu auf meiner Website: Kündigungsschutzklage-Check in Prenzlauer Berg🛠️ Sie haben eine Kündigung erhalten und fragen ...
02/08/2026

📍 Neu auf meiner Website: Kündigungsschutzklage-Check in Prenzlauer Berg

🛠️ Sie haben eine Kündigung erhalten und fragen sich, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt? Ab sofort steht Ihnen auf meiner Website ein kostenloser Kündigungsschutzklage-Check zur Verfügung – als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Prenzlauer Berg möchte ich Ihnen damit eine erste Orientierung bieten.

✅ So funktioniert der Check: In fünf kurzen Fragen führe ich Sie durch die wichtigsten Punkte Ihrer Kündigung – von der Betriebsgröße über die Beschäftigungsdauer bis zum besonderen Kündigungsschutz. Am Ende erhalten Sie eine Übersicht der Ansatzpunkte, die für eine genauere Prüfung sprechen.

🔒 Der Check läuft vollständig im Browser – es werden keine Eingaben gespeichert oder übertragen. Bei Unsicherheit können Sie jederzeit „Weiß ich nicht" auswählen.

⏰ Wichtig: Der Check ersetzt keine Fristenberechnung. Die Klagefrist beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG) – wird sie versäumt, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam. Lassen Sie den Fristablauf daher unbedingt zusätzlich anwaltlich prüfen.

⚖️ Als Anwalt in Prenzlauer Berg möchte ich Ihnen mit diesem Tool einen schnellen, unverbindlichen ersten Überblick geben, bevor Sie eine Entscheidung treffen – kostenlos und jederzeit verfügbar auf meiner Website.

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📌 Mehr Informationen zum Thema: https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de/tools/kuendigungsschutzklage-check

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Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann zählt jeder Tag: Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie in der Regel nur drei ...
26/07/2026

Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann zählt jeder Tag: Für eine Kündigungsschutzklage haben Sie in der Regel nur drei Wochen Zeit. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin prüfe ich, ob Ihre Kündigung wirksam ist und welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Vereinbaren Sie zeitnah einen Beratungstermin - ich unterstütze Sie kompetent und persönlich.

Die Kanzlei in Berlin (Pankow/Prenzlauer Berg) ist ab Montag schon ab 8 Uhr erreichbar.
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Adresse

Storkower Straße 139b
Berlin
10407

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 18:00

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