28/08/2026
// Das Mädchen wurde 2008 als Frühchen geboren. Kurz nach der Entbindung diagnostizierten Ärzte einen Herzfehler. Eine zusätzliche Verengung der Aorta blieb jedoch unentdeckt.
Wenige Tage nach der Entlassung erlitt das Baby einen Herzstillstand. Zwar gelang die Reanimation, doch durch den Sauerstoffmangel kam es zu schweren Hirnschädigungen. Seitdem ist das Kind dauerhaft schwerstbehindert und rund um die Uhr auf Pflege angewiesen.
Mehrere Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass der Herzstillstand mit hoher Wahrscheinlichkeit vermeidbar gewesen wäre, wenn frühzeitig ein Kardiologe hinzugezogen worden wäre. Eine außergerichtliche Einigung mit der Klinik scheiterte. Die Haftpflichtversicherung zahlte zunächst nicht, der Prozess zog sich über Jahre. Zwischenzeitlich mussten die Eltern die erheblichen Pflegekosten selbst tragen.
Nach über einem Jahrzehnt gab das Landgericht Paderborn der Familie recht: Neben 1,2 Millionen Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld erhält das Mädchen eine lebenslange monatliche Rente. //