Dr. Lindemann Dr. Müller Rechtsanwälte & Fachanwälte

Dr. Lindemann Dr. Müller Rechtsanwälte & Fachanwälte Wir sind eine junge Kanzlei mit 2 Anwälten, die gleichwohl bereits beträchtliche Erfahrungen und Impressum:

Verantwortlich für den Inhalt i.S.d.

Telemedienrechts für die Domains www.lindemann.ac, www.aachen-mietrecht.de, www.fachanwalt-strafrecht-aachen.de, www.compliance-aachen.de, und die Facebook-Seite ist:

Rechtsanwalt
Dr. jur. Thorsten Lindemann
Oppenhoffallee 46
52066 Aachen
Telefonnummer: 0241 4008225
Faxnummer: 0241 4008226
E-Mail-Adresse: [email protected]

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 221639898

Berufsbezeichnung Herr

Rechtsanwalt Dr. jur. Thorsten Lindemann: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Strafrecht (jeweils verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Berufsbezeichnung Herr Rechtsanwalt Dr. jur. Gerrit Müller: Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht (jeweils verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Zuständige Aufsichtsbehörde für alle Rechtsanwälte:
Rechtsanwaltskammer Köln
Riehler Straße 30
50668 Köln
Telefon 0221 - 97 30 10 - 0
Telefax 0221 - 97 30 10 - 50 (oder - 55)
E-Mail: [email protected]

Zuständige Kammer für alle beiden Rechtsanwälte:
Rechtsanwaltskammer Köln
(s.o.) Für Rechtsanwälte gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung)
RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
BORA (Berufsordnung für Rechsanwälte)
FAO (Fachanwaltsordnung)
CCBE (Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft)
EuRAG (Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland v. 09.03.2000 (BGBl. I S. 182))

Weitere Informationen unter: www.lindemann.ac/impressum

05/07/2022

Wir freuen uns! Die Kanzlei DR. LINDEMANN ▣ DR. MÜLLER wurde erneut von der Zeitschrift CAPITAL (https://www.facebook.com/capital/ und www.capital.de) (Heft 06/2022) ausgezeichnet.
So wurden wir - wie im letzten Jahr - als eine der 4 besten Anwaltskanzleien für Privatmandanten im Westen und als einzige Kanzlei in Aachen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht ausgezeichnet.
Die Bewertung basiert dabei auf einer Umfrage, ausschließlich unter Anwaltskollegen, welche von der Zeitschrift CAPITAL in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut statista durchgeführt wurde und bei der sich 4.500 Anwälte beteiligt haben.

26/06/2022

Nebenkosten und Betriebskosten: Was ist der Unterschied?"

Hier finden Sie den Gastbeitrag von Herrn Dr. jur. Thorsten Lindemann und Herrn Dr. jur. Gerrit Müller als Experten-Autoren für die "anwalt.de"-Redaktion unter der Rubrik "Ratgeber Recht" auf einer von Deutschlands größten Such- und Informationsseiten für Ratsuchende:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/nebenkostenabrechnung

26/10/2021

Was sagen die Gerichte und Wissenschaftler, was hat eine Entdeckung im StGB damit zu tun, und wann kommt eine Grundsatzentscheidung?

Heute für unsere Mandanten unterwegs am Amtsgericht Siegburg…Die Aussicht ist schon mal gut.
31/05/2021

Heute für unsere Mandanten unterwegs am Amtsgericht Siegburg…
Die Aussicht ist schon mal gut.

22/05/2021

Erneut Ausgezeichnet!

22. Mai 2021 | Von Rechtsanwalt Dr. jur. Gerrit Müller

Erneute Auszeichnung der Rechtsanwälte der Kanzlei Lindemann Chaineux Müller Rechtsanwälte & Fachanwälte als eine der besten Kanzleien!

Im Heft 06 der Zeitschrift Capital vom 20.05.2021 sind wir als „Spitzenstreiter“ als eine von fünf Anwaltskanzleien unter der Rubrik „Westen“ im Miet- und Wohnungseigentumsrecht ausgezeichnet worden und damit wieder eine der besten Kanzleien in diesem Bereich.

Weitere Informationen finden Sie in der Online- sowie in der Printausgabe des Magazins Capital .

Welche Kanzleien sind in ihrem Fachbereich führend? Capital und das Marktforschungsinstitut Statista haben die gefragt, die es wissen müssen: Knapp 4000 Anwälte haben ihre fähigsten Kollegen empfohlen.

Wir freuen uns über die erneute Auszeichnung und dieses Renommee!

Haben Sie Fragen, wie auch wir Sie als Spitzenstreiter vertreten können? Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf!

11/07/2020

Teilen Sie auf Facebook und CO auch Fahndungsaufrufe und Vermisstenanzeige einer Freundin / eines Freundes? Oder haben Sie selbst schon einmal vielleicht privat nach einem Menschen gesucht? Dann Achtung! Solche private Fahndungsaufrufe zu erstellen oder zu teilen, können schnell Straftatbestände erfüllen oder nach sich ziehen.

Weiterlesen: https://www.mimikama.at/allgemein/private-fahndungsaufrufe-nicht-zulaessig/

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21/03/2020

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Wer raus geht, obwohl er vielleicht mit dem Virus infiziert ist, kann sich strafbar machen. Und zwar nicht erst bei Ausgangssperren und Corona-Partys.

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Das Vorstandsmitglied, Frau Rechtsanwältin Cäcilia Rennert kritisiert im Namen der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. die Berichterstattung im Fall Rebecca R. ebenso auf das Schärfste wie die Bereitschaft von Ermittlern, die Presse mit aus ihrer Sicht belastenden Details zu füttern. Wir...

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