11/05/2026
⚖️ Herr Rechtsanwalt Hönicka verteidigte in einem umfangreichen Verfahren einen Mandanten, dem zunächst versuchter Totschlag vorgeworfen wurde. Auf Grundlage dieses Vorwurfs wurde der Mandant vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens erwies sich der Tatvorwurf jedoch als unbegründet. Das Landgericht konnte keinen Sachverhalt feststellen, der die Annahme eines versuchten Tötungsdelikts gerechtfertigt hätte.
Die Verteidigung war bereits frühzeitig gegen den Unterbringungsbefehl vorgegangen, da sie hierfür keine tragfähige Rechtsgrundlage sah. Diese Auffassung wurde zunächst von den Gerichten nicht geteilt. In der Hauptverhandlung bestätigte sich jedoch die Einschätzung der Verteidigung.
Auch die Annahme einer schweren psychischen Erkrankung sowie einer hieraus folgenden Gefährlichkeit wurde durch ein weiteres Sachverständigengutachten widerlegt. Eine Unterbringung wurde daher nicht angeordnet. ⚖️
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