Benjamin Grunst

Benjamin Grunst Fachanwalt für Strafrecht - bundesweit aus Berlin tätig


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Hakenkreuz auf Instagram – und trotzdem Freispruch?Genau darum geht es in meinem neuen Video.Eine Instagram-Nutzerin pos...
05/08/2026

Hakenkreuz auf Instagram – und trotzdem Freispruch?

Genau darum geht es in meinem neuen Video.

Eine Instagram-Nutzerin postet drastische Bilder zum Nahostkonflikt – mit NS-Symbolik, Davidstern und scharfer Kritik an Israel.

Das Amtsgericht verurteilt sie wegen § 86a StGB zu 60 Tagessätzen.

Das OLG Zweibrücken hebt das Urteil auf.

Freispruch.

Warum?

Weil § 86a StGB nicht jedes Zeigen eines verbotenen Symbols automatisch bestraft.

Natürlich bleibt NS-Symbolik strafrechtlich hochriskant. Aber Strafrecht funktioniert nicht nach dem Motto:

Symbol sichtbar = automatisch strafbar.

Entscheidend ist der konkrete Kontext:

Geht von der Darstellung eine Werbewirkung für nationalsozialistische Ideologie aus?

Oder ist gerade eine offenkundige Distanzierung erkennbar?

Das OLG sagt nicht, dass solche Posts harmlos sind.

Aber es macht deutlich:

Auch bei drastischen, provozierenden und geschmacklosen Äußerungen muss genau geprüft werden, ob der Tatbestand wirklich erfüllt ist.

Dasselbe gilt für § 130 StGB.

Scharfe Kritik an einem Staat ist nicht automatisch Volksverhetzung. Auch ein NS-Vergleich ist nicht automatisch strafbar. Entscheidend bleiben Aussagegehalt, Kontext, öffentlicher Frieden und Meinungsfreiheit.

Für die Verteidigung ist der Fall besonders spannend, weil er zeigt:

Bei Äußerungsdelikten ist oft nicht streitig, was gepostet wurde.

Der Screenshot liegt vor.

Der Text liegt vor.

Das Symbol ist erkennbar.

Streitig ist die rechtliche Bewertung.

Und genau deshalb kann eine Sprungrevision in solchen Fällen ein starkes Instrument sein.

Mein Merksatz aus dem Video:

Empörung ist kein Tatbestandsmerkmal.

Im Video erkläre ich, warum das OLG Zweibrücken freigesprochen hat – und warum ein amtsgerichtliches Urteil bei Meinungsdelikten nicht das letzte Wort sein muss.



Hakenkreuz auf Instagram gepostet – zunächst verurteilt, später fre...

Ein Ermittlungsverfahren kann laut beginnen und dennoch ohne Anklage enden.Genau das ist in einem von uns begleiteten Ve...
30/07/2026

Ein Ermittlungsverfahren kann laut beginnen und dennoch ohne Anklage enden.

Genau das ist in einem von uns begleiteten Verfahren in Düsseldorf passiert: Der Vorwurf der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit Unterstützungsunterschriften wurde am Ende nicht angeklagt, sondern das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Worum es ging

Im Raum standen mehrere beanstandete Unterstützungsformulare für eine kommunalpolitische Kandidatur. Einzelne Unterschriften wurden bestritten, weitere Angaben galten als auffällig. Dazu kamen Ermittlungsmaßnahmen im digitalen Bereich, weil die Hoffnung bestand, über gespeicherte Daten eine persönliche Tatbeteiligung belegen zu können.

Der entscheidende Punkt

Auffällige Unterlagen sind noch kein Nachweis strafbarer Täterschaft.

Genau diese Unterscheidung ist in der Praxis oft entscheidend. Dass mit einzelnen Formularen etwas nicht stimmt, beantwortet noch nicht die Frage, wer dafür strafrechtlich verantwortlich sein soll. Für eine Anklage reicht kein bloßer Verdacht. Erforderlich ist ein hinreichender Tatverdacht, also eine Beweislage, die eine Verurteilung wahrscheinlich macht.

