Rechtsanwälte Dr. Schultze-Zeu Manthei und Kollegen

Rechtsanwälte Dr. Schultze-Zeu Manthei und Kollegen Wir betreuen in unserer Anwaltskanzlei seit 2001 Mandanten in den Schwerpunkten Arzthaftung und Geburtsschadensrecht. Sprechen Sie uns an.

Dabei haben wir weitreichende Erfahrungen gesammelt - so auch bei Schädigungen durch CYTOTEC. Wir sind Fachanwälte für Medizinrecht, Sozialrecht und Familienrecht. Unsere Kanzlei in Berlin vertritt bundesweit außergerichtlich und gerichtlich Patienten auf den Gebieten der Arzthaftung und bei Geburtsschäden. In Regressfällen sowie bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen vertreten wir auch Krank

enkassen, Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungen und Beihilfestellen. Wir betreuen Sie zudem bei Fragen zur Medizinproduktehaftung, im Haftungsrecht von Pflegeheimen, Versicherungsrecht, Arzneimittelhaftungsrecht sowie im Besonderen bei Schäden, die durch den Offlabel-Use von Cytotec entstanden sind. Auch in Corona Virus-Zeiten können Sie mit uns unkompliziert Telefontermine vereinbaren.

Cytotec wird immer noch zur Einleitung der Geburt genutzt. Das Medikament wurde nie für die Geburtseinleitung zugelassen...
16/11/2021

Cytotec wird immer noch zur Einleitung der Geburt genutzt. Das Medikament wurde nie für die Geburtseinleitung zugelassen und birgt große Risiken für Mutter und Kind. So darf es Frauen, die bereits ein Kind per Kaiserschnitt entbunden haben, nicht verabreicht werden, weil die Risiken zu groß sind!
Sie haben Cytotec trotzdem zur Einleitung der Geburt erhalten und haben schwere Komplikationen während der Geburt erlebt? Dann sollten Sie sich bei uns melden! Wir vertreten sehr erfolgreich seit vielen Jahren Familien im Geburtsschadensrecht und unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Füllen Sie einfach unseren Fragebogen aus und wir melden uns bei Ihnen: https://ratgeber-arzthaftung.de/de/cytotec-behandlungsfehler-beratung/

Geburtseinleitung mit CYTOTEC: Schon seit 2009 ist bekannt, dass es bei der Gabe von Cytotec zur Geburtseinleitung schwe...
09/11/2021

Geburtseinleitung mit CYTOTEC: Schon seit 2009 ist bekannt, dass es bei der Gabe von Cytotec zur Geburtseinleitung schwerwiegende Komplikationen auftreten können. Zudem wurde bekannt, dass viele Frauen nicht über die möglichen Nebenwirkungen und Risiken aufgeklärt wurden. So können Kinder aufgrund von Sauerstoffmangel mit Hirnschäden zur Welt kommen oder Frauen können aufgrund von einem Gebärmutterriss unfruchtbar werden. Die Folgeschäden können sehr unterschiedliche Formen annehmen und eine nachhaltige Wirkung auf das Familienleben haben. In der Regel ziehen psychische und physische körperliche Schäden bei Mutter und Kind auch finanzielle Belastungen nach sich: Wenn zum Beispiel der Pflegeaufwand des Kindes so viel Zeit in Anspruch nimmt, dass die Eltern nicht mehr ihrem Beruf nachgehen können und die Behandlungen so Kosten- und Zeitintensiv sind, dass sie das Familieneinkommen auffressen.
Haben Sie solche Erfahrungen bei der Geburtseinleitung durch Cytotec erfahren müssen? Leiden Sie und Ihr Kind unter den Folgen dieser Geburtsschäden? Dann lassen Sie uns sehen, was unsere Kanzlei für Sie tun kann. Wir sind Fachanwälte für Medizinrecht und vertreten Familien seit vielen Jahren sehr erfolgreich im Geburtsschadensrecht. Füllen Sie unseren Fragebogen aus und wir melden uns dann bei Ihnen: https://ratgeber-arzthaftung.de/de/cytotec-behandlungsfehler-beratung/

