Wibke Pitsch Rechtsanwältin für Mensch und Tier

Wibke Pitsch Rechtsanwältin für Mensch und Tier Rechtsanwältin für Mensch und Tier, individuelle und fachliche Beratung und Vertretung im Tierrecht, Strafrecht, öffentlichen Recht Rechtsanwältin Pitsch

02/11/2016

Sehr geehrte Frau Klugow, dass sie hier unter einem anderem Namen "Heike Paul" eine Bewertung abgeben und mich blockieren, so dass ich diese nicht sehen kann und mir jemand einen Screenshot senden musste und auch nicht kommentieren kann, finde ich schon traurig. Sie haben mir an einem Feiertag mit der Aufsichtsbehörde gedroht, weil ich, ihrer Meinung nach, nicht schnell genug reagiert habe. Ich habe ihren Fall rechtlich bewertet und Ihnen mehrfach die gesagt, was die beste Option ist. Zudem haben sie mir einige rechtlich relevante Details verschwiegen! Weiterhin haben sie mich versucht zu drängen, Stellungnahmen abzugeben, die ich aus berufsrechtlichen Gründen nicht abgeben kann und will! Auf ein Honorar habe ich verzichtet!

Erhöhter Hundesteuersatz für sogenannte Kampfhunde vom Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein beanstandet!! Das Verwaltun...
05/09/2016

Erhöhter Hundesteuersatz für sogenannte Kampfhunde vom Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein beanstandet!!
Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschied in zwei Urteilen für die Hundehalter.
In beiden Verfahren klagten Hundehalter gegen die sogenannte „Kampfhundesteuer“. Die Gemeinde hatte sich an den „Listen“ anderer Bundesländer orientiert und für bestimmte Hunde (hier: für eine Bordeauxdogge und einen Bullmastiff) eine erhöhte Steuer angesetzt.
Das VG Schleswig-Holstein entschied, dass es grundsätzlich nicht zu beanstanden ist, wenn eine Gemeinde sich auf Regelungen anderer Normgeber und deren Erkenntnisse stützt.
Allerdings müssen in diesem Fall konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährlichkeit vorliegen, um den erhöhten Steuersatz zu rechtfertigen. „So ergäben sich etwa aus den Äußerungen der im Gesetzgebungsverfahren angehörten Sachverständigen in Nordrhein-Westfalen zur Einstufung des "Bullmastiff" als potentiell gefährlicher Hund keine hinreichend tragfähigen tatsächlichen Erkenntnisse, die eine Ungleichbehandlung rechtfertigten.“ (Pressemittteilung Juris.de)
Alleine äußere Merkmale reichen nicht aus eine Ungleichbehandlung zu rechtfertigen.

Update: Die FDP-Landtagsfraktion Schleswig-Holstein und die Piratenpartei Schleswig-Holstein haben Eingaben in den Landtag eingebracht zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes. Die Änderung soll beinhalten, dass eine erhöhte Hundesteuer nicht mehr von der Rasse eines Hundes abhängig gemacht werden darf. Die Abstimmung und die Vorabprüfung verliefen positiv. Demnach darf man durchaus auf eine Gesetzesänderung in Schleswig Holstein hoffen. Hier der Vorschlag der Piraten:http://www.landtag.ltsh.de/.../3900/drucksache-18-3945.pdf

http://www.kanzlei-pitsch.de/Aktuelles/Aktuelles-rund-ums-Tier

Rundum Beratung schon vor der AnschaffungIndividuelle, kompetente und verständliche Beratung in allen Fragen "Rund um de...
03/06/2016

Rundum Beratung schon vor der Anschaffung
Individuelle, kompetente und verständliche Beratung in allen Fragen "Rund um den Hund" auch schon vor der Anschaffung. Damit sie umfassend informiert sind und den Start mit ihrem vierbeinigen neuen Familienmitglied sorglos genießen können.
Sie möchten einem Hund ein neues zu Hause schenken? Ein neues vierbeiniges Familienmitglied aufnehmen? Einen „Listenhund“ aus dem Tierschutz adoptieren?
Sie haben Fragen: Was muss ich beachten? Welche gesetzlichen Bestimmungen gibt es? Welche Auflagen? Ist ein Wesenstest notwendig und wer macht diesen? Was ist mit Steuern? Steuerermäßigungen? Ist eine Haftpflichtversicherung Pflicht? Was muss ich beachten bei Abschluss einer Haftpflichtversicherung oder einer Kranken- bzw. OP- Versicherung? Was muss ich beachten beim Züchter, was bei einem Hund aus dem Tierschutz? Was bei der Einfuhr aus dem Ausland? Lassen Sie sich umfassend und verständlich beraten. Die Beratung ist bundesweit auch telefonisch möglich. http://www.kanzlei-pitsch.de/Beratungsangebote

Schwerer Schlag für den TierschutzOVG Münster: Töten männlicher Eintagsküken ist kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz...
22/05/2016

