Der Jagdrechtsexperte

Der Jagdrechtsexperte und rund um's und Ich vertrete Sie im Jagd- und Waffenrecht! Ihr Ansprechpartner, Herr RA Georg H.

Sei es die Frage der persönlichen zur Jagdausübung und zum Waffenbesitz, die schon bei kleinen Delikten aus den verschiedensten Bereichen relevant werden kann, sei es der mit Sachschaden oder –im weitaus schlimmeren Fall- Personenschaden, sei es die Frage des und der im Zusammenhang hiermit zu beachtenden Verfahrensweisen, der , d

ie Gestaltung und Auslegung von , Streitigkeiten zwischen Reviernachbarn, Auseinandersetzungen zwischen und , die Vertretung gegenüber Jagd- und Naturschutzbehörden und und nicht zuletzt die Verteidigung im - und Ordnungswidrigkeitenrecht. Wir beraten und vertreten außergerichtlich und gerichtlich , , , sowie Jagd- und Naturschutzverbände in allen Fragen des Jagd- und Waffenrechts. Amian, verfügt als Jäger (Jagdschein seit 1982), Jagdausübungsberechtigter sowie geprüfter und amtlich bestätigter Jagdaufseher und Revierhegemeister (BDJV) über die notwendige Sachkunde und Passion, Ihre Interessen sachgerecht zu vertreten. Er ist Präsidiumsmitglied und Justiziar des Bund Deutscher Jagdaufseher-Verbände e.V., Landesvorsitzender des Jagdaufseherverbandes Nordrhein-Westfalen e.V., Justiziar des Verbandes der Jagdaufseher Niedersachsen (VJN), Mitglied des Deutschen Jagdschutzverbandes e.V. und des Landesjagdverbandes Nordrhein-Westfalen e.V.. Darüber hinaus ist RA Amian als Dozent für Jagd- und Waffenrecht an der Jagdschule Sauerland und der Jagdakademie Niedersachsen/Bremen im VJN tätig, Mitglied des Jägerprüfungsausschusses des Kreises Heinsberg und Leiter der Prüfungskommission für Jagdaufseher für Bremen, Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Einige Veröffentlichungen und Vorträge von RA Amian zum Jagd- u. Waffenrecht:

"Ungeladen ins Revier" - Anmerkung zur Entscheidung des OLG Stuttgart v. 24.07.2007, Az. 4 Ss 185/07 ("Der Wildhüter" 4/2009, S. 37 f.) "Wichtige Rechtsvorschriften für Hundehalter in NRW"; 1. Aufl. 2010, herausgegeben v. Jagdaufseherverband NRW e.V. "Etappensieg gegen die Fütterungsverordnung"- Bericht zu AG Bonn 71 OWi-336 Js 305/10-105/10; Beschluß vom 29.04.2010 ("Der Wildhüter" 2/2010, S. 9 f.) "Das Wildschadensverfahren unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung", Vortrag, laufend aktualisiert "Jagdrecht aktuell 2010"Vortrag, 2010

"Die neue allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)" ("Der Wildhüter 01/2012, S. 38 f.) "Die verdachtsunabhängige Kontrolle nach § 36 III WaffG" ("Der Wildhüter 02/2012, S. 40 f.) "Der Jagdpachtvertrag"; Vortrag Januar 2014

"Wildfolge und Wildfolgevereinbarungen"; Vortrag Januar 2014

"Aktuelle Entwicklungen im Jagd- und Waffennrecht"; Vortrag April 2014

"Jagd vorbei? - Anmerkung zum Urteil des EGMR vom 26.06.2012" ("Der Wildhüter" 3/2012, S. 32 f.) "Befriedung aus ethischen Gründen - erste Einschätzungen zum neuen § 6a BJG" ("Der Wildhüter" 1/2014)

"Der Entwurf des Ökologischen Jagdgesetzes für NRW - ein Ermächtigungsgesetz zur Abschaffung der Jagd?" ("Der Hegemeister" IV-2014)

"Schlimmer geht immer - die geplante hessische Jagdverordnung" ("Der Hegemeister" III/2015, S. 5)

"Aus für Halbautomaten? - zum Urteil des BVerwG v. 07.03.2016 ("Der Hegemeister" II/2016, S. 5 f.) "Doch kein Aus für Halbautomaten - die kleine Reform des BJagdG" ("Der Hegemeister" III/2016, S. 5)

"Aktuelles aus Jagd- und Waffenrecht" ("Der Hegemeister" IV-2016, S. 45)

15/02/2026

Hoffen wir, dass den wahren Worten auch Taten folgen und sich die Landesjägerschaften anschließen.

