Kanzlei Stockmann

Kanzlei Stockmann Die Kanzlei Stockmann aus Bürstadt legt den Fokus ihrer Tätigkeit auf den Bereich des Mietrechts, Wohnungseigentumsrechts und Immobilienrechts.

Mein Name ist Chantal Stockmann, ich bin Anwältin und überwiegend zivilrechtlich tätig. Ich lege den Fokus meiner beruflichen Tätigkeit auf das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Immobilienrecht. Aus diesem Grunde habe ich bereits den Fachanwaltslehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht absolviert und mit Erfolg die diesbezüglichen schriftlichen Prüfungen bestanden. Der Titel Fachanwalt für Mie

t- und Wohnungseigentumsrecht ist zwar noch nicht ganz erreicht, rückt aber immer näher. Darüber hinaus bin ich Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins.

Die Ergebnisse dieser Umfrage spiegeln nicht meine eigenen Erfahrungen wider:
24/05/2022

Die Ergebnisse dieser Umfrage spiegeln nicht meine eigenen Erfahrungen wider:

Die Stiftung Warentest hat die Anwaltschaft befragt: 18 von 23 Rechtsschutzversicherern werden überwiegend positiv bewertet. Am besten schnitten ADAC, Zurich und Concordia ab.

Die Kanzlei Stockmann ist in der Zeit vom 11.04.2022 bis einschließlich zum 24.04.2022 geschlossen. Wir wünschen Ihnen f...
06/04/2022

Die Kanzlei Stockmann ist in der Zeit vom 11.04.2022 bis einschließlich zum 24.04.2022 geschlossen.

Wir wünschen Ihnen frohe Ostern!

In unserem Gerichtsbezirk bleiben die Gerichte geöffnet. Es gilt jedoch eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht. OP-Masken si...
12/01/2022

In unserem Gerichtsbezirk bleiben die Gerichte geöffnet. Es gilt jedoch eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht. OP-Masken sind demnach nicht mehr ausreichend!

Erhöhter Sicherheitsstandard durch allgemeine FFP2-Maskenpflicht in Gerichtsgebäuden

Rechtsanwältin Chantal Stockmann im Interview für die FAZ (Artikel vom 10.12.2021):
11/12/2021

Rechtsanwältin Chantal Stockmann im Interview für die FAZ (Artikel vom 10.12.2021):

Sein Heim zu digitalisieren, ist nicht so schwierig. Man muss nur wissen, was man will. Schwieriger ist es bei Bestandsbauten. Und eine ganz andere Geschichte sind Mietwohnungen.

Die Kanzlei Stockmann hat erneut der SG NoWa eine Ballspende zukommen lassen. Der Verein, der sich aus den beiden Ortste...
01/11/2021

Die Kanzlei Stockmann hat erneut der SG NoWa eine Ballspende zukommen lassen.

Der Verein, der sich aus den beiden Ortsteilen Nordheim und Wattenheim speist, kann auf eine sehenswerte Anzahl aktiver Vereinsmitglieder stolz sein. Doch Corona hat auch diesem Verein, so wie allen anderen auch, "das Leben schwer" gemacht.

Als die Mitglieder endlich wieder trainieren und spielen durften, stellte sich jedoch heraus, dass nicht ausreichend taugliche Bälle vorhanden waren, sodass hier für Nachschub gesorgt werden musste.

Hierbei hat die Kanzlei Stockmann finanziell unterstützt - und es hat sich gelohnt: Gleich beim Auftaktspiel mit den neuen Bällen nach der offiziellen Ball-Übergabe konnte die Mannschaft der Herren SG Nordheim/Wattenheim II in der Kreisliga D gegen den TSV Elmshausen mit 3:0 einen Sieg für sich verbuchen. Im Anschluss daran erspielten sich die Herren der SG Norheim/Wattenheim in Kreisliga A gegen den TSV Aschbach ein Unentschieden.

Die Kanzlei Stockmann wünscht der SG NoWa auch weiterhin viel Erfolg.

Übrigens: Kanzleihündin Nala (auf dem Bild ganz links) steht dem Verein als Ersatztorwart gerne zur Verfügung. Sie trainiert regelmäßig zu Hause - zwar nicht mit Bällen aber mit ihren Stofftieren und das sehr erfolgreich ;-)

Wohnungseigentümer müssen Mängel auch bei hohem Sanierungsaufwand beseitigenEs kommt vor, dass sich Wohnungseigentümerge...
15/10/2021

Wohnungseigentümer müssen Mängel auch bei hohem Sanierungsaufwand beseitigen

Es kommt vor, dass sich Wohnungseigentümergemeinschaften davor scheuen, notwendige Sanierungen von in die Jahre gekommenen Objekten vorzunehmen, weil diese mit hohen Kosten verbunden sind. Ist dies rechtens? Einen solchen Fall hat gerade der BGH frisch entschieden (BGH, Urt. v. 15.10.2021, Az. V ZR 225/20).

In dem zu entscheidenden Fall hatte die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Mehrheitsbeschluss gefasst, dass ihr altes und stark sanierungsbedürftiges Parkhaus, nicht mehr genutzt werden darf. Auf diese Weise wollte die Gemeinschaft die Kosten für die Sanierung sparen. Gegen diesen Beschluss hatte einer der Wohnungseigentümer Klage eingereicht – mit Erfolg!

