KMU-ANWALTSKANZLEI: Wir sind spezialisierte Anwälte für Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Design- und Medienrecht für den Mittelstand, Start-ups und Einzelunternehmer. IMPRESSUM: InDe® Rechtsanwälte
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Rechtsanwalt Dr. Oliver Sascha Hartmann, LL.M. und Herr Rechtsanwalt Andreas Krause, LL.M. Umsatzsteueridentifikationsnummer (§ 27a UStG):
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Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin:
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Die Rechtsanwälte unterliegen folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bundesrechtsanwaltsordnung, BRAO
Berufsordnung der Rechtsanwälte, BORA
Fachanwaltsordnung, FAO
Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, RVG
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland EuRAG
Die Vorschriften sind einzusehen unter www.brak.de
Dr. Oliver Sascha Hartmann, LL.M. und Andreas Krause, LL.M. sind auch in England & Wales als Rechtsanwalt (sog. Solicitor) zugelassen. Sie unterliegen damit zusätzlich der „Solicitors Regulation Authority“ und deren Aufsicht. Die Vorschriften der „Solicitors Regulation Authority“ finden Sie unter www.sra.org.uk. Die Vorschriften der „Law Society of England and Wales“ (Anwaltskammer von England und Wales), die das Vertretungsorgan der zugelassenen Rechtsanwälte in England und Wales darstellt sowie Informationen über Dr. Oliver Sascha Hartmann, LL.M. finden Sie unter www.lawsociety.org.uk. Andreas Krause ist eingetragen als "non practising" Solicitor. Berufshaftpflichtversicherung:
Die Rechtsanwälte Dr. Oliver Sascha Hartmann, LL.M. führen jeweils eine Berufshaftpflichtversicherung bei der
Ergo Versicherung AG, Victoriaplatz 1 , 40198 Düsseldorf
Räumlicher Geltungsbereich des Versicherungschutzes:
gesamtes EU-Gebiet und Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit indischen Recht
Die Versicherung ist nur gültig für die in der Bundesrepublik Deutschland eingerichteten oder unterhaltenen Kanzleien und/oder Büros. Versichungsumme für Vermögenschäden:
je Versicherungsfall 1.000.000 Euro, Jahreshöchstleistung 2.000.000 Euro. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO
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© Dr. Oliver S. (sämtliche Texte). Fotonachweise:
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