Rechtsanwaltskanzlei Grauel

Rechtsanwaltskanzlei Grauel Wir sind eine Anwaltskanzlei, die vorwiegend auf dem Gebiet des Familienrechts tätig ist.

Wir beraten und vertreten Sie bei Scheidung, Zugewinn, Versorgungsausgleich und Vermögensauseinandersetzungen. Ebenso gehören Sorgerechts- und Umgangsregelungen sowie die Klärung des Unterhalts zu unseren Tätigkeitsfeldern. Weitere Schwerpunkte unserer juristischen Beratung liegen neben dem Familienrecht im Erb- und allgemeinen Zivilrecht. Verschuldete Menschen begleiten wir individuell rund um das Insolvenz- und Restschuldbefreiungsverfahren.

17/09/2016

Ermittlung der Bedürftigkeit für Gewährung existenzsichernder Leistungen

Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 27.7.2016 – 1 BvR 371/11

Bei der Ermittlung der Bedürftigkeit für die Gewährung existenzsichernder Leistungen (Art. 1 I i. V. mit Art. 20 I GG) kann grundsätzlich unabhängig von einem Unterhaltsanspruch das Einkommen und Vermögen von Personen berücksichtigt werden, von denen in der familiären Gemeinschaft zumutbar zu erwarten ist, dass sie tatsächlich füreinander einstehen und „aus einem Topf“ wirtschaften.

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