11/06/2026
Ein per WhatsApp gesendetes Vertragsangebot kann nicht unbegrenzt angenommen werden. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 05.05.2026 – Az. 9 U 27/25) ⚖️
WhatsApp gilt rechtlich gesprochen als Kommunikation unter Abwesenden – ähnlich wie E-Mail. Eine Folge davon: Ein Angebot kann nur so lange angenommen werden, wie der Absender unter normalen Umständen mit einer Antwort rechnen darf ☝️
Auch bei komplexen Geschäften gilt: Nach ca. 4 Wochen erlischt das Angebot in der Regel! 🤯
Wer Verträge per WhatsApp abschließt, sollte also Fristen unbedingt im Blick behalten – sonst kommt kein Vertrag zustande.