Schon kleinste Unaufmerksamkeiten oder fehlende Kenntnisse im Waffenrecht können die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ko...
14/02/2026

Schon kleinste Unaufmerksamkeiten oder fehlende Kenntnisse im Waffenrecht können die waffenrechtliche Zuverlässigkeit kosten! Worauf zu achten ist, vermittelt unser Seminar.

Die Teilnahme ist kostenlos!

RA Georg H. Amian klärt über typische Fallstricke beim Umgang mit Waffen und Munition auf und zeigt Vermeidungsstrategien

In Wirklichkeit geht es nicht um Eike Mross. Eike Mross ist nur das erste Opfer einer selbstgewählten Form der Selbstdar...
06/02/2026

In Wirklichkeit geht es nicht um Eike Mross.

Eike Mross ist nur das erste Opfer einer selbstgewählten Form der Selbstdarstellung. Viel schlimmer ist, dass Influencer wie Eike Mross gehypt und von ihrer Fangemeinde als Vorbild genommen werden, ohne dass es hierfür einen sachlichen Grund gäbe. Es zählt nicht das jagdliche Wissen und die fachliche Kompetenz, sondern nur noch, wer sich selbst am besten im Netz und den sozialen Medien produziert und entsprechend vernetzt ist. Befeuert wird das Ganze durch die Jagdindustrie, die in den Influencern und Huntresses willige Opfer zur Vermarktung ihrer Produkte findet. Diese wiederum geifern hiernach und präsentieren auch noch den letzten Schrott, weil es finanzielle Vorteile mit sich bringt.

Viele der sogenannten Influencer haben im realen Leben nichts auf die Kette bekommen, sind aber mit der Gabe der Selbstdarstellung gesegnet, die sich hier wunderbar zu Markte tragen lässt. Man braucht nur eine Jägerprüfung, auf die man sich online vorbereitet und nach einer Woche Präsenzunterricht schafft.

Von Jagd hat man dann aber noch lange keine Ahnung.

Echte jagdliche Kompetenz oder Erfahrung ist selten. Die wirklichen Jäger, die echten Experten haben eine solch ausgeprägte Selbstdarstellung nicht nötig. Sie wirken im Stillen und verbringen ihre Zeit in den Revieren, statt jeden Toilettengang der Fangemeinde zu dokumentieren. Sie scheuen die Öffentlichkeit und suchen die Stille der Natur.

Die falsche Anerkennung der Fangemeinde lässt diese Menschen tatsächlich glauben, sie verfügten über jagdliche Kompetenz, was zu solchen Auswüchsen wie dem Fall Eike Mross führt.

Dumm ist nur, wenn man die eigene Inkompetenz öffentlich zur Schau stellt und sich dann wundert, wenn ein Sh*tstorm über einen hereinbricht. Mitleid braucht man hier nicht zu haben – wer bewusst den Weg der öffentlichen Selbstdarstellung wählt, um sich zu profilieren und wirtschaftliche Vorteile daraus zu ziehen, der nimmt die Folgen sehenden Auges in Kauf und muss sich der Konsequenzen klar sein, die entstehen, wenn sich die Masse auf einmal gegen einen wendet.

Das Phänomen, dass nicht Der am besten gehört wird, der die Wahrheit sagt, sondern Der, der am lautesten schreit, ist nicht neu.
Neu ist dieses Phänomen nur in der Jagd. Jagd ist -war- still. Jagd ist Handwerk. Jagd ist Einheit mit der Natur. Das Laute, Schrille, Marktschreierische der Influencer-Kultur und der damit verbundene Kommerz sind weit weg von dem, was unsere Jagd wirklich ausmacht.

Allerdings lässt sich mit echtem Waidwerk kein Geld verdienen, vielmehr kostet es - oftmals auch Schweiß und Tränen.

Während sich die Pseudo-Jäger mit ihren Influencern auf Festivals, Messen und Partys lautstark selber feiern, tun die echten Jäger in den Revieren still ihren Dienst an Wald, Wild und Natur. Wer die Jagd wirklich lebt, hat für so einen Scheiß keine Zeit.

Die Spaltung ist offensichtlich und schadet dem Ansehen der Jagd und deren Protagonisten in der Öffentlichkeit. Wenn das, was uns Influencer und die dahinterstehende Industrie als Jagd verkaufen, von der Öffentlichkeit als Jagd wahrgenommen wird, können wir einpacken.

Leider beziehen unsere Verbände keine bis maximal verhaltene Stellung hierzu, weil auch unserer Verbände und ihre Funktionäre von dem Kuchen etwas abbekommen möchten. Man will sich weder mit der Politik, noch mit der Wirtschaft über Kreuz legen. So schwimmt man selber im Mainstream der sozialen Medien mit, was teilweise lächerlich, teilweise grotesk wirkt und den eigenen Grundsätzen manchmal zuwiderläuft.

