Merla Ganschow & Partner - Fachanwälte für Arbeitsrecht

Merla Ganschow & Partner - Fachanwälte für Arbeitsrecht Fachanwälte für Arbeitsrecht in Berlin-Charlottenburg Ihre Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt im Arbeitsrecht in Berlin-Charlottenburg (Westend)

02/09/2026

Personalgespräch heimlich aufnehmen – kann das eine Kündigung rechtfertigen? 📱

Ein Mitarbeiter zeichnete ein Personalgespräch heimlich mit seinem Smartphone auf. Als sein Arbeitgeber davon erfuhr, folgte die fristlose Kündigung.

Das Gericht hielt die Kündigung in diesem Fall tatsächlich für wirksam trotz 26 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Fakt ist: wer ein Personalgespräch ohne Wissen der anderen Teilnehmer aufzeichnet, riskiert eine erhebliche Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Und die kann im Einzelfall sogar für eine fristlose Kündigung reichen.

Was meint ihr: gerechtfertigt oder zu hart?

📌 Urteil: Hessisches LAG, Urteil vom 23.08.2017 – 6 Sa 137/17

Heute mal in eigener Sache: Wir suchen Verstärkung! 👋Für unser Arbeitsrechtsteam bei mgp in Berlin suchen wir einen Rech...
01/09/2026

Heute mal in eigener Sache: Wir suchen Verstärkung! 👋

Für unser Arbeitsrechtsteam bei mgp in Berlin suchen wir einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin (m/w/d) in Teil- oder Vollzeit, idealerweise mit bereits vorhandener Erfahrung im Arbeitsrecht. ⚖️

Fachlich sollte es natürlich passen. Mindestens genauso wichtig ist uns aber, dass es auch menschlich passt. Wir arbeiten eng zusammen, unterstützen uns gegenseitig und haben ziemlich viel Spaß dabei.

Vielleicht passt du zu uns oder kennst jemanden, der gut zu uns passen könnte. 😊

👉 Alle Infos zur Stelle und zur Bewerbung findet ihr über den Link in unserer Bio. 👆

30/08/2026

Darf ein Arbeitnehmer trotz Krankschreibung wieder arbeiten, obwohl die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch läuft?🤔

Ja, grundsätzlich schon. Wer sich früher wieder fit fühlt, darf auch vor Ablauf der AU wieder arbeiten. Eine klassische „Gesundschreibung“ gibt es im Arbeitdrevht gar nicht und auch der Versicherungsschutz entfällt nicht allein deshalb, weil die AU noch läuft.

Natürlich bleibt aber die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers: Wer offensichtlich noch nicht wieder arbeitsfähig ist, sollte auch nicht einfach eingesetzt werden.

Und für alle, die sich jetzt fragen, warum man freiwillig früher wieder arbeiten sollte 😄: Darum geht’s gar nicht. Aber wenn jemand wieder fit ist und arbeiten möchte, darf er das grundsätzlich auch.

Wusstet ihr das oder dachtet ihr, dass man bis zum Ende der Krankschreibung zu Hause bleiben muss?

27/08/2026

Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag – führt das wirklich zu weniger Fehlzeiten?

Eine aktuelle repräsentative YouGov-Umfrage im Auftrag des Sozialverbands VdK liefert dazu interessante Zahlen:

👉 21 % sagen, sie würden sich bei einer generellen Attestpflicht ab Tag 1 vorsorglich länger krankschreiben lassen als notwendig.
👉 14 % würden eher krank zur Arbeit gehen, um den Arztbesuch zu vermeiden.
👉 Bei 60 % würde sich nach eigener Aussage nichts ändern.

Natürlich zeigt eine solche Befragung zunächst, was Menschen angeben, tun zu würden und nicht, wie sich die Fehlzeiten tatsächlich entwickeln würden.

Aber als pauschale Lösung gegen hohe Krankenstände überzeugt mich die Attestpflicht ab Tag 1 deshalb weiterhin nicht.

Was sagt ihr zu den Zahlen? Würde eine AU ab dem ersten Tag euer Verhalten verändern?

Schreibt es gern in die Kommentare ?

👇

Quelle: repräsentative YouGov-Befragung im Auftrag des Sozialverbands VdK, Juli 2026.

20/08/2026

Drei Mitarbeiter fallen plötzlich aus – darfst du deshalb den bereits genehmigten Urlaub eines anderen Mitarbeiters wieder streichen? 🏖️

Die Antwort: So einfach ist es nicht.