Unser Verteidigungsansatz

Nach Akteneinsicht haben wir die Sache konsequent auf die Zurechnungsfrage verengt. Die Ermittlungsakte zeigte zwar Unstimmigkeiten, aber keine belastbaren objektiven Nachweise dafür, dass unser Mandant die fraglichen Eintragungen selbst gefertigt oder veranlasst hatte. Auch die Auswertung elektronischer Daten lieferte keinen tragfähigen Belastungsbefund. Genau an dieser Stelle musste strafprozessual sauber getrennt werden zwischen Verdachtslage und beweisbarer Verantwortlichkeit.

Warum das Ergebnis wichtig ist

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat das Verfahren schließlich eingestellt. Für den Mandanten bedeutet das die Beendigung eines erheblich belastenden Verfahrens ohne Anklage und ohne Hauptverhandlung.

Für mich zeigt der Fall einmal mehr, wie wichtig frühe Akteneinsicht, präzise Beweisanalyse und eine strategisch saubere Stellungnahme schon im Ermittlungsverfahren sind. Viele Verfahren werden nicht erst vor Gericht entschieden, sondern in der Phase, in der man die Akte besser liest als den Vorwurf.

BUSE HERZ GRUNST verteidigt bundesweit in komplexen Strafverfahren mit sensibler Beweislage.

Es ist früh am Morgen. Die Polizei klingelt – und will Ihre Wohnung oder Ihr Unternehmen durchsuchen. Was tun Sie jetzt?...
27/07/2026

Es ist früh am Morgen. Die Polizei klingelt – und will Ihre Wohnung oder Ihr Unternehmen durchsuchen. Was tun Sie jetzt?
Eine Hausdurchsuchung ist eine strafprozessuale Zwangsmaßnahme und keine Vorverurteilung. Trotzdem können die ersten Minuten entscheidend dafür sein, ob Betroffene ihre Rechte wahren oder durch spontane Erklärungen und freiwillige Zugeständnisse ihre Situation verschlechtern.

In meinem neuen Video beantworte ich die wichtigsten Fragen zur Hausdurchsuchung im Strafverfahren.
Die wichtigsten Sofortmaßnahmen:

▪️ Ruhe bewahren und keinen körperlichen Widerstand leisten.
▪️ Den Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen und möglichst eine Kopie oder ein Foto anfertigen.
▪️ Keine Angaben zum Tatvorwurf machen und keine vermeintlich harmlosen Erklärungen abgeben.
▪️ Unverzüglich einen Strafverteidiger kontaktieren.
▪️ Keine PINs oder Passwörter freiwillig mitteilen und Geräte nicht selbst entsperren.
▪️ Den Ablauf, die durchsuchten Räume und sämtliche mitgenommenen Gegenstände dokumentieren.

Im Interview geht es außerdem um folgende Fragen:
Wann darf überhaupt durchsucht werden?
Welche Räume und Gegenstände sind vom Beschluss erfasst?
Dürfen Smartphones und Computer vollständig ausgewertet werden?
Welche Rolle spielen Eigentum und tatsächliche Nutzung?
Was kann man gegen Beschlagnahmen und eine zu weitgehende Datenauswertung unternehmen?
Und sind Beweise aus einer rechtswidrigen Durchsuchung automatisch unverwertbar?
Die wichtigste Regel lautet:
Nicht behindern. Nichts erklären. Nichts freiwillig freigeben. Verteidiger anrufen und alles dokumentieren.

Polizei vor der Tür – und plötzlich beginnt eine Hausdurchsuchung? ...

𝗡𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗷𝗲𝗱𝗲𝗿 𝘀𝗰𝗵𝘄𝗲𝗿𝗲 𝗩𝗼𝗿𝘄𝘂𝗿𝗳 𝘁𝗿ä𝗴𝘁 𝗮𝗺 𝗘𝗻𝗱𝗲 𝗮𝘂𝗰𝗵 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗔𝗻𝗸𝗹𝗮𝗴𝗲.In Hamburg wurde ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Üb...
27/07/2026

𝗡𝗶𝗰𝗵𝘁 𝗷𝗲𝗱𝗲𝗿 𝘀𝗰𝗵𝘄𝗲𝗿𝗲 𝗩𝗼𝗿𝘄𝘂𝗿𝗳 𝘁𝗿ä𝗴𝘁 𝗮𝗺 𝗘𝗻𝗱𝗲 𝗮𝘂𝗰𝗵 𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗔𝗻𝗸𝗹𝗮𝗴𝗲.

