ALEX-Rechtsanwälte und Notare Bad Camberg

ALEX-Rechtsanwälte und Notare Bad Camberg Rechtsanwalts- und Notarsozietät in Bad Camberg im Taunus. Starke Beratung seit über 25 Jahren.

02/04/2025

Wie schwierig ist es, eine zu gründen?

Das kommt darauf an, welche Rechtsform die Organisation haben soll.

Am unkompliziertesten ist es mit einem .

Man braucht:

➡️ mindestens 7 Personen

➡️ eine Gründungsversammlung

➡️ eine Satzung, die auf der Gründungsversammlung verabschiedet wird

‼️ Die Satzung muss besonderen Kriterien entsprechen, damit das Finanzamt den Verein als gemeinnützig anerkennt.

➡️ Tipp: Am besten den Entwurf vorher mit dem Finanzamt abstimmen. Das erspart unter Umständen mehrere Änderungsschleifen.

➡️ Wenn das alles passt: die Satzung über einen Notar beim Vereinsregister einreichen.

✅️ Nach erfolgter Eintragung ist der Verein wirksam gegründet.

⚠️ Den Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt nicht vergessen. Dann kann es losgehen. 🙂






22/03/2025
22/03/2025
13/07/2024

Sein Freundebuch ist bald voll

26/06/2024

Unwetterkatastrophe über Deutschland – Welche Versicherung zahlt jetzt?

Von Rechtsanwältin Sabrina Engel, – Fachanwältin für Versicherungsrecht-
Die letzten Tage haben wieder einmal gezeigt, wie machtlos der Mensch gegenüber den Naturgewalten ist. Das Wetter kann der Mensch (noch) nicht kontrollieren. Wir Menschen sind Starkregenereignissen, Hochwasserlagen und Stürme und den damit verbundenen Folgen hilflos ausgeliefert. Wir erleben gerade, wie verheerend die Schadensausmaße sein können.
Dabei können diejenigen etwas mehr Hoffnung schöpfen, die gut versichert sind. Doch welche Versicherung zahlt in solchen Fällen?
Bei Schäden am Haus ist die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers zuständig. Es ist dann darauf zu achten, dass die versicherte Gefahr der Naturgewalten, wie Hochwasser und Überschwemmungen usw., mitabgedeckt ist. Denn wichtig zu wissen ist, dass solche Unwetterereignisse nicht automatisch versichert sind. Erforderlich ist eine sogenannte Elementarscha-densversicherung, die zusätzlich zur Gebäudeversicherung bzw. zur Hausratversicherung abgeschlossen werden muss.
Sind dagegen Schäden an Ihrem Hausinventar, also z.B. an Ihren Möbeln, Fußböden/Teppiche, Elektrogeräten, eingetreten, greift Ihre Hausratsversicherung. Auch Mieter haben oft eine Hausratversicherung und können auf diese zurückgreifen, sofern die eingetretene Naturgefahr mitversichert ist.
Fahrzeugschäden, wenn das eigene Fahrzeug von den Fluten mitgerissen wurde oder in sonstiger Weise durch Hochwasser und Überschwemmungen beschädigt ist, z.B. Nässe- und Feuchtigkeitsschäden, sind wiederum über die Kfz-Kaskoversicherung geltend zu machen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt in diesen Fällen nicht ein.
Prüfen Sie also Ihre Versicherungsunterlagen dahingehend, dass Sie die Elementarversicherung mitabgeschlossen haben und bestimmte Naturgewalten miteingeschlossen sind. Denn in den seltensten Fällen schließt die Wohngebäudeversicherung Schäden durch Hochwasser und Überschwemmungen, Schnee und Lawinen, Erdbeben und Erdrutsch schon mit ein. Meistens ist aber die Elementarversicherung nur gegen sehr hohe Versicherungsprämien zu erhalten, in manchen Fällen, z. B. in Hochrisikogebieten, versichern die Versicherer diese Risiken überhaupt nicht. Wer auf die Elementarversicherung dennoch nicht verzichten will, dann lohnt es sich, auch bei anderen Versicherungsgesellschaften anzufragen, ob dort die Risiken mitversichert werden können. Nicht alle Versicherer schließen gleichermaßen diese Risiken komplett aus.
Ist der versicherte Schaden schon eingetreten, ist es besonders wichtig, den Schaden umgehend der Versicherung zu melden, am besten noch am gleichen Tag. Der Schaden selbst sollte dann so gut wie möglich durch Fotos oder Videos dokumentiert werden. Vorteilhaft ist, wenn es sogar Fotos gibt, die den Zustand vor dem Schadenseintritt zeigen. Hier kann man also z.B. jährlich Fotos vom hauseigenen Keller anfertigen und zu den Versicherungsunterlagen heften.
Ist der Schaden gemeldet, wartet man zunächst die Weisungen des Versicherers ab und beginnt nicht vorschnell mit den Renovierungsarbeiten. Oft wird ein Sachverständiger vom Versicherer geschickt, der den Schadensumfang prüft. Und dennoch muss man als Versicherungsnehmer den Schaden so gering wie möglich halten, da man gegenüber dem Versicherer eine so genannte Schadensminderungspflicht hat. So sind beispielsweise auf dem Boden abgestellte Gegenstände möglichst weit nach oben zu räumen oder das in den Keller eingelaufene Wasser soweit als möglich abzupumpen. Dabei sollte die Dokumentation des Schadens nicht vergessen werden.
Wenn Sie in weiteren versicherungsrechtlichen Fragen Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne. Wir stehen Ihnen schnell und unbürokratisch zur Verfügung.