Bitte nicht falsch verstehen: Der Einsatz der sozialen Medien für eine sinnvolle und faktenbasierte Öffentlichkeitsarbeit ist unverzichtbar – wenn er denn seriös ist. Huntresses mit substantieller Oberweite, weit ausgeschnittenen Shirts und knappen Höschen oder auch Knaben kurz nach der Jägerprüfung und wie frisch aus dem Jagdkatalog sind hier wenig überzeugend und vermögen der Öffentlichkeit kein seriöses Bild von der Jagd zu vermitteln.

Wissen zählt und überzeugt.

Zum Glück gibt’s auch noch die Anderen – die, die sich nicht jeden Tag produzieren, sondern nur dann, wenn es darauf ankommt, und dem Influencertum Paroli bieten. Der Sh*tstorm zeigt, dass auch die Anderen wach sind, selbst ohne mediale Präsenz 24/7.

Die nun geführte Diskussion ist längt überfällig und dringend nötig. Bedauerlich ist, dass es nun einen Einzelnen trifft, der stellvertretend für die Masse an den Pranger gestellt wird – aber jeder wählt sein Schicksal schließlich selbst.

03/01/2026

Offenkundig ist einigen Jägern immer noch nicht klar, wie die Rechtslage in Deutschland bezüglich der Fangjagd auf Vögel und Flugwild ist.

Typische Fallstricke im Umgang mit Waffen und Munition - jetzt anmelden!
04/12/2025

Typische Fallstricke im Umgang mit Waffen und Munition - jetzt anmelden!

RA Georg H. Amian klärt über typische Fallstricke beim Umgang mit Waffen und Munition auf und zeigt Vermeidungsstrategien

27/10/2025
Heute einige Ausführungen zur richtigen Aufbewahrung von Nachtsichttechnik.
22/10/2025

Heute einige Ausführungen zur richtigen Aufbewahrung von Nachtsichttechnik.

Der Artikel befasst sich mit der Aufbewahrung jagdrechtlich zulässiger Nachtsichttechnik nach den waffenrechtlichen Vorgaben

09/07/2025

Eine schwierige Rechtsfrage, die wir auch in der 2. Auflage des Amian/Pießkalla, Praxiskommentar Waffenrecht behandeln werden.

05/04/2025

Mit Änderung der Waffengesetzes im Oktober 2024 ist bei der Verlängerung des Jagdscheins nun die Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit erforderlich. Der Gesetzgeber hat allerdings verabsäumt, die strukturellen Voraussetzungen hierfür sicherzustellen; dennoch ist das Gesetz ohne Übergangsregelung in Kraft getreten. Waffen- und Jagdbehörden sind am Limit – was früher eine kleine Rotineaufgabe war, erwächst nun zu einem ungeheuren Verwaltungsaufwand.

Zu Recht fordert der Deutsche Jagdverband e.V. dazu auf, Jagdscheine unverzüglich zu verlängern, wenn keine Anhaltspunkte für die fehlende Zuverlässigkeit oder persönliche Eignung bestehen. Ein Widerruf sowie die Sicherstellung ist den Behörden jederzeit möglich, sofern sich solche Anhaltspunkte nachträglich ergeben.

Dennoch warten viele Jagdscheininhaber auch nach Beginn des neuen Jagdjahres auf die Verlängerung ihres Jagdscheins. Dies ist besonders prekär, denn ohne gültigen Jagdschein

- entfällt die Besitzerlaubnis für Langwaffenmunition, sofern keine gesonderte Erwerbsberechtigung in der WBK eingetragen ist

- besteht bei Jagdpächtern die Gefahr, dass-je nach vertraglicher Regelung- der Jagdpachtvertrag erlischt oder gekündigt werden kann

- kann die Jagd nicht gesetzeskonform ausgeübt werden

- verlieren die amtlich bestätigten Jagdaufseher ihren Status

Bei allem Verständnis für die betroffenen Behörden sollte man diese Situation nicht hinnehmen. Der Gesetzgeber sieht eine maximale Bearbeitungsfrist von 3 Monaten vor, hiernach kann eine sogenannte „Untätigkeitsklage“ auf Entscheidung über den Antrag erhoben und eine Entscheidung auf diesem Wege erzwungen werden. Es kann einfach nicht sein, ein Gesetz über das Knie zu brechen, ohne sich hierbei der Konsequenzen für Bürger und Behörden im Klaren zu sein.

Sind Sie betroffen? Wir helfen Ihnen gerne mit einer entsprechenden Klage weiter – bitte wenden Sie sich telefonisch oder über unser Kontaktformular vertrauenvoll an uns!

Adresse

Stolberger Str. 9
Aachen
52068

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 13:00
14:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 13:00
14:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 14:00
Donnerstag 09:00 - 13:00
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Freitag 09:00 - 14:00

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