Christina J. Lepper Rechtsanwältin

Christina J. Lepper Rechtsanwältin Rechtsanwältin /Rechtsanwalt in Baiersdorf; Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Familienrecht

Stuttgart, die letzte Station diese Woche! Diese Woche wurden 8 Gerichtstermine wahrgenommen und ca. 2000 km zurückgeleg...
25/01/2025

Stuttgart, die letzte Station diese Woche! Diese Woche wurden 8 Gerichtstermine wahrgenommen und ca. 2000 km zurückgelegt! Daneben noch Termine und Telefonate in der Kanzlei!

Stand 34 !!!
12/09/2023

Stand 34 !!!

🌻 Lageplan Krenmarkt 2023 🌻
Viele unterschiedliche Aussteller sind auch dieses Jahr wieder auf dem Krenmarkt zu finden!
Wir freuen uns schon auf Sonntag!

21/07/2023

WANN VERJÄHRT EIN VERSTOSS GEGEN DIE MIETPREISBREMSE
Bundesgerichtshof (Az.: VIII ZR 375/21)
Viele zahlen bei Neuanmietung eine recht hohe Miete – man ist glücklich, überhaupt eine Wohnung gefunden zu haben aber der Magen grummelt, liegt ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse vor? Es wird vermutet, dass der Vermieter gegen die gesetzliche Mietpreisbremse verstoßen könnte. Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete auch nur um maximal zehn Prozent übersteigen. Daher verlangt man vom Vermieter die konkreten Angaben zur Vormiete – allerdings erst viele Monate nach dem Vertragsabschluss. Der Vermieter meldet sich ebenso mit einer monatelangen Verzögerung und meint, die Ansprüche seien längst verjährt.
Nein, sagte man am Bundesgerichtshof: "Für die Rückforderung von zu viel gezahlter Mieter gilt eine gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist startet nicht zum Zeitpunkt, zu dem der Mietvertrag abgeschlossen wurde. Die dreijährige Frist beginnt vielmehr dann, wenn der Mieter von seinem Vermieter die entsprechenden Auskünfte verlangt."

Dies könnte auch noch einige Jahre ein Einzug sein!

Ein Hund am Arbeitsplatz bring jede Menge Vorteile mit sichDurch die Anwesenheit eines Bürohunds kann nachweislich der S...
27/02/2023

Ein Hund am Arbeitsplatz bring jede Menge Vorteile mit sich

Durch die Anwesenheit eines Bürohunds kann nachweislich der Stress der Mitarbeiter reduziert und die Produktivität gesteigert werden. Wenn es also stressig wird im Kanzleialltag, einfach kurz Kollegin Maier in ihrem Büro besuchen und deren Hund streicheln. Schon schüttet der Körper das beruhigende und blutdrucksenkende Hormon Oxytocin aus und wir können etwas entspannter wieder an die Arbeit gehen und sind gewappnet für Fristakten, Mandantenanrufe und Chef-Wünsche.

Und dies ist keine leere Behauptung von Hunde-Fans, das ist sogar wissenschaftlich erwiesen, so u. a. in einer Studie der Virginia Commonwealth University aus dem Jahr 2012 (Randolph T. Barker: Preliminary investigation of employee’s dog presence on stress and organizational perceptions).

Neben der Stressreduktion stärken Bürohunde auch das Miteinander im Team. Durch den Hund kommt man schneller ins Gespräch mit den Kollegen, lernt sich besser kennen und arbeitet letztendlich so auch besser zusammen. Auch neuen Kollegen kann durch den Hund der Einstieg ins Team erleichtert werden. (Quelle:RenoSmart)

24/02/2023
DROHNEN DÜRFEN ABGESCHOSSEN WERDEN!Das Problem beim Überflug einer Drohne: Sobald die Drohne weg ist, ist ihr Pilot nich...
08/02/2023

DROHNEN DÜRFEN ABGESCHOSSEN WERDEN!

Das Problem beim Überflug einer Drohne: Sobald die Drohne weg ist, ist ihr Pilot nicht zu ermitteln. Die Bildaufnahmen sind angefertigt und endgültig in fremden Händen. Erreicht der Drohnenflug eine Intensität, die der Eigentümer eines Grundstücks als Belästigung wertet, rechtfertigt das einen Abschuss. So sah es auch das Amtsgericht Riesa, das am 24. April 2019 ein Urteil gefällt hat (Aktenzeichen: 9 Cs 926 Js 3044/19).

05/01/2023

Übliches Honorar als Schadensersatzforderung

Wenn ein Sachverständiger bei der Begutachtung eines Fahrzeuges nach einem Verkehrsunfall mit dem Geschädigten als Auftraggeber keine gesonderte Vergütungsvereinbarungtrifft, so wird lediglich die übliche Vergütung als Honorar geschuldet. Klagt der Sachverständige seine Gebühren für die Erstellung des Gutachtens, die nicht bezahlt sind, gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers ein, so ist die übliche Vergütung der Maßstab. Die übliche Vergütung ist in anhand eines Mittelwertes zwischen der BVSK-Befragung 2020 und einer Abrechnung des Honorars nach Stundensätzen in Orientierung nach den Sätzen des JVEG auf Basis eines angemessenen Zeitaufwandes nebst Nebenkosten vorzunehmen.

AG Günzburg, Urt. v. 15.11.2022 – 1 C 444/22

„Prosit Neujahr! Ob gut oder schlecht, wird später klar, doch bringt’s nur Gesundheit und fröhlichen Mut und Geld genug,...
01/01/2023

„Prosit Neujahr! Ob gut oder schlecht, wird später klar, doch bringt’s nur Gesundheit und fröhlichen Mut und Geld genug, dann ist’s schon gut.“ – Wilhelm Busch

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