Anwaltskanzlei ISKE

Anwaltskanzlei ISKE Termine jederzeit nach telefonischer Vereinbarung. Hausbesuche nach Absprache möglich.

Liebe Mandanten und Freunde!Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu. Es ist daher an der Zeit, DANKE für das entgegengebrac...
25/12/2023

Liebe Mandanten und Freunde!

Das Jahr 2023 neigt sich dem Ende zu. Es ist daher an der Zeit, DANKE für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit zu sagen.

Eine besinnliches Weihnachten,
ein zufriedenes Nachdenken über Vergangenes, ein wenig Glaube an das Morgen und Hoffnung und Frieden für die Zukunft!

Das wünschen wir Ihnen und Euch von ganzem Herzen.

Rechtsanwalt André Iske und das Team der Anwaltskanzlei ISKE

+++ Amokfahrt in Berlin am 08.06.2022 - Prozessauftakt vor dem Landgericht Berlin +++Am 07.02.2023 begann der Prozess ge...
10/02/2023

+++ Amokfahrt in Berlin am 08.06.2022 - Prozessauftakt vor dem Landgericht Berlin +++

Am 07.02.2023 begann der Prozess gegen den Beschuldigten, der am 08.06.2022 ein Fahrzeug in eine Schülergruppe aus Bad Arolsen lenkte, eine Lehrerin tötete und eine Vielzahl an Personen - teils schwer - verletzte.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf Heimtücke-Mord, 16-fachen versuchten Mord, vielfache gefährliche Körperverletzung und weitere Straftaten.

Rechtsanwalt Iske vertritt vier Geschädigte als Nebenklagevertreter in dem Prozess, für den zunächst zwölf Verhandlungstage angesetzt sind.

Neben dem "Warum?" ist auch die Frage zu klären, ob und inwieweit der Beschuldigte schuldhaft gehandelt hat bzw. handeln konnte.

Im Falle verminderter Schuldfähigkeit oder einer Schuldunfähigkeit kommt die dauerhafte Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB in Betracht.

Mit einer Entscheidung ist im April 2023 zu rechnen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten einen Mord und 16 versuchte Morde vor. Im Juni 2022 fuhr er am Kurfürstendamm in eine Fußgängergruppe.

Liebe Mandanten, Geschäftspartner und Freunde!Mit 2022 neigt sich ein Jahr dem Ende, das von dem nicht entschuldbaren An...
23/12/2022

Liebe Mandanten, Geschäftspartner und Freunde!

Mit 2022 neigt sich ein Jahr dem Ende, das von dem nicht entschuldbaren Angriffskrieg auf die Ukraine, Energieverknappung, Inflation und damit einhergehenden Nöten und Einschränkungen für jeden von uns bestimmt war und das viele Hoffnungen, die nach dem "Corona"-Jahr 2021 investiert wurden, enttäuscht hat.

Mehr denn je ist es daher an der Zeit, DANKE für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit zu sagen.

Fröhliche, besinnliche und entspannte Weihnachten und ein mit Freude, Gesundheit, Glück, Wärme, Liebe und Frieden erfülltes und in allen Belangen BESSERES neues Jahr, als es 2022 war - das wünschen wir Ihnen und Euch von Herzen!

Rechtsanwalt André Iske und das Team der Anwaltskanzlei ISKE

+++ Selbständige aufgepasst! Land NRW darf Corona-Soforthilfen nicht zurückfordern - Jetzt schnell und richtig handeln! ...
29/09/2022

+++ Selbständige aufgepasst! Land NRW darf Corona-Soforthilfen nicht zurückfordern - Jetzt schnell und richtig handeln! +++

Anfang des Jahres 2020 gerieten vor allem kleinere Unternehmen und Selbstständige durch die verschiedenen infektionsschutzrechtliche Maßnahmen, die das Ziel der Eindämmung der Coronapandemie ("harter Lockdown") hatten, in ganz erhebliche wirtschaftliche Notlagen.

Als Reaktion hierauf kreierte der Bund das Programm "Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbstständige", um betroffenen Unternehmen und Selbstständigen kurzfristig Finanzhilfen bereitzustellen, was auch erfolgte.

Voraussetzung für die Beantragung und Bewilligung von Geldern war zu dem Zeitpunkt das Vorliegen eines "Umsatzausfalls".

Nach Bewilligung sodann änderten jedoch die zuständigen Stellen des Landes NRW die Voraussetzungen und stellen nunmehr auf das Vorliegen und den Umfang eines "Liquiditätsengpasses" ab, der als Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Geschäftsbetriebs definiert sein soll. Nun wird also ein Verlust vorausgesetzt, was mit der vorherigen Voraussetzung und Definition des Umsatzausfalls inhaltlich nicht vereinbar und nach hiesiger Auffassung nicht rechtmäßig ist.

Auf Grundlage dieser einseitig und nachträglich vorgegebenen und erheblich nachteiligeren "neuen Voraussetzungen" versenden die zuständigen Bezirksregierungen Schluss-/Rückforderungsbescheide, mit denen - regelmäßig mit Ausnahme eines verhältnismäßig geringen Pauschalbetrags - nahezu die gesamte Summe der Soforthilfe-Zahlung zurückfordert wird.

Hier gilt: besonnen, richtig und unter Umständen auch unverzüglich handeln, da eine Klageerhebung vor den zuständigen Verwaltungsgerichten nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des jeweiligen Schluss-/Rückforderungsbescheids möglich ist.

