02/09/2026
Personalgespräch heimlich aufnehmen – kann das eine Kündigung rechtfertigen? 📱
Ein Mitarbeiter zeichnete ein Personalgespräch heimlich mit seinem Smartphone auf. Als sein Arbeitgeber davon erfuhr, folgte die fristlose Kündigung.
Das Gericht hielt die Kündigung in diesem Fall tatsächlich für wirksam trotz 26 Jahren Betriebszugehörigkeit.
Fakt ist: wer ein Personalgespräch ohne Wissen der anderen Teilnehmer aufzeichnet, riskiert eine erhebliche Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Und die kann im Einzelfall sogar für eine fristlose Kündigung reichen.
Was meint ihr: gerechtfertigt oder zu hart?
📌 Urteil: Hessisches LAG, Urteil vom 23.08.2017 – 6 Sa 137/17