11/07/2022
Die Aachener Fitnesskette World of Fitness (WOF) gehört mit 15 Studios zu den größten Betreibern von Fitnessanlagen in der StädteRegion Aachen. Nun hat die Kette eine Beitragserhöhung für alle Mitglieder zum September 2022 angekündigt. Begründet wird dies mit Mitgliederverlusten in Corona-Zeiten und gestiegenen Energiepreisen.
Was genau ist geschehen?
Viele Mitglieder der Kette erhielten bereits in den letzten Tagen ein Schreiben aus der Zentrale des Unternehmens in Würselen. Darin wird eine Preisanpassung von 2,60 € pro Zeitintervall von vier Wochen angekündigt, also rund 34 € jährlich. Das Besondere - die Preiserhöhung soll "freiwillig" erfolgen. Die Preise würden nicht erhöht bei Mitgliedern welche der Erhöhung schriftlich widersprechen würden. Hinzu kommt eine Erhöhung des 4-Wochen-Preises um 5 € für Neumitglieder.
Die Beitragserhöhung auf "freiwilliger Basis" wird als Entgegenkommen gegenüber denjenigen Mitgliedern dargestellt, welche durch die Inflation und die Preissteigerungen selbst Probleme bekommen haben.
Wie ist die Erhöhung rechtlich zu bewerten?
Die World of Fitness Studios teilen mit, dass man der Beitragserhöhung bis September schriftlich widersprechen müsse. Anderenfalls werde ab dem September der erhöhte Beitrag abgebucht. Unklar bleibt, ob ein Widerspruch auch nach dem 1. September anerkannt werden soll, oder nicht.
Mitglieder die nicht aktiv werden und widersprechen zahlen dann also mehr. Das bedeutet also, dass das WOF das Schweigen eines Mitglieds als eine (stillschweigende) Zustimmung zur Gebührenerhöhung erachtet bzw. erachten will.
Juristisch ist die Lage indes eindeutig: Schweigen artikuliert grundsätzlich keinen Willen. Ein Dritter kann daraus daraus keine Rechtsfolgen ableiten. Schweigen stellt auf keine Erklärung ab, ist mithin ein rechtliches Nullum. Insbesondere das Schweigen von Verbrauchern entfaltet entsprechend keine rechtliche Wirkung.
In der Vergangenheit kam es vor, dass Unternehmen unbestellt Ware versandten und dann Geld dafür verlangten, mit der Begründung der Kunde habe ja die Ware nicht unverzüglich zurückgesandt, oder ausgepackt und deshalb (stillschweigend) zugestimmt. Obwohl dies rechtlich nicht der Fall war, musste der Gesetzgeber schließlich eingreifen und in § 241a BGB festlegen, dass bei unbestellten Leistungen nicht nur kein Vertrag zustande kommt, sondern dass man die erhaltene Ware auch nicht zurückgeben muss. Die "Masche" mit dem Versand unbestellter Ware lohnte sich daraufhin nicht mehr, und fand endlich ein Ende.
Was hat der Fall mit der Sparkasse zu tun?
Die Sparkassen versuchten - trotz der eigentlich eindeutigen Rechtslage - ebenfalls das Schweigen ihrer Kunden als Zustimmung zu werten. Die Praxis der Sparkassen Preisänderungen durchzusetzen, indem ein Schweigen der Kunden einfach als Zustimmung gewertet wurde, fand erst ein Ende durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 27. April 2021, Az. XI ZR 26/20).
In dem Urteil des Bundesgerichtshofs heißt es auszugsweise mit begrüßenswerter Klarheit wie folgt:
"Nr. 1 (2) der Sparkassen-AGB weicht von wesentlichen Grundgedanken der § 305 Abs. 2, § 311 Abs. 1, §§ 145 ff. BGB ab, indem sie das Schweigen des Verwendungsgegners als Annahme eines Vertragsänderungsantrags qualifiziert. Diese Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung benachteiligt die Kunden der Sparkasse unangemessen [...]."
Nicht anders stellt sich vorliegend die Situation bei der geplanten Preiserhöhung der World of Fitness Kette Aachen dar. Das WOF Studio darf ein Schweigen der Mitglieder nicht als Zustimmung betrachten.
Was hat das für Folgen?
