Ruisinger Steiner Remmele Rechtsanwälte

Ruisinger Steiner Remmele Rechtsanwälte Unsere Kanzlei befindet sich seit über 20 Jahren im Herzen von Augsburg-Lechhausen. Wir wollen, dass Sie zu Ihrem Recht kommen! Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

RUISINGER STEINER REMMELE Rechtsanwälte: Wir helfen kompetent und mit Engagement im Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Erbrecht und im allgemeinen Zivilrecht Mit sechs Anwälten bieten wir ein breites Spektrum an kompetenter Rechtsberatung und Rechtsvertretung an. Egal ob Sie ein großes oder kleines Problem haben: wir versuchen Ihnen so gut wie möglich zu helfen.

Vielen Dank an die nette Referendarin. Sie hat uns den Tag versüßt. 💙
10/04/2024

Vielen Dank an die nette Referendarin. Sie hat uns den Tag versüßt.
💙

Heute zu Besuch in Abbatia Caesarea. Hört sich gut an, ist aber nichts anderes als die Justizvollzugsanstalt Kaisheim 😜
25/08/2022

Heute zu Besuch in Abbatia Caesarea. Hört sich gut an, ist aber nichts anderes als die Justizvollzugsanstalt Kaisheim 😜

6 Jahre Verfahrensdauer im sog. Bus-Kartellverfahren. Heute Einstellung nach 153a StPO. Yesssss👍✅💪
09/08/2022

6 Jahre Verfahrensdauer im sog. Bus-Kartellverfahren. Heute Einstellung nach 153a StPO. Yesssss👍✅💪

Strafjustizzentrum München. Typisch 70er Jahre. Mal sehen, wie der heutige Prozess verläuft.
04/05/2022

Strafjustizzentrum München. Typisch 70er Jahre. Mal sehen, wie der heutige Prozess verläuft.

Münchner Justizpalast. Wunderschönes Gebäude, trotzdem harte Strafsache.
17/12/2021

Münchner Justizpalast. Wunderschönes Gebäude, trotzdem harte Strafsache.

Bei uns in der Kanzlei wird heuer wieder gewichtelt. Die ersten Geschenke liegen schon unterm Christbaum 😁
14/12/2021

Bei uns in der Kanzlei wird heuer wieder gewichtelt. Die ersten Geschenke liegen schon unterm Christbaum 😁

15/10/2021

Welcher unserer Mandanten hat seinen Geldbeutel verloren?
Bitte melden, wir können hier weiterhelfen.

„Ausgangssperre“: Informieren Sie sich rechtzeitig Mit der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundh...
20/03/2020

„Ausgangssperre“: Informieren Sie sich rechtzeitig

Mit der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020 wurde eine vorläufige Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie verhängt. Die „Ausgangssperre“ tritt am 21.03.2020, 00:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 03.04.2020 außer Kraft. Die Ausgangsbeschränkungen enden damit am 03.04.2020, 24:00 Uhr.

Rechtsgrundlage ist der § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 65 Satz 2 Nr. 2 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV).

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können Strafen nach sich ziehen!

Zuwiderhandlungen sind als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bewehrt (§ 73 Abs. 1a Nr. 6 und Abs. 2 IfSG). Die Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung nach § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG ist gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1 IfSG strafbewehrt. Der Strafrahmen reicht von Geldstrafen bis Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren.

Wir raten daher dringend sich mit dem Text der Allgemeinverfügung vertraut zu machen. Dieser ist abrufbar unter:

https://www.bayern.de/service/informationen-zum-coronavirus/vorlaeufige-ausgangsbeschraenkung-anlaesslich-der-corona-pandemie/

Wir sind auch weiterhin für Sie da.

Bleibts gsund!

Liebe Mandanten, die Coronavirus-Pandemie (COVID-19) betrifft Hunderttausende von Menschen und führt weltweit zu weitrei...
19/03/2020

Liebe Mandanten,

die Coronavirus-Pandemie (COVID-19) betrifft Hunderttausende von Menschen und führt weltweit zu weitreichenden Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen. Wir möchten Ihnen versichern, dass wir alles tun, um Sie - trotz der Herausforderungen, denen wir uns derzeit alle gegenübersehen – auch weiterhin engagiert zu beraten und zu vertreten.

Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Dies bedeutet, dass wir keine Risiken in Bezug auf die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Mitarbeiter und Mandanten sowie ihrer Familien eingehen.

Unsere IT-Infrastruktur ist so eingerichtet, dass die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit unseres E-Mail- und Dokumentensystems gewährleistet ist, damit wir sowohl im Büro als auch aus dem Homeoffice sicher arbeiten können.

Um zu gewährleisten, dass wir Ihnen den Service bieten können, den Sie gewohnt sind, haben wir uns daher dazu entschlossen, Besprechungen nur noch in dringenden, unaufschiebbaren Fällen persönlich abzuhalten und die Beratung weitestgehend telefonisch oder auch per E-Mail durchzuführen.

Diese Maßnahmen sind die beste Garantie für eine zuverlässige und erfolgreiche Fortsetzung unserer Arbeit und die Aufrechterhaltung unserer aller Gesundheit.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch zu Fragen im Hinblick auf möglichen Auswirkungen des Coronavirus auf Sie oder Ihr Unternehmen aus rechtlicher Sicht zur Verfügung.

Die Kontaktdaten aller unserer Anwälte finden Sie auf unserer Website www.ruisingersteiner.de

In der Zwischenzeit wünschen wir Ihnen und Ihrer Gesundheit alles Gute.

Adresse

Blücherstraße 4
Augsburg
86165

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:30
Dienstag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:30
Mittwoch 08:00 - 12:00
13:00 - 17:30
Donnerstag 08:00 - 12:00
13:00 - 17:30
Freitag 08:00 - 12:00
13:00 - 15:00

Telefon

+49821448313

Webseite

https://zeeg.me/ruisinger

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Ruisinger Steiner Remmele Rechtsanwälte erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Ruisinger Steiner Remmele Rechtsanwälte senden:

Teilen

Kategorie