01/09/2026
600 000 schwer demente Bürger gibt es in Deutschland. Alle sind wahlbetechtigt.
Wer wählt wohl für sie?
Bis 2019 galt eine vernünftige Regelung .
Paragraph 13 Nr 2 des Bundeswahlgesetzes bestimmte, dass diejenigen, für die zur Besorgung all ihrer Angelegenheiten nicht nur durch einstweilige Anordnung ein Betreuer bestellt war, vom Wahlrecht ausgenommen waren.
Wie soll so jemand auch in der Lage sein, politische Zusammenhänge zu verstehen und eine überlegte Wahlentscheidung zu treffen !
In einer besonders weltfremden Entscheidung erklärte das Bundesverfassungsgericht 2019 die Vorschrift für verfassungswidrig und hob sie auf.
Seitdem bekommt jeder Demenzkranke, ohne Rücksicht auf seinen Zustand, die Wahlunterlagen zugeschickt.
Wer die ausfüllt, weiß der liebe Gott.
Zwar stellt es eine strafbare Wahlfälschung dar, wenn eine Betreuungsperson das selbst erledigt.
Doch wie will man das jemals nachweisen?
Wer Demente betreut, kann sich leicht, mit sehr geringem Risiko, mehrere Wahlstimmen verschaffen.
So ist das in der realen Welt Manche Richter leben wohl im Geiste ganz woanders .