Schwerer Schlag für den Tierschutz
OVG Münster: Töten männlicher Eintagsküken ist kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz
Urteil vom 20.05.2016, 20 A 488/15; 20 A 530/15
Das OVG Münster hat entschieden, dass das Töten von männlichen Eintagsküken, nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Es läge, so das OVG, ein vernünftiger Grund vor. Das menschliche Nutzungsinteresse würde die ethischen Gesichtspunkte des Tierschutzes überwiegen. Die Aufzucht der männlichen Küken wäre mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden. Für Hähne gäbe es keinen bzw. keinen großen Absatzmarkt. Die Tötung der männlichen Küken sei somit ein Teil des Verfahrens zur Versorgung der Bevölkerung mit Fleisch und Eiern.
NRW-Umweltminister Remmel äußerte sich zu diesem Urteil und nannte es eine „herbe Niederlage für den Tierschutz“. Er kritisierte weiter: “ Auch 14 Jahre nach der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz ist es weiterhin möglich, tierschutzwidrige Praktiken wie das Schreddern und Ersticken von jährlich 48 Millionen Küken durchzuführen“ http://www.kanzlei-pitsch.de/Aktuelles/Aktuelles-rund-ums-Tier

Kurzmitteilungen aus dem Bereich „Aktuelles aus verschiedenen Rechtsgebieten“ (mal nicht aus dem Bereich Tierrecht):Pfit...
20/05/2016

Kurzmitteilungen aus dem Bereich „Aktuelles aus verschiedenen Rechtsgebieten“ (mal nicht aus dem Bereich Tierrecht):

Pfitzner lehnt den Einsatz seiner Produkte für die „Giftspritze“ ab
Pfitzer beschließt weitreichende Kontrollen, um den Einsatz seiner Medikamente bei Hinrichtungen auszuschließen. Damit steht der USA kein zugelassenes Mittel für die „Giftspritze“ mehr zur Verfügung. Pfitzer ist das letzte von insgesamt 20 Unternehmen, dass eine Verwendung seiner Mittel für Hinrichtungen blockiert.

Zwei neue Straftatbestände in Planung: Bestechung und Bestechlichkeit von Ärzten
Ärzte oder Angehörige eines Heilberufes müssen künftig mit bis zu drei Jahren Haft rechnen, wenn sie gegen Gegenleistung bevorzugt Medikamente verschreiben. In besonders schweren Fällen drohen bis zu 5 Jahre Haft.
Das gleiche droht Pharmavertretern, die Ärzten eine Gegenleistung für das bevorzugte verschreiben von Medikamenten bieten.

Länder wollen den § 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten) ersatzlos streichen
Der § 103 StGB sei nicht mehr zeitgemäß. Kritisch wird auch gesehen, dass die Strafverfolgung hier von der Bundesregierung abhängt. Diese sei dann in der schwierigen Lage zwischen sich zwischen der Meinungs-, Presse – und Kunstfreiheit und den Erwartungen des anderen Landes zu entscheiden.

Bundesrat übt Kritik am Prostituiertenschutzgesetz der Bundesregierung
Das geplante Prostituiertenschutzgesetz ermächtige Behörden, Anordnungen zur Ausübung der Prostitution zu erteilen und „weitere Maßnahmen“. Dies stehe im Gegensatz zu dem verfolgten Ziel: Schutz der Prostituierten.
Weiterhin geplant ist eine Erlaubnispflicht für Bordelle, um ein Mindestmaß an Ausstattung und Zuverlässigkeit des Betreibers zu erreichen. Eine Anmeldepflicht für die Tätigkeit als Prostituierte. Hierbei wird ein Beratungs- und Aufklärungsgespräch geführt. Ebenso soll es eine Kondompflicht geben. Verstößt der Kunde dagegen, soll ihm eine Geldbuße bis zu 50.000 € drohen.
http://www.kanzlei-pitsch.de/Aktuelles/Neuigkeiten-aus-verschiedenen-Rechtsgebieten

Aktuelle Kurzmeldung:AG Berlin-Tiergarten Urteil vom 12.05.2016Erlaubte Meinungsäußerung: „Circus Krone quält Tiere“Das ...
13/05/2016

Aktuelle Kurzmeldung:
AG Berlin-Tiergarten Urteil vom 12.05.2016
Erlaubte Meinungsäußerung: „Circus Krone quält Tiere“
Das AG Berlin-Tiergarten entschied, dass die Äußerung „Circus Krone quält Tiere“ eine erlaubte Meinungsäußerung ist. http://www.kanzlei-pitsch.de/Aktuelles/Aktuelles-rund-ums-Tier
(Bildquelle. pixabay)

BGH Entscheidung zum TierrechtUrteil vom 10.05.2016 (VI ZR 247/15)Grober Behandlungsfehler eines Tierarztes – Beweislast...
12/05/2016