In Hamburg wurde ein Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Übergriffs, sexueller Nötigung und Vergewaltigung gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Gerade im Sexualstrafrecht ist das Ermittlungsverfahren für Beschuldigte oft schon eine enorme Belastung. Der Vorwurf steht im Raum, die persönliche und berufliche Unsicherheit wächst und gleichzeitig wird in der öffentlichen Wahrnehmung häufig vorschnell bewertet.

Umso wichtiger ist die saubere juristische Arbeit am tatsächlichen Prüfungsmaßstab.

In dem Verfahren ging es um den Vorwurf, bei einem persönlichen Treffen seien sexuelle Handlungen gegen den Willen des Anzeigeerstatters vorgenommen worden. Eine Konstellation, die auf den ersten Blick gravierend wirkt und die selbstverständlich mit der gebotenen Ernsthaftigkeit behandelt werden muss.

Unsere Aufgabe in solchen Verfahren ist aber nicht die moralische Einordnung, sondern die strafrechtliche Prüfung: Reicht die Aktenlage wirklich für einen hinreichenden Tatverdacht aus?

Genau hier lag der Schwerpunkt der Verteidigung. Nach Akteneinsicht haben wir die Beweissituation konsequent aufgearbeitet. Im Zentrum standen das Fehlen objektiver Beweismittel, die Anforderungen an die Bewertung einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation und die Frage, ob ein entgegenstehender Wille im Sinne des § 177 StGB im jeweiligen Moment tatsächlich sicher nachweisbar und objektiv erkennbar war.

Das ist mehr als eine juristische Feinheit. In Sexualstrafsachen entscheidet genau diese Differenz oft darüber, ob ein Verfahren eingestellt wird oder ob es zur Anklage und damit zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.

Am Ende hat die Staatsanwaltschaft Hamburg das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Für den Mandanten bedeutet das vor allem eines: keine Anklage, keine Hauptverhandlung und eine erhebliche Entlastung nach einem schwerwiegenden Vorwurf.

Der Fall zeigt einmal mehr, wie entscheidend frühe Verteidigung im Ermittlungsverfahren ist. Wer in einer sensiblen Aussagekonstellation erst spät reagiert, verschenkt häufig den wichtigsten Zeitpunkt für eine wirksame Einflussnahme auf den Verfahrensverlauf.

BUSE HERZ GRUNST verteidigt bundesweit in komplexen Strafverfahren, insbesondere im Sexualstrafrecht, mit klarem Blick für Beweismaßstäbe, Aussageanalyse und Verfahrensstrategie.

Eine Vorladung von der Polizei sorgt bei vielen Betroffenen sofort für Unsicherheit:Muss ich erscheinen?Sollte ich eine ...
21/07/2026

Eine Vorladung von der Polizei sorgt bei vielen Betroffenen sofort für Unsicherheit:

Muss ich erscheinen?
Sollte ich eine Aussage machen?
Was passiert, wenn ich nicht hingehe?
Und macht Schweigen die Sache nicht erst recht verdächtig?

Genau darum geht es in meinem neuen Video.

Ich habe ein ausführliches Q&A zur polizeilichen Vorladung aufgenommen und erkläre darin, worauf Beschuldigte achten sollten, welche Fehler in der Praxis häufig passieren und warum eine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht riskant sein kann.

Der wichtigste Punkt vorab:

Wer als Beschuldigter geladen wird, sollte nicht aus dem Gefühl heraus handeln, „die Sache schnell erklären“ zu müssen. Oft ist genau das der Fehler, der ein Verfahren später komplizierter macht.

Erst prüfen.
Dann entscheiden.
Nicht vorschnell aussagen.

Das Video richtet sich an alle, die eine Vorladung erhalten haben oder verstehen möchten, wie ein Ermittlungsverfahren in der Praxis beginnt.

Zum Video:

Vorladung erhalten?Dann zu https://www.kanzlei.law/strafrecht/ S...