23/05/2024

Rechtsanwalt (m/w/d) in Vollzeit gesucht

Zur Verstärkung unseres Teams in Offheim suchen wir
– einen Rechtsanwalt (m/w/d) in Vollzeit mit den Schwerpunkten Arbeitsrecht und Verkehrsrecht

Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte per E-mail an Herrn Rechtsanwalt und Notar Hans-Jürgen Schmidt: [email protected]

Neue Entlastung beim Erwerb selbstgenutzter Immobilien zu Wohnzwecken in Hessen durch das „Hessengeld“Vorteile in Hessen...
03/05/2024

Neue Entlastung beim Erwerb selbstgenutzter Immobilien zu Wohnzwecken in Hessen durch das „Hessengeld“

Vorteile in Hessen für den Kauf einer ersten eigengenutzten Wohnimmobilie oder eines Grundstücks seit dem 01.03.2024.

Die Grunderwerbssteuer ist Teil der Kaufnebenkosten. Sie beträgt in Hessen 6% des Kaufpreises. Das Hessengeld sorgt dabei genau hier für Entlastung. Alle Ersterwerbe von Wohneigentum oder Grundstücken seit dem 01.03.2024 die selbst zu Wohnzwecken genutzt werden sollen, können mit dem Hessengeld mit bis zu 10.000,00 € pro Käufer unterstützt werden (ebenso 5.000,00 € pro Kind unter 18 Jahren). Das Hessengeld wird gewährt mit jedem voraussichtlich ab Herbst 2024 (digital) eingereichten Antrag rückwirkend für Kaufverträge seit dem 01.03.2024. Das Datum des Kaufvertrages ist also entscheidend! Die Förderung gilt sowohl für einen Neubau als auch für den Erwerb einer Bestandsimmobilie.

Die Förderung wird bis zur Höhe der tatsächlich gezahlten Grunderwerbsteuer gewährt und jährlich in zehn gleichen Raten ausgezahlt. Da das Hessengeld von den Kosten der Grunderwerbsteuer entlasten soll, kann es nicht höher liegen als die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer.

Wer also in Hessen eine Wohnimmobilie oder ein Grundstück kaufen will, könnte durchaus das Hessengeld in Erwägung ziehen.

Weitere Informationen zum Hessengeld finden Sie unter:
https://finanzen.hessen.de/initiativen/hessengeld

Adresse

Bahnhofstraße 29
Bad Camberg
65520

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 12:30
Freitag 08:00 - 17:00

Telefon

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