Viele Schwangere bangen um Ihr Baby, sobald der Geburtstermin überschritten wurde. Sobald die 40. Schwangerschaftswoche ...
02/11/2021

Viele Schwangere bangen um Ihr Baby, sobald der Geburtstermin überschritten wurde. Sobald die 40. Schwangerschaftswoche überschritten wird, sind regelmäßige Kontrollen besonders wichtig, um kein Risiko für das Kind oder die werdende Mutter zu übersehen. Dazu gehören alle 3 Tage eine CTG-Kontrolle sowie Ultraschalluntersuchungen mit einer Fruchtwasserbestimmung. Erst bei Risiken und wenn die 42. Schwangerschaftswoche erreicht ist, ist eine Geburtseinleitung dringend ratsam. Wie die Geburt eingeleitet wird, muss zusammen mit der Patientin abgestimmt werden. Hierbei muss der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin über die Nebenwirkungen sowie Risiken von Einleitungsmitteln und die Behandlungsalternativen aufklären. Eine Unterschrift unter dem Aufklärungsbogen schließt eine fehlerhafte Aufklärung und damit das Bestehen von Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüchen keineswegs aus!
Wird die Patientin nicht aufgeklärt und entstehen Komplikationen bei der Geburtseinleitung, wie zum Beispiel durch die Einleitung mit Cytotex, kann eine Haftung der Geburtsklinik bestehen.
Haben Sie oder Ihr Kind einen Schaden durch die Gabe von Cytotec erlitten? Dann melden Sie sich bei uns. Wir haben jahrelange Erfahrungen im Vertreten von Familien auf dem Gebiet des Geburtsschadensrechts. Nutzen Sie hierzu unser Online-Formular und wir melden uns dann bei Ihnen: https://ratgeber-arzthaftung.de/de/cytotec-behandlungsfehler-beratung/

Wenn es bei der Geburt nicht so gut voran geht und das Risiko für Mutter und Kind zu groß wird, muss die Geburt eingelei...
26/10/2021

Wenn es bei der Geburt nicht so gut voran geht und das Risiko für Mutter und Kind zu groß wird, muss die Geburt eingeleitet werden. Hierbei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. So werden unter anderem die Wirkstoffe Oxytocin per Tropf und Misoprosol in Form einer Tablette dazu eingesetzt.
Für den Wirkstoff Misoprosol wurde bisher das Medikament CYTOTEC eingesetzt, das jedoch nie eine Zulassung zur Geburtseinleitung hatte und unter dessen Gabe es zu schweren Nebenwirkungen kommen kann.
So kann z.B. ein Wehensturm auftreten, der einen Sauerstoffmangel beim Kind oder auch einen Gebärmutterriss bei der Schwangeren zur Folge haben kann. Wird dann kein Mittel zur schnellen Wehenhemmung (z.B. Partusisten) intravenös verabreicht, kann das schlimme Schäden für Mutter und Kind bedeuten.
Haben Sie einen Wehensturm bei der Geburt Ihres Kindes erlebt? Dann melden Sie sich bei uns - wir überprüfen mit Ihnen gemeinsam, ob Sie Ansprüche gegen Ärzte oder gegen das Krankenhaus geltend machen können: https://ratgeber-arzthaftung.de/de/cytotec-behandlungsfehler-beratung/

Cytotec wird häufig zur Einleitung der Geburt verwendet - und das, obwohl es eigentlich ein Magenmedikament ist und nie ...
19/10/2021

Cytotec wird häufig zur Einleitung der Geburt verwendet - und das, obwohl es eigentlich ein Magenmedikament ist und nie zur Geburtseinleitung zugelassen wurde.
Die Folgen können unter anderem sein:
· Posttraumatische Belastungsstörung
· Wehensturm
· Riss und Entfernung der Gebärmutter
· Sauerstoffmangel beim Kind während der Geburt, ein Gehirnschaden und damit
einhergehende Behinderungen.