Ein Vorwurf kann ein Leben verändern – selbst dann, wenn er sich später als unbegründet herausstellt.Kaum ein strafrecht...
19/06/2026

Ein Vorwurf kann ein Leben verändern – selbst dann, wenn er sich später als unbegründet herausstellt.
Kaum ein strafrechtlicher Vorwurf hat so weitreichende Auswirkungen wie der Vorwurf einer Sexualstraftat. Oft reichen bereits eine Anzeige oder erste Ermittlungen aus, um berufliche, familiäre und soziale Konsequenzen auszulösen.
In der Praxis erleben wir immer wieder Fälle, in denen Sexualvorwürfe im Zusammenhang mit Trennungen, Sorgerechtsstreitigkeiten oder persönlichen Konflikten erhoben werden. Das bedeutet nicht, dass jede Beschuldigung falsch ist. Es zeigt aber, wie wichtig eine sorgfältige und objektive Prüfung jedes einzelnen Falles ist.
Der Rechtsstaat lebt von einem einfachen Grundsatz:
➡️ Jeder Vorwurf muss ernst genommen werden.
➡️ Jeder Beschuldigte gilt bis zum Beweis des Gegenteils als unschuldig.
Gerade im Sexualstrafrecht darf es weder Vorverurteilungen noch vorschnelle Schuldzuweisungen geben. Es geht um Existenzen, persönliche Schicksale und oftmals um Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, in denen eine professionelle Verteidigung entscheidend sein kann.
Wer mit einem solchen Vorwurf konfrontiert wird, sollte Ruhe bewahren und frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Denn nicht die öffentliche Meinung entscheidet über Schuld oder Unschuld – sondern allein ein faires rechtsstaatliches Verfahren.
📞 Benötigen Sie Unterstützung im Sexualstrafrecht? Wir verteidigen bundesweit und stehen Ihnen kurzfristig zur Verfügung.
https://youtu.be/9z0zpqtetz4?si=vs-sYJc-mwDsP7Jh

https://www.kanzlei.law/strafrecht/sexualstrafrecht/Ein Vorwurf im...

Strafverfahren & Karriere: Was wirklich passiertNeulich wieder so ein Fall, der vieles auf den Punkt bringt.Ein Mandant,...
05/05/2026

Strafverfahren & Karriere: Was wirklich passiert

Neulich wieder so ein Fall, der vieles auf den Punkt bringt.

Ein Mandant, angestellt in einer Bundestagsfraktion. Morgens Hausdurchsuchung, der Arbeitslaptop wird mitgenommen. Die Ermittler wenden sich direkt an die Fraktion, nennen das Delikt beim Namen. Ergebnis: sofortige Freistellung. Später ein Aufhebungsvertrag. Alles noch weit vor einer Schuld feststeht.

Das ist die Realität: Die eigentliche „Strafe“ beginnt oft, bevor ein Gericht überhaupt einen Blick in die Akte geworfen hat.

Viele glauben, man würde die Folgen eher überschätzen. Meine Erfahrung ist das Gegenteil: Sie werden unterschätzt.
Wir vertreten zahlreiche Polizisten und höhere Beamte. Sobald ein Disziplinarverfahren läuft, steht der gesamte Berufsweg auf der Kippe. Da geht es nicht nur um ein Verfahren, sondern darum, ob jemand seinen Job überhaupt behalten darf.

Deshalb denke ich Strafverfahren und Disziplinarverfahren immer gemeinsam. Wer das trennt, verpasst meist den entscheidenden Hebel.

Ein häufiger Irrtum: „Vielleicht merkt es ja keiner.“
Ja, es gibt Konstellationen, in denen der Arbeitgeber nie etwas erfährt – etwa wenn kein direkter Bezug zum Job besteht. Es gibt keine allgemeine Pflicht, den Arbeitgeber über ein laufendes Strafverfahren zu informieren. Wenn nicht zu erwarten ist, dass die Polizei sich ohnehin meldet, kann man Verfahren so führen, dass sie im beruflichen Umfeld unsichtbar bleiben.

Und dann ist da diese Frage, die ich immer wieder höre: „War’s das jetzt mit meinem Berufsleben?“

Meine Antwort: Es kommt darauf an – und zwar sehr konkret.
Solange es keine rechtskräftige Verurteilung gibt, bleibt das Führungszeugnis oft sauber. Das kann eine Chance auf berufliche Neuorientierung sein. Gleichzeitig lohnt es sich, erst einmal die Akte abzuwarten. Nicht wenige Verfahren gehen am Ende deutlich besser aus, als Mandanten in der ersten Schockphase glauben.

