Göcke & Göcke Steuerberater Rechtsanwälte

Göcke & Göcke Steuerberater Rechtsanwälte Wir sind eine junge und dynamische Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzlei, die im Jahr 2013 in Bad Freienwalde neu gegründet wurde.

Wir bieten eine umfassende und interdisziplinäre Beratung vor Ort. Steuerberater und Rechtsanwälte

07/08/2017

BFH-Urteil: Abzugsfähiger Höchstbetrag für das häusliche Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten

Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer sind entsprechend den tatsächlichen Nutzungsanteilen auf verschiedene Einkünfte unabhängig davon aufzuteilen, ob die Aufwendungen im Rahmen dieser Einkunftsart dem Grund nach abzugsfähig sind. Der gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG i.d.F. des JStG 2010 geltende Höchstbetrag abziehbarer Aufwendungen in Höhe von EUR 1.250,00 ist bei der Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers im Rahmen mehrerer Einkunftsarten allerdings nicht nach den zeitlichen Nutzungsanteilen in Teilhöchstbeträge aufzuteilen. Er kann durch die dem Grunde nach abzugsfähigen Aufwendungen in voller Höhe ausgeschöpft werden (BFH, Urteil vom 25.04.2017 – VIII R 52/13; veröffentlicht am 02.08.2017).

Quelle: (BFH vom 25.04.2017 – VIII R 52/13, BeckRS 2017, 119033, beck-online)

Wir beraten Sie bei Fragen rund um die Einkommensteuer und das Steuerrecht!

Adresse

Goethestraße 30
Bad Freienwalde
16259

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 18:00
Dienstag 09:00 - 18:00
Mittwoch 09:00 - 18:00
Donnerstag 09:00 - 18:00
Freitag 09:00 - 18:00

Telefon

+4933443002880

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Göcke & Göcke Steuerberater Rechtsanwälte erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Göcke & Göcke Steuerberater Rechtsanwälte senden:

Teilen