09/02/2023
Was geschieht mit einer gemeinsamen Immobilie im Fall der Scheidung?
Die gemeinsame Immobilie stellt bei den meisten den größten Teil des Vermögens dar. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine möglichst sinnvolle Lösung zu finden. In Betracht kommen z. B. folgende Lösungen:
- Ein Ehegatte wird Alleineigentümer und kauft dem anderen
Ehegatten dessen Miteigentumsanteil ab
- Beide Ehegatten ziehen aus der Immobilie aus und verkaufen
diese. Der Kaufpreis wird geteilt.
- Ein Ehegatte bleibt bei gemeinsamem Miteigentum in der
Immobilie und zahlt Miete an den anderen Ehegatten.
- Die Immobilie verbleibt im gemeinsamen Eigentum und wird
an einen Dritten vermietet. In diesem Fall werden die
Mieteinnahmen geteilt
- Beide Ehegatten übertragen ihren jeweiligen
Miteigentumsanteil auf ein oder die gemeinsamen Kinder.
Bei der Ausgestaltung sollte immer beachtet werden, ob die Ehegatten noch gut miteinander auskommen. Sofern keine dauerhafte Aufteilung erfolgt, ist zu berücksichtigen, dass die Ehegatten auch nach der Scheidung noch durch die Immobilie miteinander verbunden sind, was oftmals zu Problemen und Auseinandersetzungen führt. Es kann daher sinnvoll sein, eine klare Regelung zu treffen.
Ein weiterer klärungsbedürftiger Punkt ist die Tilgung von Immobilienkrediten. Wenn ein Ehegatte die Immobilie insgesamt übernimmt, ist es i. d. R. auch sachgerecht, dass dieser den noch offenen Kredit übernimmt.
Sollte eine Einigung zwischen den Ehegatten nicht möglich sein, hat jeder Ehegatte die Möglichkeit, die Teilungsversteigerung zu beantragen. Dies führt dazu, dass die Immobilie versteigert wird und letztlich der Versteigerungserlös zwischen den geschiedenen Ehegatten aufgeteilt wird. Dies kann manchmal sinnvoll oder notwendig sein, ist oftmals jedoch nicht gewünscht, weshalb beiden Ehegatten daran gelegen sein sollte, bereits in der Trennungszeit eine Lösung bezüglich der Immobilie zu treffen.