BGH Entscheidung zum Tierrecht
Urteil vom 10.05.2016 (VI ZR 247/15)
Grober Behandlungsfehler eines Tierarztes – Beweislastumkehr
Sachverhalt:
Die Klägerin brachte ihr Pferd zu dem beklagten Tierarzt. Das Pferd hatte eine Verletzung am rechten hinteren Bein. Der Beklagte schloss die Wunde. Weitere Untersuchung nahm er nicht vor.
Einen Tag später stellte man eine Fraktur des verletzen Beines fest. Eine Operation der Fraktur schlug fehl und das Pferd musste getötet werden.
Urteil:
Der BGH verurteilte den Beklagten zu Schadensersatz. Der Beklagte hätte weitere Untersuchungen vornehmen müssen, um sicherzugehen, dass keine Fissur (Haarriss im Knochen) besteht. Ob eine Fissur ursächlich war für den späteren kompletten Bruch (entstanden beim Aufstehen des Pferdes) und ob der Behandlungsfehler ursächlich war, konnte nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Das, so der BGH, war auch nicht nötig, da auch hier die Grundsätze hinsichtlich der Beweislastumkehr, die auch in der Humanmedizin gelten, angewandt werden können.
Fazit: Auch im Bereich der Tiermedizin werden die Grundsätze der Beweislastumkehr, die in der Humanmedizin gelten, angewandt.
(Bildquelle: pixabay) http://www.kanzlei-pitsch.de/Aktuelles/Aktuelles-rund-ums-Tier

Charlottes Halter wegen Tierquälerei verurteiltSachverhalt:In Osnabrück wurde ein Hund (Charlotte) an einem Baum gebunde...
12/05/2016

Charlottes Halter wegen Tierquälerei verurteilt
Sachverhalt:
In Osnabrück wurde ein Hund (Charlotte) an einem Baum gebunden vorgefunden. Charlotte trug einen Würger. Sie war so kurz angebunden, dass sie weder trinken konnte, noch sich hinlegen konnte, ohne sich selbst zu strangulieren. Zum Glück wurde die Hündin rechtzeitig entdeckt.
Die Presse veröffentlichte ein Bild des Hundes. Die Staatsanwaltschaft und der örtliche Tierschutzverein ermittelten. Dadurch konnten die Halter ausfindig gemacht werden. Diese gaben an, dass sie mit der Haltung des Hundes überfordert wären und hätten ihren Hund daher ausgesetzt.

Urteil:
Das AG Osnabrück verurteilte die beiden Halter zu einer Geldstrafe.

Charlotte geht es zumindest körperlich gut. Hoffentlich kann sie dieses traumatische Erlebnis auch psychisch überwinden.
(Bildquelle: pixabay) http://www.kanzlei-pitsch.de/Aktuelles/Aktuelles-rund-ums-Tier

Etwas zum Schmunzeln, danke Dog Aktuell für die Veröffentlichung!
06/05/2016

Etwas zum Schmunzeln, danke Dog Aktuell für die Veröffentlichung!

Mehr als 18 Monate beschäftigte die Frage der terroristischen Dackelvereinigung das Amtsgericht in Offenbach. Dann reichte es den Richtern.

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.12.2015Das Verbot sexuelle Handlungen an Tieren vorzunehmen (und der dazu...
27/04/2016

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 08.12.2015
Das Verbot sexuelle Handlungen an Tieren vorzunehmen (und der dazugehörige Ordnungswidrigkeitentatbestand - § 3 s.1 Nr.13, 18 I Nr.1 TierschutzG) verstößt nicht gegen den Bestimmtheitsgrundsatz oder gegen das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung von Personen, die sich sexuell zu Tieren hingezogen fühlen.
Zum Sachverhalt:
Die Beschwerdeführer, die sich zu Tieren sexuell hingezogen fühlen, legten Verfassungsbeschwerde gegen den § 3 S.1 Nr.13 TierschutzG ein, wonach es verboten ist, „ein Tier für eigene sexuelle Handlungen zu nutzen oder für sexuelle Handlungen Dritter abzurichten oder zur Verfügung zu stellen und dadurch zu artwidrigem Verhalten zu zwingen“. Verstöße hiergegen können nach § 18 I Nr. 1 IV Tierschutzgesetz mit einer Geldstrafe bis zu 25 000 Euro geahndet werden. Die Beschwerdeführer führten an, dass zum einen gegen das Bestimmtheitsgebot verstoßen werden würde und ihr Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung verletzt sei.
Das Bundesverfassungsgericht gab den Beschwerdeführern kein Recht.
Es bestätigt das Gesetz und führt unter anderem aus, dass es durchaus richtig ist „… zum Wohlbefinden der Tiere und ihrer artgerechten Haltung auch den Schutz vor erzwungenen sexuellen Übergriffen zu rechnen.“
http://www.kanzlei-pitsch.de/Aktuelles/Rund-ums-Tier

Adresse

Peringser Str. 26
Bergheim
50126

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