Wenn Sie bei der Geburt Ihres Kindes solche Erfahrungen machen mussten und dauerhafte Schädigungen entstanden sind, sollten Sie überprüfen lassen, ob hier ein Aufklärungs- oder Behandlungsfehler vorliegt. Denn dann haben Sie eine Chance auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Nutzen Sie unsere jahrelange Expertise im Geburtsschadensrecht und vereinbaren Sie mit uns ein kostenfreies Erstberatungsgespräch!
Wir schauen uns alles in Ruhe an und bewerten Ihren persönlichen Fall.

Hier geht es zu unserem Kontaktformular: https://ratgeber-arzthaftung.de/de/cytotec-behandlungsfehler-beratung/

Haben Sie Cytotec zur Einleitung der Geburt verabreicht bekommen und Sie oder Ihr Kind dadurch eine dauerhafte Schädigun...
12/10/2021

Haben Sie Cytotec zur Einleitung der Geburt verabreicht bekommen und Sie oder Ihr Kind dadurch eine dauerhafte Schädigung erfahren?

Dann sollten Sie unbedingt unsere kostenfreie Erstberatung in Anspruch nehmen. Denn wenn wir feststellen, dass ein Aufklärungs- oder ein Behandlungsfehler die Ursache der Schädigung ist, haben Sie ein Recht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Und das ist gerade bei einer schweren Behinderung Ihres Kindes eine große Hilfe für Ihr Kind und damit auch für Sie.

Alles, was Sie dafür brauchen sind folgende Dokumente:
· ein Gedächtnisprotokoll der Geburt
· eine Kopie der Behandlungsakte (die Ihnen das Krankenhaus in Kopie aushändigen
muss!)

Wir geben dann eine erste Einschätzung und veranlassen mit Ihnen auch ein Geburtsgutachten über Ihre Krankenkasse ein.

Lassen Sie uns schauen, was wir in Ihrem Fall tun können. Melden Sie sich gerne telefonisch unter der Nummer 030-887 191 330 oder über unseren Fragebogen: https://ratgeber-arzthaftung.de/de/cytotec-behandlungsfehler-beratung/

Wenn eine Geburt nicht so verläuft, wie es geplant war und dadurch sogar Schäden bei Mutter und Kind entstehen, haben Si...
05/10/2021

Wenn eine Geburt nicht so verläuft, wie es geplant war und dadurch sogar Schäden bei Mutter und Kind entstehen, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Das, was sich für Sie vielleicht zuerst etwas schwierig anhört, ist jedoch sehr wichtig für Sie. Denn sollten die Schäden durch einen Behandlungs- oder Aufklärungsfehler entstanden sein, haben Sie ein Recht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Schmerzensgeld könnte Ihnen zum Beispiel zustehen, weil Sie keine Kinder mehr bekommen können. Schadensersatz bezieht sich auf die Kosten, die erst durch die Schädigung auf Sie zukommen, wie etwa teure Behandlungen für Ihr Kind, Fahrtkosten wegen Fahrten zu Behandlungen oder auch Kosten für den Umbau der Wohnung oder des Autos wegen der Schwerbehinderung Ihres Kindes.
Nutzen Sie unser kostenfreies Erstgespräch, das Sie bei uns telefonisch oder über diesen Link vereinbaren können: https://ratgeber-arzthaftung.de/de/cytotec-behandlungsfehler-beratung/

Monatelang freut sich eine Familie auf die Geburt Ihres Babys, doch in der vergleichsweise kurzen Zeit der Geburt haben ...
27/09/2021

Monatelang freut sich eine Familie auf die Geburt Ihres Babys, doch in der vergleichsweise kurzen Zeit der Geburt haben Sie als Gebärende im Krankenhaus unter heftigen Schmerzen oft keine richtige Kontrolle mehr darüber, was Ihnen dann dort als wehenfördernd verabreicht wird.

Haben Sie dem Fachpersonal vertraut und CYTOTEC zur Geburtseinleitung bekommen und sind beim darauffolgenden Wehensturm bei Ihnen oder Ihrem Kind Geburtsschäden entstanden?