Ganz einfach - die Preiserhöhung ist unwirksam. Auch Mitglieder die der Erhöhung nicht bis Ende August schriftlich widersprechen sind nicht wirksam an die Erhöhung gebunden. Haben Sie den erhöhten Beitrag in der Zeit nach dem 1. September gezahlt, können sie sogar überzahlte Beiträge zurückfordern.
Das Vorgehen des WOF ist nicht ungefährlich. Denn für "World of Fitness" könnte diese Erhöhung noch teuer werden. Nach eigenen Angaben (http://www.wof-fitness.de/wof-gruppe/) hat die Studiokette aktuell rund 26.000 Mitglieder. Es ist davon auszugehen, dass alle Mitglieder entsprechend angeschrieben wurden. Verlangt nur ein Drittel der Mitglieder im September überzahlte Beiträge zurück, macht dies bereits einen Betrag von über 22.500,00 € aus. Hinzu kommt der administrative Aufwand für den Versand der Schreiben und die Verwaltung der zu erwartenden "Widersprüche" der Mitglieder.
Warum wählt das WOF diesen Weg?
Letztlich kann man insoweit nur spekulieren. Schlecht beraten wird das Studio wohl nicht sein, so dass man Absicht unterstellen muss - denn was wären die Alternativen?
Rechtlich zulässig wäre allein der Weg über die Einholung von Zustimmungen der Studiomitglieder. Aber wie viele Mitglieder würden wohl - angesprochen auf eine "freiwillige" Erhöhung des Beitrags dem WOF antworten "Preiserhöhung, gerne - wo muss ich unterschreiben?". Die verbleibende Variante läge daran den Mitgliedern zu kündigen und nur zum erhöhten Tarif neue Verträge abzuschließen. Da das WOF selbst in seinem Rundschreiben mitteilt durch die Pandemiezeit viele Mitglieder verloren zu haben, und ein solches Vorgehen wohl zweifellos einen erheblichen weiteren Verlust von Mitgliedern nach sich ziehen würde, hat man wohl entschieden die Bequemlichkeit vieler Menschen auszunutzen und auf deren Inaktivität zu setzen. Ferner spekuliert man wohl auch darauf, dass Mitglieder für 2,6 € Rückforderungsbetrag wohl keinen anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen werden.
Es verbleiben viele weitere Fragen: Warum kann man nicht mündlich widersprechen? Was ist mit minderjährigen Mitgliedern? Was ist mit solchen WOF Mitgliedern, die einen Jahresbeitrag im Voraus gezahlt haben? Wie ist sichergestellt, dass die Post zur Preiserhöhung bei allen ankommt? Etc. pp.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch Folgendes: Bereits in der Vergangenheit ist das WOF mit unwirksamen Methoden zur Preissteigerung gescheitert. So urteilte das AG Aachen 2016 (Urteil vom 31.10.2016, Az 100 C 76/16) dass die damals verwendete automatischen Beitragssteigerungsklausel in den AGB des Studios unwirksam sei. Entsprechend hat man nun offenbar aus den Fehlern gelernt und nicht versucht über eine unwirksame Klausel in den Geschäftsbedingungen die Preissteigerung durchzusetzen.
Fazit:
Nicht nur die Mitglieder des WOF erhalten Post - es ist wohl nur eine Frage der Zeit bis auch das WOF eine Abmahnung eines qualifizierten Verbraucherschutzverbandes erhalten wird. Denn die Methode das Schweigen der Mitglieder als Zustimmung zur Preiserhöhung werten zu wollen ist nicht zulässig.
Das Motiv des WOF ist nachvollziehbar, denn während die meisten Verbraucher erst mit der Nebenkostenabrechnung im kommenden Jahr die erheblich gestiegen Energiepreise zu spüren bekommen werden, sind Gewerbetreibende wie das WOF bereits akut betroffen. Jedoch muss sich auch das Studio an Recht und Gesetz halten und kann Preiserhöhungen nur mit legalen Wegen durchsetzen. Die Methode der "Zustimmungsfiktion" ist jedenfalls nicht gangbar.
Was können wir für Sie tun?
Recht haben bedeutet nicht Recht zu bekommen. Um Ihnen zu Ihrem guten Recht zu verhelfen sind wir als Rechtsanwälte für Sie da. Gleich ob es um die Kündigung Ihres Vertrages geht, einen Unfall im Studio, die Rückzahlung von Beiträgen aus Schließungszeiten in der Pandemie oder unwirksamen Beitragserhöhungen. Wir kämpfen für ihr Recht!
Sie erreichen uns wie folgt:
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