Rechtsanwälte Iris Reitt

Rechtsanwälte Iris Reitt Fachanwältin für Sozialrecht. Hauptsächlich tätig im Bereich SGB II (Hartz IV) und Sozialhilfe, außerdem Erwerbsminderungsrente und Schwerbehindertenrecht.

20/06/2022

Zufallsfund. Ein Kollege bespricht den von mir erstrittenen Beschluss vom Landessozialgericht Schleswig.

03/05/2022

Wir sind derzeit nur unter der Telefonnummer 04551-8998120 zu erreichen. Wir bitten um Beachtung.

11/03/2022

Aus aktuellem Anlass:

Geflüchtete aus der Ukraine dürfen zunächst visumsfrei nach Deutschland einreisen. Es sollen dann auch alle Geflüchtete einen Aufenthaltsstatus erhalten. Bis dies umgesetzt ist, stellt sich natürlich die Frage, wo Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beantragt werden können.

Nach derzeitigem Kenntnisstand wären die jeweiligen Sozialämter vor Ort der erste Anlaufpunkt. Dabei ist es dann wichtig zu erklären, dass KEIN Antrag auf Asyl gestellt wird. Anderenfalls würde das formale Asylverfahren beginnen, was aber keinen Sinn ergibt und zudem die Leistungen nach diesem Gesetz schlechter sind! Es sollte also zunächst einmal ein Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII gestellt werden.

Vermutlich wird es in den kommenden Tagen oder Wochen nähere Regelungen dazu geben, da es vermutlich auch gewünscht ist, Flüchtlinge, soweit es möglich ist, in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das müsste man jetzt einmal abwarten.

Wichtig ist aber, gleich die derzeit zutreffenden Leistungen zu beantragen.

Die beste Mitarbeiterin der Welt ist heute seit 10 Jahren bei mir. Ich bedanke mich für die tolle Zusammenarbeit und hof...
04/10/2021

Die beste Mitarbeiterin der Welt ist heute seit 10 Jahren bei mir. Ich bedanke mich für die tolle Zusammenarbeit und hoffe auf noch viele weitere gemeinsame Jahre.

18/03/2020

Liebe Mandantinnen und Mandanten, leider bleibt auch unser Kanzlei-Ablauf nicht von den derzeitigen Einschränkungen aufgrund des Corona-Virus verschont. Aus diesem Grund können wir derzeit leider nur eingeschränkt persönlich für Sie da sein. Wenn Sie uns Unterlagen zukommen lassen möchten, können Sie das natürlich gerne auf digitalem Weg (eMail +Fax) oder per Post veranlassen. Wir werden Ihre Angelegenheiten nach wie vor zügig bearbeiten und wir sind telefonisch zu unsere üblichen Geschäftszeiten für Sie da. Bleiben Sie gesund! Ihr Kanzleiteam

Ab dem 1.12.2019 und nochmal ab dem 1.1.2020 gelten neue Mietobergrenzen im Bereich des Kreises Segeberg. Die angemessen...
16/12/2019

Ab dem 1.12.2019 und nochmal ab dem 1.1.2020 gelten neue Mietobergrenzen im Bereich des Kreises Segeberg. Die angemessenen Unterkunftskosten errechnen sich nunmehr nach der Tabelle zum Wohngeldgesetz zzgl. eines Zuschlages in Höhe von 10 %. Dies bedeutet eine ganz erhebliche Steigerung! Betroffen sind davon insbesondere diejenigen Leistungsempfänger, bei denen bisher nicht die vollständigen Unterkunftskosten übernommen wurden oder die eine neue Wohnung anmieten müssen. Genaue Zahlen findet man unter

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19/11/2019

Nach fast 8 Jahren, diversen Entscheidungen durch die örtlichen Gerichte, einer grundsätzlichen Entscheidung des Bundesozialgerichtes im Januar mit Zurückverweisung an das LSG Schleswig haben wir endlich eine endgültige Entscheidung: der Kreis Segeberg kann kein nachgebessertes Konzept vorlegen.

29/07/2019

Adresse

St. Georges-Allee 17
Bad Segeberg
23795

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 13:00
Dienstag 08:00 - 13:00
Mittwoch 08:00 - 15:00
Donnerstag 08:00 - 13:00
Freitag 08:00 - 13:00

Telefon

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