Drei der insgesamt elf Ebenen des Parkhauses standen im Sondereigentum des Klägers. Der BGH führt aus, dass es einer Wohnungseigentümergemeinschaft zwar grundsätzlich erlaubt ist, im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung ein Nutzungsverbot zu beschließen, um Gefahren durch die Nutzung abzuwehren. Aber dieses Recht bezieht sich zunächst nur auf das Gemeinschaftseigentum.

Sobald jedoch auch Sondereigentum der einzelnen Wohnungseigentümer betroffen ist, ist ein solcher Beschluss nur in ganz engen Grenzen zulässig. Dies ist dann zulässig, wenn das Gebäude z. B. aufgrund eines Brandes, Überflutung oder Explosion zerstört ist. Der BGH hat klargestellt, dass Sanierungsbedarfe wegen Sanierungsstau, z. B. aus Überalterung und mangelnder Instandhaltung, nicht dazu führen, dass ein solches Nutzungsverbot beschlossen werden darf.

Das Gericht hat ausgeführt, dass die Gemeinschaft verpflichtet ist, auch gravierende bauliche Mängel zu beseitigen, wenn diese Mängel dazu führen, dass die Nutzung des Sondereigentums beeinträchtigt oder sogar unmöglich wird. Die Gemeinschaft kann sich nicht darauf berufen, dass ihr die hierdurch entstehenden Kosten nicht zuzumuten sind! Dies gilt für gewerblich genutzte Immobilien ebenso wie für privat oder als Wohnraum genutzte.

Deshalb ist Wohnungseigentümergemeinschaften dringend anzuraten, ihre Immobilien instandzuhalten und keinen Sanierungsstau entstehen zu lassen. Hierfür können die Wohnungseigentümer bereits im Vorfeld durch die Bildung ausreichender Rücklagen sorgen, die der Verwalter überwachen und notfalls auch für dessen Einziehung sorgen muss. (Foto: IStock/deepblue4you)

24/08/2021

Immer noch werden viele Heimtiere alleine und in kleinen Käfigen nicht artgerecht gehalten. Sozial lebende Tiere leiden stark unter dem Fehlen von Artgenossen, der Mensch kann diese in keinem Fall ersetzen. Eine Ausnahme bilden hier beispielsweise Hamster, die alleine zu halten sind. Auch die gemei...

Die Kanzlei Stockmann ist in der Zeit vom 20.08.2021 bis einschließlich zum 12.09.2021 geschlossen. Ab dem 13.09.2021 is...
20/08/2021

Die Kanzlei Stockmann ist in der Zeit vom 20.08.2021 bis einschließlich zum 12.09.2021 geschlossen. Ab dem 13.09.2021 ist das Büro zu den gewohnten Zeiten wieder erreichbar.

Auch sowas gibt es - nicht nur Fake-News, sondern auch Fake-Kanzleien. Gut, wenn man eine Kanzlei seines Vertrauens hat.
06/08/2021

Auch sowas gibt es - nicht nur Fake-News, sondern auch Fake-Kanzleien. Gut, wenn man eine Kanzlei seines Vertrauens hat.

Die RAK Köln warnt vor betrügerischen Schreiben einer nicht existierenden Rechtsanwaltskanzlei 'Dr. Herzog & Partner'.

Der BGH hat nun geklärt, dass ein Nachbar auch Äste eines Baumes des Nachbars abschneiden darf, wenn diese auf sein Grun...
12/06/2021

Der BGH hat nun geklärt, dass ein Nachbar auch Äste eines Baumes des Nachbars abschneiden darf, wenn diese auf sein Grundstück überhängen, wenn für den Baum das Risiko des Absterbens droht. Voraussetzung ist wie immer in solchen Fällen, dass man den Nachbar zuvor (am besten unter Fristsetzung) aufgefordert hat, seinen Baum selbst zurückzuschneiden und dass von dem Überwuchs Beeinträchtigungen auch das Nachbargrundstück ausgehen. Jeder Grundstückseigentümer ist also gut beraten, seine Pflanzen rechtzeitig selbst zurückzuschneiden oder spätestens auf die Aufforderung des Nachbarn zu reagieren. Denn wenn der Nachbar selbst tätig werden muss, liegt es in dessen Hand, wie der Rückschnitt durchgeführt wird und der Nachbar kann die ihm entstandenen Kosten von seinem Nachbarn, dem der Baum gehört, ersetzt verlangen.

Nachbarn dürfen den Baum des Nachbarn stutzen, wenn Äste auf das eigene Grundsstück hängen und es beeinträchtigen. Das hat der BGH entschieden.

Adresse

Andreasstraße 15
Bürstadt
68642

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Montag 09:00 - 12:00
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Dienstag 09:00 - 12:00
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Mein Name ist Chantal Stockmann, ich bin Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Ich lege den Fokus meiner beruflichen Tätigkeit auf das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Immobilienrecht sowie auf den Bereich des Tierrechts. Darüber hinaus bin ich Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins.