Die immer größer werdende Zahl an Rechtsanwälten zwingt dazu, sich von der Konkurrenz abzuheben. Die Rechtsanwälte Dr. Kahl + Dr. Koch + Metz haben sich dafür in der Weise entschieden, dass eine eindeutige Fokussierung auf das Opferrecht durch Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kahl, das gesamte Strafrecht durch Rechtsanwältin Dr. Maike Koch und schließlich das Familien- und Erbrecht durch Rechtsanwältin F
abienne Metz stattfindet. Kompetent beraten und vertreten werden Mandanten dabei in allen Teilgebieten des immer größer werdenden Bereichs des Strafrechts wie dem Allgemeinen Strafrecht, dem Wirtschaftsstrafrecht, dem Steuerstrafrecht und dem Revisionsrecht. Weiterhin abgedeckt wird das mit dem Strafrecht eng verknüpfte Verkehrsrecht. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung im Bereich des Familien- und Erbrechts. Dabei ist es ein besonderes Anliegen, hier ebenfalls menschlich kompetent zu agieren und auch bereits im Vorfeld eines entstehenden Konfliktes juristische Hilfestellungen anzubieten. Eine juristisch wie ethisch interessante Schnittstelle, welche von der Kanzlei abgedeckt wird, bietet der Themenkomplex der Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, der Sterbehilfe und des Betreuungsrechts. Hier wird Beratung bei der Erstellung und einer etwaigen gerichtlichen Durchsetzung angeboten. Mittelpunkt des Handelns ist dabei die Kommunikation mit dem Mandanten, um dem juristischen Laien in einer schwierigen Lebenssituation juristische Inhalte und Vorgänge nachvollziehbar zu machen. Ziel ist es, dem Mandanten gerade in sehr emotionalen Konfliktbereichen wie dem Straf-, Familien- und Erbrecht und der Beratung im Komplex Patientenverfügungen und der Sterbehilfe einen starken, sozial- wie fachlich kompetenten Berater und Unterstützer für diese Lebenssituation an die Seite zu stellen. Fachliche Kompetenz, ergebnisorientiertes Handeln sowie Kenntnisse der aktuellsten Rechtsprechung sind bei den Rechtsanwälten Dr. Kahl + Dr. Koch + Metz Grundlage des Handelns.