Einmal genehmigter Urlaub ist grundsätzlich verbindlich. Auch ein plötzlich entstandener personeller Engpass reicht nicht automatisch aus, um ihn wieder zu streichen. Das hat bereits das LAG Köln ( Urteil vom 27.9.2012-6Sa 449/12) klargestellt.

Anders kann es nur bei einer echten betrieblichen Notlage aussehen , wenn erheblicher Schaden droht und praktisch kein anderer Ausweg mehr besteht.

Mein Praxistipp: Redet miteinander. Vielleicht ist der Mitarbeiter freiwillig bereit, seinen Urlaub zu verschieben. Entstehen ihm dadurch Kosten, etwa für eine Stornierung oder Umbuchung, sollte der Arbeitgeber diese übernehmen.

👇Wie läuft bei euch die Urlaubsplanung?

18/08/2026

Krankgeschrieben – und nachts ausgelassen auf einer Party? 🎉

Genau über so einen Fall musste das Arbeitsgericht Siegburg entscheiden (Urteil vom 01.12.2012- 5 Ca 1200/22)

Eine Mitarbeiterin meldete sich für ihre Wochenenddienste krank, ging in der Nacht feiern und die Bilder davon landeten über ihren WhatsApp-Status und die Homepage des Partyveranstalters schließlich beim Arbeitgeber.

Das Gericht hielt die fristlose Kündigung in diesem Fall für wirksam. Die Partyfotos und die weiteren Umstände hatten den Beweiswert der AU erschüttert.

Wichtig: Nicht jedes Party- oder Urlaubsfoto reicht automatisch aus, um eine Krankschreibung anzuzweifeln. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an.

👉 Wie hättet ihr als Arbeitgeber reagiert: fristlose Kündigung oder erst mal eine Abmahnung?

13/08/2026

🤔3 Monate Probezeit statt 6?

Probezeit und Kündigungsschutz sind zwei unterschiedliche Dinge. Auch wenn eine dreimonatige Probezeit bereits vorbei ist, greift der allgemeine Kündigungsschutz grundsätzlich noch nicht.
Für Arbeitgeber kann es deshalb durchaus sinnvoll sein, bei der Dauer der Probezeit einmal genauer hinzuschauen.

Wie handhabt ihr das? 3 oder 6 Monate Probezeit?

👇Schreibt es mir in die Kommentare.

12/08/2026

Der Betriebsrat widerspricht der Kündigung. Und jetzt?🤔

Wichtig für Arbeitgeber ist vor allem: Der Betriebsrat muss vor JEDER Kündigung ordnungsgemäß angehört werden. Ein Vetorecht hat er grundsätzlich aber nicht.

Ein Widerspruch kann trotzdem Folgen haben, insbesondere im anschließenden Kündigungsschutzprozess.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat bei euch im Unternehmen?

👇Schreibt es mir gerne in die Kommentare.

10/08/2026

Darf ein Dienstwagen auch privat genutzt werden, ist diese Nutzung grundsätzlich Teil der Vergütung. 🚗

Deshalb gilt bei längerer Krankheit vereinfacht gesagt: Solange der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung leistet, darf der Dienstwagen grundsätzlich weiter genutzt werden. Endet nach sechs Wochen die Entgeltfortzahlung, kann der Arbeitgeber den Wagen grundsätzlich zurückverlangen und das auch ohne Widerrufsklausel.

📌 BAG, Urteil vom 14.12.2010 – 9 AZR 631/09

Eine klare Dienstwagenvereinbarung ist trotzdem Gold wert, damit genau solche Fälle von Anfang an geregelt sind.

👇Habt ihr Fragen rund um Dienstwagen im Arbeitsverhältnis? Schreibt sie mir in die Kommentare.

28/07/2026

Viele Arbeitgeber geraten im Kündigungsschutzprozess unter Druck, sobald hohe Abfindungsforderungen auf dem Tisch liegen.

Dabei wird häufig übersehen: Eine hohe Forderung bedeutet noch lange nicht, dass sie am Ende auch gezahlt werden muss.

Entscheidend ist oft nicht die Ausgangsforderung, sondern die richtige Verhandlungsstrategie. Denn wer die eigenen Handlungsmöglichkeiten kennt, kann die Dynamik eines Kündigungsschutzprozesses mitunter komplett verändern.

Was ist deine Taktik bei unrealistischen Abfindungsforderungen?

Adresse

Tauentzienstraße 9-12
Berlin
10789

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