Strafverfahren zerstören Karrieren – aber sie tun es nicht immer.
Wichtig ist, dass man früh beginnt, beides im Blick zu haben: das Verfahren und das Berufsleben danach.

Eine einzelne Buchung. Darauf basierte ein vollständiges Steuerstrafverfahren wegen Steuerhehlerei.Unser Mandant stand v...
04/05/2026

Eine einzelne Buchung. Darauf basierte ein vollständiges Steuerstrafverfahren wegen Steuerhehlerei.

Unser Mandant stand vor dem Hauptzollamt Frankfurt (Oder) unter dem Verdacht, über digitale Chatgruppen unversteuerte Ta******en angekauft zu haben. Der Tatvorwurf lautete Steuerhehlerei nach § 374 AO. Der Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

Was auf den ersten Blick nach einem handfesten Verdacht aussah, hielt einer genauen Prüfung nicht stand.

Nach Akteneinsicht wurden sämtliche Ermittlungsdateien systematisch ausgewertet. Die Behörde hatte hunderte von Zustellungs- und Sendungseinträgen dokumentiert, darunter DHL-Lieferdaten, Paketereignisse, Postzustelldaten und eine Gesamtübersicht über alle Sendungen. In keinem einzigen Eintrag war unser Mandant als Empfänger verzeichnet.

Auch die behördliche Käufermatrix sprach für sich: Für unseren Mandanten waren weder Chatprotokolle noch Notizen noch Postsendungen als Beweismittel vorhanden.

Steuerhehlerei setzt die tatsächliche Erlangung der Verfügungsgewalt über die Waren voraus. Ohne Nachweis einer Warenübergabe fehlt es am zentralen Tatbestandsmerkmal. Genau das wurde im Einstellungsantrag klar herausgearbeitet.

▶ Ergebnis: Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) hat das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Strafrechtlich und steuerrechtlich vollständig abgeschlossen. Keine Anklage. Keine Hauptverhandlung. Keine strafrechtlichen Folgen.

Was dieser Fall zeigt: Eine Kontobuchung allein begründet noch keinen hinreichenden Tatverdacht. Und eine systematische Akteneinsicht kann den Unterschied zwischen Anklage und Einstellung ausmachen. Wer früh einen spezialisierten Strafverteidiger einschaltet, sichert sich entscheidende Handlungsspielräume, die später nicht mehr zur Verfügung stehen.

BUSE HERZ GRUNST verteidigt bundesweit im Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.

Ein Vorwurf. Kein Urteil. Aber sofortige Konsequenzen.Lehrer. Trainer. Übungsleiter. Betreuer.Für Menschen in pädagogisc...
03/05/2026

Ein Vorwurf. Kein Urteil. Aber sofortige Konsequenzen.

Lehrer. Trainer. Übungsleiter. Betreuer.

Für Menschen in pädagogischen oder sportlichen Berufen gibt es kaum einen Vorwurf, der schneller alles zerstört als der einer Sexualstraftat.

Noch bevor die erste Vernehmung stattfindet, passiert Folgendes: — Freistellung durch den Arbeitgeber — Rückzug aus dem sozialen Umfeld — Ausschluss vom Vereinsbetrieb — öffentliche Verurteilung im Kollegenkreis

Und das alles, bevor auch nur ein einziges Beweismittel geprüft wurde.

Was viele nicht wissen:

Nicht jede Nähe begründet automatisch eine Strafbarkeit. Nicht jeder institutionelle Kontakt erfüllt die Voraussetzungen des § 174 StGB. Und nicht jede Belastungsaussage hält einer ernsthaften rechtlichen Prüfung stand.

Wer in dieser Situation vorschnell redet, rechtfertigt oder sich intern erklärt, schadet sich oft mehr als er ahnt.

Was stattdessen zu tun ist – und warum der erste Schritt immer derselbe ist –, habe ich ausführlich aufgeschrieben.

