07/01/2026
𝗪𝗔𝗦 Ä𝗡𝗗𝗘𝗥𝗧 𝗦𝗜𝗖𝗛 𝗜𝗠 𝗝𝗔𝗛𝗥 2026?
Hier ein kurzer Überblick geordnet nach Themengebieten:
ARBEIT
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 01.01.2026 Januar von 12,82 € auf 13,90 € brutto pro Stunde. Zum 01.01.2027 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 € brutto pro Stunde.
- Hieraus folgt eine Erhöhung der monatlichen Verdienstgrenze für Minijobs von bislang 556,00 € auf nunmehr 603,00 € (ab 2027 dann 633,00 €).
- Mit der Aktivrente können Rentner(innen) ab 2026 bis zu 2.000,00 € Euro monatlich steuerfrei dazu verdienen. Es fallen jedoch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.
- Die Altersgrenze für den Renteneintritt steigt weiter auf 66 Jahre und sechs Monate. Bis 2031 ist dann die Rente mit 67 erreicht.
FAMILIE
- Das Kindergeld steigt pro Kind auf 259,00 € monatlich (zuvor 254,00 €). Die steuerlichen Kinderfreibeträge werden von 9.600,00 € auf 9.756,00 € Euro pro Kind angehoben.
- Der monatliche Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird in allen Altersgruppen um 4,00 € monatlich angehoben und für Volljährige um 5,00 € pro Monat.
INTERNET/KAUFRECHT
- Ab dem 19. Juni 2026 sind Online-Händler verpflichtet auf ihrer Website einen gut sichtbaren und leicht auffindbaren Button anzubieten, um einen Kauf per Klick zu widerrufen. Das gilt für alle Onlineshops, die sich an deutsche Verbraucher(innen) richten.
- Bis zum 31. Juli 2026 muss der Gesetzgeber ein Recht auf Reparatur einführen. Betroffen sind zunächst z.B. Haushaltsgeräte (Waschmaschinen, Trockner etc.), elektronische Geräte (Handy, Tablets etc.) und Fahrzeuge mit Batterien (E-Scooter, E-Bikes etc.).
STEUERN
- Der Mehrwertsteuersatz für Speisen (nicht für Getränke!) in der Gastronomie sinkt dauerhaft von 19 auf sieben Prozent.
- Die Pendlerpauschale wird auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht (bislang gestaffelt). Dabei spielt es keine Rolle, ob man mit dem Auto, Rad oder ÖPNV unterwegs ist.
VERKEHR
- Das Deutschlandticket kostet ab Januar 2026 monatlich 63,00 € (bisher 58,00 €).
- Führerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, sind bis zum 19. Januar 2026 umzutauschen. Die neuen Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet, womit Fälschungen erschwert werden sollen.
- Die Kfz-Steuerbefreiung für alle reinen Elektroautos wurde um fünf Jahre verlängert. Diese Befreiung gilt für alle reinen E-Fahrzeuge maximal zehn Jahre.
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