Nach Ablauf der Frist wird - trotz möglicher Rechtswidrigkeit - der Rückforderungsanspruch gleichwohl rechtswirksam.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung!

+++ Presseecho: HNA vom 24.01.2022 +++Auch die HNA greift das Interview mit Rechtsanwalt Iske zum Thema "Vorsorge für de...
25/01/2022

+++ Presseecho: HNA vom 24.01.2022 +++

Auch die HNA greift das Interview mit Rechtsanwalt Iske zum Thema "Vorsorge für den Ernstfall" auf.

Mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kann man sicher sein, dass man bis zum letzten Moment des Lebens sein Recht auf Selbstbestimmung wahrnehmen kann.

07/01/2022

+++ Festnetz-Störung behoben - Wir sind wieder wie gewohnt für Sie erreichbar +++

Da die Störung im Festnetz durch den Anbieter zwischenzeitlich - und hoffentlich dauerhaft - behoben werden konnte, sind wir wieder wie gewohnt telefonisch unter 05691/878969 oder per Fax unter 05691/878979 für Sie erreichbar.

Wir bitten, die durch den Netzausfall bedingte eingeschränkte Erreichbarkeit zu entschuldigen.

Ihr Team der Anwaltskanzlei ISKE

04/01/2022

+++ Erneute Störung im Telefonnetz - Eingeschränkte Erreichbarkeit +++

Wegen der Beschädigung von Leitungen während Straßenbauarbeiten kommt es erneut zu technischen Störungen des Telekommunikationsanbieters, wodurch die Erreichbarkeit der Anwaltskanzlei ISKE per Telefon und Fax zeitweise nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist.

Wir bemühen uns, dass Sie in den Zeiten des Leitungsausfalls Nachrichten auf unserem Anrufbeantworter (bitte unter Angabe Ihrer Rufnummer) hinterlassen können. Wir rufen Sie schnellst möglich zurück.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen in der Zwischenzeit auch gerne per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.

Wir hoffen, dass diese Störung durch den Anbieter schnellstmöglich behoben wird und die Ihnen und uns dadurch entstehenden Unannehmlichkeiten zeitnah enden.

Bis dahin danken wir für Ihr Verständnis!

+++ Presseecho: "hallo."- Dezember-Ausgabe vom 29.12.2021 +++Rechtsanwalt Iske im Interview für die Dezember-Ausgabe der...
29/12/2021

+++ Presseecho: "hallo."- Dezember-Ausgabe vom 29.12.2021 +++

Rechtsanwalt Iske im Interview für die Dezember-Ausgabe der "hallo.", der Verlagsbeilage der Waldeckischen Landeszeitung zum Thema "Vorsorge für den Ernstfall".

Liebe Mandanten, Geschäftspartner und Freunde!Mit 2021 neigt sich ein Jahr, welches nach wie vor von der Corona-Pandemie...
24/12/2021

Liebe Mandanten, Geschäftspartner und Freunde!

Mit 2021 neigt sich ein Jahr, welches nach wie vor von der Corona-Pandemie bestimmt wurde, dem Ende zu. Ein weiteres Jahr, das in vielerlei Hinsicht „anders“ und für uns alle mit erheblichen Einschränkungen und Sorgen verbunden war.

Umso mehr ist es daher an der Zeit, DANKE für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit zu sagen.

Fröhliche, besinnliche und entspannte Weihnachten und ein mit Freude, Gesundheit, Glück, Liebe und Frieden erfülltes und in allen Belangen BESSERES neues Jahr - das wünschen wir Ihnen und Euch von Herzen!

Rechtsanwalt André Iske und das Team der Anwaltskanzlei ISKE

23/12/2021

+++ Festnetz-Störung behoben - Wir sind wieder wie gewohnt erreichbar +++

Da die Störung im Festnetz durch den Anbieter zwischenzeitlich behoben werden konnte, sind wir wieder wie gewohnt telefonisch unter 05691/878969 oder per Fax unter 05691/878979 für Sie erreichbar.

Wir bitten, die durch den Netzausfall bedingte eingeschränkte Erreichbarkeit zu entschuldigen.

Ihr Team der Anwaltskanzlei ISKE

22/12/2021

+++ Störung im Telefonnetz - Eingeschränkte Erreichbarkeit +++

Wegen einer derzeit bestehenden technischen Störung des Telekommunikationsanbieters ist die Anwaltskanzlei ISKE seit gestern leider nicht oder nur erheblich eingeschränkt per Telefon oder Fax erreichbar.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen in der Zwischenzeit gerne per E-Mail an [email protected] zur Verfügung.

Wir hoffen, dass diese Störung durch den Anbieter schnellstmöglich behoben wird, melden uns, sobald dies erfolgt ist und bedanken uns für Ihr Verständnis!

Liebe Mandanten, Geschäftspartner und Freunde!Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende. Ein Jahr, das in vielerlei Hinsicht „an...
25/12/2020

Liebe Mandanten, Geschäftspartner und Freunde!

Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende. Ein Jahr, das in vielerlei Hinsicht „anders“ und für uns alle durch Corona mit erheblichen Einschränkungen und Sorgen verbunden war.

Umso mehr ist es daher an der Zeit, DANKE zu sagen für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit.

Fröhliche, besinnliche und entspannte Weihnachten und ein mit Freude, Gesundheit, Glück, Liebe und Frieden erfülltes neues Jahr - das wünschen wir Ihnen und Euch von Herzen!

Rechtsanwalt André Iske und Mitarbeiter

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Dr./Georg-Groscurth-Str. 1
Arolsen
34454

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