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Advokatix Legaltekkis - Die Kunst des Rechts Recht & Kunst

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28/08/2026

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// Die unerlaubte „Entziehung elektrischer Energie" ist eine Straftat und kann mit Geldstrafe oder bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden (§ 248c StGB). Die private Stromentnahme am Arbeitsplatz kann unter Umständen auch eine Abmahnung oder fristlose Kündigung zur Folge haben. //

28/08/2026

// Das Mädchen wurde 2008 als Frühchen geboren. Kurz nach der Entbindung diagnostizierten Ärzte einen Herzfehler. Eine zusätzliche Verengung der Aorta blieb jedoch unentdeckt.

Wenige Tage nach der Entlassung erlitt das Baby einen Herzstillstand. Zwar gelang die Reanimation, doch durch den Sauerstoffmangel kam es zu schweren Hirnschädigungen. Seitdem ist das Kind dauerhaft schwerstbehindert und rund um die Uhr auf Pflege angewiesen.

Mehrere Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass der Herzstillstand mit hoher Wahrscheinlichkeit vermeidbar gewesen wäre, wenn frühzeitig ein Kardiologe hinzugezogen worden wäre. Eine außergerichtliche Einigung mit der Klinik scheiterte. Die Haftpflichtversicherung zahlte zunächst nicht, der Prozess zog sich über Jahre. Zwischenzeitlich mussten die Eltern die erheblichen Pflegekosten selbst tragen.
Nach über einem Jahrzehnt gab das Landgericht Paderborn der Familie recht: Neben 1,2 Millionen Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld erhält das Mädchen eine lebenslange monatliche Rente. //

29/07/2026

// Ein Häftling schickte seiner Verlobten einen Brief, den er mit Sperma versehen hatte. Die Justizvollzugsanstalt reagierte mit einer einwöchigen Freizeitsperre und begründete dies unter anderem mit einer möglichen Gefährdung der Bediensteten bei der Postkontrolle.

Das Landgericht Hagen erklärte die Sanktion jedoch für rechtswidrig. Zugleich stellte es klar, dass es sich vollzugsrechtlich nicht um gewöhnliche Briefpost, sondern um ein erlaubnispflichtiges Paket handelte. Die Sendung wurde später trotzdem an die Verlobte weitergeleitet.

Beschluss des Landgerichts Hagen vom 8. Juli 2026, Az. 62 StVK 35/26 Vollz. //

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28/07/2026

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// Der Politiker Paavo Arhinmäki wurde mit einem Freund dabei erwischt, wie er in einer Bahnunterführung im Osten Helsinkis ein großflächiges Graffiti sprühte. Später entschuldigte er sich öffentlich und übernahm die Verantwortung für die Tat.

Das zuständige Bezirksgericht verurteilte beide wegen Sachbeschädigung zu jeweils 20 Tagessätzen. Aufgrund seines Einkommens musste Arhinmäki insgesamt 2.520 Euro zahlen. Zusätzlich wurde eine Opferabgabe von 80 Euro fällig. Die Beseitigung des Graffitis kostete die finnische Verkehrsbehörde laut Staatsanwaltschaft knapp 3.000 Euro. //

09/06/2026
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09/05/2026

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// Seit dem 1. Januar 2020 gilt in Deutschland eine Kassenbonpflicht. Von dieser wollte auch der Gast eines Saunaclubs nahe Darmstadt Gebrauch machen und verlangte einen Kassenbon nach seinem Besuch. Weil das zuständige Personal mit der Bonausgabepflicht jedoch nicht vertraut war, setzte ihn der Sicherheitsdienst kurzerhand vor die Tür. Erst die vom Besucher herbeigerufenen Polizisten konnten die Situation aufklären. Sie wiesen die Kassiererin des Clubs auf die Kassenbonpflicht hin und man einigte sich laut Polizeiangaben auf die Ausgabe einer handschriftlichen Quittung. Wofür der Mann die Quittung benötigte und ob darauf auch, wie gesetzlich vorgeschrieben, „Art und Umfang der sonstigen Leistungen“ aufgeführt wurden, blieb jedoch unklar. //

11/04/2026

// Für eine fristlose Kündigung brauchen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gute Gründe - Mobbing ist einer davon. Dies hat das Landesarbeitsgericht Thüringen schon im Jahr 2000 in einem Grundsatzurteil beschlossen.
Wer das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Ehre oder die Gesundheit einer Kollegin oder eines Kollegen in schwerwiegender Weise verletzt, kann demnach ohne Abmahung außerordentlich gekündigt werden. Dies gilt zudem unabhängig davon, ob es durch das Mobbing zu einer Störung des Betriebsfriedens gekommen ist oder nicht.

(LAG Thüringen, Urteil vom 15.02.2000, Az.: 5 Sa 102/2000) //

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