Leirer & Endres

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31/05/2023
23/04/2020

Neue Regelungen für Bußgelder
STVO Novelle

Quelle: BMVI

Mit der StVO-Novelle werden neue bzw. erhöhte Geldbußen einhergehen – insbesondere für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe. Für diese Verkehrsverstöße werden künftig die Geldbußen von derzeit ab 15 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht.
Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.
Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.

Parken und Halten

Darüber hinaus werden auch die Geldbußen für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz von 35 auf 55 Euro angehoben.
Außerdem wird ein neuer Tatbestand für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge eingeführt (Verwarngeld: 55 Euro).
Auch die Geldbuße für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve wird von 15 auf 35 Euro angehoben.
Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird statt bis zu 15 Euro mit einer Sanktion bis zu 25 Euro geahndet.

Rettungsgasse

Auch wird das unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Außerdem droht für diese Verstöße künftig die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister.
Neu ist auch die Verhängung eines Fahrverbots für das Nichtbilden einer Rettungsgasse auch ohne Verwirklichung einer konkreten Gefahr oder Behinderung.
Daneben werden weitere Geldbußen angehoben. Es werden künftig insbesondere bei fehlerhaften Abbiegevorgängen oder einer Sorgfaltspflichtverletzung beim Ein- bzw. Aussteigen die Geldbußen verdoppelt.

Geschwindigkeitsverstoß

Schon bei geringeren Geschwindigkeitsverstößen als bisher wird ein Monat Fahrverbot verhängt. Dies gilt innerorts bereits bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h.

Sonstige Regelverstöße

Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
Auch das sogenannte Auto-Posing kann künftig wirksam geahndet werden: Durch die StVO-Novelle kann die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem unnützen Hin- und Herfahren von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben werden.

23/04/2020

Auch größere Geschäfte in Baden-Württemberg sollen ab Donnerstag wieder öffnen können, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzen. Damit reagierte das Land auf einen Gerichtsentscheid.

17/04/2020

Persönlicher Kontakt und indivuelle Betreuung unserer Mandanten ist uns wichtig!! Vereinbaren Sie doch einfach einen Termin für eine Videokonferenz per Skype oder Zoom ab kommender Woche - wir freuen uns, Sie zu sehen!

01/04/2020

kann manchmal zu Problemen und Konflikten in der Familie führen. Deshalb hier die wichtigsten Servicetelefone, 📲 die rund um die Uhr Hilfe und Beratung bieten.

31/03/2020

Wir sind nach wie vor für Sie da! Besprechungen vorerst aber nur telefonisch

26/04/2019

Rechstanwaltsfachangestellte(r) gesucht

Wir suchen für unsere Kanzlei eine weitere Kraft zur Unterstützung. Bewerbungen auch gerne per mail an: [email protected]. Der Post darf auch gerne geteilt werden.

15/05/2018

Der Bundesgerichtshof hat entschieden:

Aufnahmen von Minikameras in Fahrzeugen dürfen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Bedenken wegen des Datenschutzes seien im Zweifel nachranging zu bewerten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verwendung von Dashcamaufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt. Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht - da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig.

10/04/2018

Bundesverfassungsgericht entscheidet:

Die Bemessung der Grundsteuer für Immobilien ist verfassungswidrig. Die seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte für Grundstücke seien „völlig überholt“ und führten zu „gravierenden Ungleichbehandlungen“ der Immobilienbesitzer, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem heute verkündeten Urteil.

Es bleibt abzuwarten, was der Gesetzgeber mit dieser Vorgabe macht!

23/11/2017

Absolut richtige Entscheidung! Man fragt sich nur, warum das ganze Verfahren 10 Jahre ab Freistellung des Beamten gedauert und der Beamte auch noch solange Bezüge kassiert hat....Das Ganze wurde bereits 2007 (!) aufgedeckt.

Das BVerwG hat entschieden, dass ein Polizist, der rechte Tätowierungen hat, den Hitlergruß zeigt und in seiner Wohnung Nazi-Devotionalien aufbewahrt, aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden kann.

07/11/2017

Wer kennt das nicht? Der Hintermann hängt mit seinem Auto quasi auf der Stoßstange und man ist versucht, mal kurz die Bremsen aufleuchten zu lassen, damit er sich erschreckt.... Aber Vorsicht! Das kann böse finanzielle Folgen haben, so das Amtsgericht Solingen:

Bei einem Auffahrunfall trifft den Vorausfahrenden die volle Haftung, wenn er grundlos sein Fahrzeug scharf abbremst, um den Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs zu disziplinieren. Der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis ist durch den so provozierten Auffahrunfall widerlegt.

04/09/2017

Aus unserer Region.....

Turbanträger wird nicht zwangsläufig von Motorradhelmpflicht befreit

Der VGH Mannheim hat entschieden, dass ein Turban tragender Sikh aus der Religionsfreiheit keinen strikten Anspruch auf Befreiung von der Helmpflicht beim Motorradfahren herleiten kann.

Der Kläger ist als getaufter Sikh (sog. Amritdhari) in der Öffentlichkeit zum Tragen eines Turbanes, eines sog. Dastar, religiös verpflichtet. Weil er nicht gleichzeitig den Turban und einen Motorradhelm tragen könne, beantragte er 2013 bei der Stadt Konstanz (Beklagte), ihn nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5b StVO von der in § 21a Abs. 2 StVO geregelten Pflicht zum Tragen eines Schutzhelmes beim Führen eines Kraftrades zu befreien. Die Beklagte lehnte dies mit der Begründung ab, eine Ausnahmegenehmigung könne nur erteilt werden, wenn das Tragen eines Helmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sei.

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