13/05/2020
1.) Die Satire-Freiheit bleibt. Das Gericht hat Broders Satire, in der er Frau Roth angriff, nicht verboten. Damit muss Frau Roth leben (tut sie auch, sie klagte ja nicht dagegen).
2.) Da im Rahmen dieser Satire mehrere Falschbehauptungen aufgestellt wurden, darf Frau Roth das auch entsprechend anprangern. Damit muss nun Herr Broder leben, der Roths Gegenangriff nicht hinnehmen wollte.
Die Grünen-Politikerin darf weiter behaupten, dass Broders Geschäftsmodell auf Falschbehauptungen beruht. Claudia Roth begrüßt die Entscheidung.