Notar und Rechtsanwälte Mensing - Vaupel - Gercke

Notar und Rechtsanwälte Mensing - Vaupel - Gercke Wir sind:
NOTAR u. RA Frank Mensing
RA Marc Vaupel, Fachanwalt für Arbeitsrecht
RA Jörg Gercke Seitdem ist sie stetig gewachsen.

Unsere Kanzlei wurde vor über 40 Jahren von Rudolf Mensing begründet. Wir wollen die Ziele unserer Mandanten in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht bestmöglich umsetzen. Ein besonderes Vertrauensverhältnis, Fachkompetenz, individuelle Beratung, Einsatz und Hartnäckigkeit bei der Durchsetzung Ihrer Interessen zeichnen unsere Kanzlei aus. Im Notariat und im anwaltlichen Bereich erhalten Sie ei

ne umfassende Beratung bei privaten, beruflichen oder unternehmerischen Rechtsfragen und Entscheidungen. Heute versteht sich unsere Praxis als leistungsorientiertes Team mit vier Anwälten – darunter ein Notar, ein Notar a.D. und ein Fachanwalt für Arbeitsrecht – und neun qualifizierten Mitarbeitern im Notariat und im Rechtsanwaltsbereich.

Das Team vom Büro Mensing+Vaupel+Gercke wünscht allen Müttern einen großartigen Tag ❤️🌸❤️
09/05/2026

Das Team vom Büro Mensing+Vaupel+Gercke wünscht allen Müttern einen großartigen Tag ❤️🌸❤️

Das Team vom Büro Mensing+Vaupel+Gercke wünscht einen erholsamen 1. Mai, nebst langem WE 😃
01/05/2026

Das Team vom Büro Mensing+Vaupel+Gercke wünscht einen erholsamen 1. Mai, nebst langem WE 😃

Das Team vom Büro Mensing - Vaupel - Gercke wünscht ein frohes Osterfest 🐇🐰🌼
02/04/2026

Das Team vom Büro
Mensing - Vaupel - Gercke
wünscht ein frohes Osterfest 🐇🐰🌼

Frohe Weihnachten  🌲✨️🎁
24/12/2025

Frohe Weihnachten 🌲✨️🎁

Das Team der Kanzlei Mensing + Vaupel + Gercke wünscht einen friedvollen 4. Advent,  nur noch 3x schlafen 😉
21/12/2025

Das Team der
Kanzlei Mensing + Vaupel + Gercke
wünscht einen friedvollen 4. Advent,
nur noch 3x schlafen 😉

Wir, das Team vom Büro Mensing + Vaupel + Gercke wünschen einen geruhsamen 1. ADVENT
30/11/2025

Wir, das Team vom Büro Mensing + Vaupel + Gercke wünschen einen geruhsamen 1. ADVENT

21/11/2025

*🚗⚖️ Parkverstoß trotz Parkschein? Bußgeld aufgehoben*

Ein Parkschein gezogen, Auto abgestellt – und trotzdem ein Strafzettel? Das OLG Schleswig (Urteil vom 28. Juni 2024, Az.: II ORbs 26/24) stellt klar:

Wenn ein erlaubter Parkbereich nicht eindeutig durch Verkehrszeichen gekennzeichnet ist, darf kein Bußgeld verhängt werden.

Im konkreten Fall parkte ein Autofahrer mit gültigem Parkschein nur wenige Meter außerhalb eines baulich abgesetzten Bereichs. Das Gericht entschied:

👉 Unterschiedlicher Straßenbelag oder Pflasterung reichen nicht aus, um eine Parkerlaubnis zu begrenzen.

👉 Maßgeblich sind ausschließlich die Verkehrsschilder. Diese müssen Anfang und Ende klar anzeigen.

Das Urteil betont den Bestimmtheitsgrundsatz: Verkehrszeichen müssen für alle eindeutig verständlich sein. Wenn das Ende einer Parkzone nicht beschildert ist, darf der Fahrer davon ausgehen, dass das Parken weiterhin erlaubt ist.

💡 Fazit: Fehlende oder missverständliche Beschilderung geht zulasten der Behörde, nicht des Fahrers.

Den ganzen Artikel gibts es zum Nachlesen hier:

https://www.verkehrsanwaelte.de/news/details/parkverstoss-trotz-parkschein-bussgeld-aufgehoben/

09/07/2025

DU besuchst die FOS o.ä. und möchtest gerne ab August ein Praktikum bei uns im Betrieb/Büro machen? Dann melde Dich jetzt gaaaaanz schnell 👍🍀😃
(Teilen und weitersagen ausdrücklich erwünscht)

Wir wünschen allen Müttern einen sonnigen Ehrentag ☺️
11/05/2025

Wir wünschen allen Müttern einen sonnigen Ehrentag ☺️

06/03/2025

Kündigung des Arbeitsverhältnisses – Klagefrist unbedingt beachten!

Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG)! Die Wahrung dieser Frist ist daher besonders wichtig, wenn Sie sich gegen eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses zur Wehr setzen wollen.

Wir beraten und vertreten Sie gern!

Marc Vaupel
Rechtsanwalt / Fachanwalt für Arbeitsrecht

Marc Vaupel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Brunnenallee 2
34537 Bad Wildungen
Fon: 05621 96 55 80
Fax: 05621 96 55 822
Mail to: [email protected]

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Bad Wildungen
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Montag 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 12:00
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Mittwoch 09:00 - 12:00
Donnerstag 09:00 - 12:00
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