Wenn Sie oder Ihr Kind betroffen sind, beraten wir Sie als langjährige Experten für Geburtsschadensrecht, wie Sie nun Ihre Rechtansprüche geltend machen können.
Melden Sie sich bei uns! Wir helfen Ihnen gern!
Kontakt: https://ratgeber-arzthaftung.de/de/rechtsanwalt-arzthaftung-kontakt/

Ungefähr 2/3 der Schwangerschaften verlaufen völlig normal, 1/3 mit Komplikationen. Nicht jede Risikoschwangerschaft bed...
20/09/2021

Ungefähr 2/3 der Schwangerschaften verlaufen völlig normal, 1/3 mit Komplikationen. Nicht jede Risikoschwangerschaft bedeutet auch eine Risikogeburt, aber z.B. bei einem vorzeitigen Blasensprung ohne nachfolgende Wehentätigkeit muss schnellstmöglich die Geburt eingeleitet werden, um Mutter und Kind nicht zu gefährden.

Weitere wissenschaftlich gesicherte Indikationen für eine Geburtseinleitung können unter anderem sein:

· Geburtsterminüberschreitung und Übertragung
· Abnorme Fruchtwassermenge
· Unzureichendes Wachstum des Kindes im Mutterleib (SGA-Fetus oder intrauterine Wachstumsrestriktion)
· Verdacht auf ein zu großes Kind
· Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes)
· Bluthochdruck in der Schwangerschaft (Hypertensive Erkrankungen)
· Akut in der Schwangerschaft auftretende Leberkrankheit mit Gallestau (Intrahepatische Schwangerschaftscholestase)

Laut der aktuellen Leitlinie zur Geburtseinleitung* kann der Wirkstoff Misoprostol in geringer Dosierung zur Einleitung der Geburt verabreicht werden, sofern keine Kontraindikationen vorliegen. Geburtseinleitungen mit dem Magenmedikament CYTOTEC mit dem Wirkstoff Misoprostol sind aber aufgrund der zu hohen oder ungenauen Dosierung im sogenannten Off-Label-Use mit zu großen gesundheitlichen Risiken für Mutter und Kind verbunden und sollten deshalb vermieden werden.

Hatten Sie eine Geburtseinleitung mit CYTOTEC und sind bei Ihnen oder Ihrem Kind bleibende Geburtsschäden entstanden? Unsere langjährigen Experten für Geburtsschadensrecht beraten Sie gern, wie Sie mögliche Rechtansprüche geltend machen können.
Kontakt: https://ratgeber-arzthaftung.de/de/rechtsanwalt-arzthaftung-kontakt/

*DGGG-Leitlinie zur Geburtseinleitung (Stand: 01.12.2020)

Nach Zulassungen in vielen anderen Ländern ist ab September 2021 das neue Misoprostol-Medikament ANGUSTA nun auch auf de...
16/09/2021

Nach Zulassungen in vielen anderen Ländern ist ab September 2021 das neue Misoprostol-Medikament ANGUSTA nun auch auf dem deutschen Markt zugelassen. Anders als bei CYTOTEC ist es mit 25 µg Misoprostol gleichbleibend niedrig dosiert und die Gabe dieses neuen Medikamentes zur Geburtseinleitung soll mit weniger Risiken verbunden sein.

Wurde Ihre Geburt noch mit CYTOTEC eingeleitet und Sie oder Ihr Kind haben bei der Geburt bleibende Schäden davongetragen? Dann melden Sie sich gern bei uns, wir beraten Sie zu möglichen Haftungsansprüchen!
Kontakt: https://ratgeber-arzthaftung.de/de/cytotec-behandlungsfehler-beratung/

Unsere Anwälte für Geburtsschadensrecht vertreten seit Jahren erfolgreich betroffene Eltern, die durch den Einsatz von C...
06/09/2021

Unsere Anwälte für Geburtsschadensrecht vertreten seit Jahren erfolgreich betroffene Eltern, die durch den Einsatz von CYTOTEC zur Geburtseinleitung zu Schaden gekommen sind oder deren Kinder einen Geburtsschaden davongetragen haben.

Sollten Sie oder Ihr Kind durch CYTOTEC einen Schaden erlitten haben, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Unsere Anwaltskanzlei vertritt Sie bundesweit!

Melden Sie sich bei uns! Wir beraten Sie gern!
Kontakt: https://ratgeber-arzthaftung.de/de/rechtsanwalt-arzthaftung-kontakt/


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