👇 Den vollständigen Beitrag gibt es hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/sexualstrafvorwurf-gegen-trainer-oder-lehrer-wenn-aus-naehe-ploetzlich-ein-ermittlungsverfahren-wird-269543.html

Ein Vorwurf im Sexualstrafrecht trifft Lehrer, Trainer und andere pädagogisch oder sportlich tätige Personen besonders hart. Denn in diesen Konstellationen steht nicht nur eine mögliche strafrechtliche Sanktion im Raum. Meist geht es zugleich um die berufliche Existenz, um den Verlust der Stellun...

𝗨𝗻𝘀𝗰𝗵𝘂𝗹𝗱𝗶𝗴 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗦𝗲𝘅𝘂𝗮𝗹𝘀𝘁𝗿𝗮𝗳𝘁𝗮𝘁 𝗯𝗲𝘀𝗰𝗵𝘂𝗹𝗱𝗶𝗴𝘁? 𝗗𝗮𝗻𝗻 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝗴𝗿öß𝘁𝗲 𝗙𝗲𝗵𝗹𝗲𝗿 𝗼𝗳𝘁 𝗱𝗶𝗲 𝗲𝗿𝘀𝘁𝗲 𝗔𝘂𝘀𝘀𝗮𝗴𝗲.Kaum ein strafrechtlicher ...
02/05/2026

𝗨𝗻𝘀𝗰𝗵𝘂𝗹𝗱𝗶𝗴 𝗲𝗶𝗻𝗲𝗿 𝗦𝗲𝘅𝘂𝗮𝗹𝘀𝘁𝗿𝗮𝗳𝘁𝗮𝘁 𝗯𝗲𝘀𝗰𝗵𝘂𝗹𝗱𝗶𝗴𝘁? 𝗗𝗮𝗻𝗻 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝗲𝗿 𝗴𝗿öß𝘁𝗲 𝗙𝗲𝗵𝗹𝗲𝗿 𝗼𝗳𝘁 𝗱𝗶𝗲 𝗲𝗿𝘀𝘁𝗲 𝗔𝘂𝘀𝘀𝗮𝗴𝗲.

Kaum ein strafrechtlicher Vorwurf zerstört so schnell Existenzen wie der Vorwurf einer Sexualstraftat.

Hausdurchsuchung. Vorladung. Ermittlungsverfahren.

Und plötzlich steht nicht nur ein Strafverfahren im Raum, sondern auch der Verlust von Beruf, Ruf und sozialem Umfeld.

Was viele nicht wissen:

🚨 Unschuld schützt nicht vor Ermittlungen.

🚨 Und sie schützt leider auch nicht vor Fehlentscheidungen, wenn Beschuldigte vorschnell reden, sich rechtfertigen oder glauben, sie könnten „das Missverständnis“ selbst aufklären.

Gerade im Sexualstrafrecht geht es häufig um Konstellationen, in denen es keine objektiven Beweise gibt. Dann steht oft Aussage gegen Aussage.

Genau deshalb ist eines entscheidend:

1. Schweigen.

Nicht aus Unsicherheit. Sondern aus Stärke.

2. Sofort Akteneinsicht durch einen Fachanwalt für Strafrecht.

Denn erst die Ermittlungsakte zeigt, was tatsächlich vorgeworfen wird, wie die Belastungsaussage entstanden ist und wo die rechtlichen und tatsächlichen Angriffspunkte liegen.

3. Die Aussage professionell analysieren lassen.



Im Sexualstrafrecht entscheidet häufig nicht Lautstärke, sondern Präzision:

Gibt es Widersprüche?

Hat sich die Aussage im Laufe des Verfahrens verändert?

Gibt es Suggestionseinflüsse?

Bestehen Falschbelastungsmotive?

Reicht die Beweislage überhaupt für eine Anklage?

Ein guter Verteidiger verteidigt nicht nur „gegen den Vorwurf“.

Er arbeitet systematisch heraus, warum Zweifel bestehen müssen.

Denn auch im Sexualstrafrecht gilt:

Nicht der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen.

Der Staat muss die Schuld nachweisen.

Wer unschuldig beschuldigt wird, braucht keine schnellen Erklärungen – sondern eine kluge Verteidigungsstrategie.



Eine Sexualstraftat wird vorgeworfen. Von einer Minute auf die nächste steht die Welt still. Polizei, Staatsanwaltschaft, vielleicht sogar die Öffentlichkeit – plötzlich ist man Beschuldigter. Und das, obwohl man nichts getan hat...

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