ADVOCA Rechtsanwälte

ADVOCA Rechtsanwälte ADVOCA Rechtsanwälte ist eine überregionale Kanzlei mit Standorten in Öhringen, Künzelsau, Crail UNSERE PHILOSOPHIE

Das Recht gewinnt zunehmend an Komplexität.

DIE GESCHICHTE

Rechtsanwalt Helmut Volz gründete unsere Kanzlei im März 1960. Seit Anfang der 70er Jahre befindet sich die Kanzlei in der Schillerstraße 57, Ecke Ebertstraße, in der Nähe des Amtsgerichts. Eine zunehmende Anzahl von Mandanten, verbunden mit einer Änderung der Mandantenstruktur, führt zu einem beständigen Wachsen der Kanzlei. So ist die Kanzlei über die Jahre von sechs auf 17 Rech

tsanwälte*innen gewachsen. Auch räumlich konnte das Einzugsgebiet der Kanzlei über die Jahre von Öhringen aus auf Heilbronn, Künzelsau, Schwäbisch Hall und zuletzt auch Crailsheim erweitert werden. Die Wirtschaft wandelt sich in rasantem Tempo. Nicht nur die Zahl der Gesetze steigt, sondern auch die Geschwindigkeit ihrer Erneuerungen. Die Folge: Kein Anwalt kann sämtliche Rechtsgebiete perfekt beherrschen. Aus diesem Grund spezialisieren wir uns auf einzelne Fachgebiete. Jeder Anwalt ist Spezialist in seinem Fachgebiet und kennt frühzeitig die neuesten Entwicklungen. Dies sichert optimale Beratung und steigert deren Qualität. Wir beraten objektiv. Unsere Präsenz vor Ort sichert den persönlichen Kontakt auch in Zeiten moderner Telekommunikation. Dies wissen unsere Mandanten zu schätzen. Unsere Kompetenz wird dokumentiert durch die Verleihung von sieben Fachanwaltsbezeichnungen durch die Rechtsanwaltskammer an Anwälte unserer Kanzlei. Der Titel "Fachanwalt" wird von der Rechtsanwaltskammer nur nach einer zusätzlichen Ausbildung und Prüfung verliehen. Er dokumentiert, dass ein Anwalt in seinem Fachgebiet über besondere theoretische und praktische Erfahrung verfügt und sich ständig fortbildet. Wir beraten und vertreten bundesweit Unternehmen, Handwerksbetriebe, Freiberufler, Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen und setzen deren Interessen durch. Wir vertreten Sie vor Amts-, Land-, und Oberlandesgerichten, vor Arbeits-, Familien- und Verwaltungsgerichten im gesamten Bundesgebiet. Wir ziehen Forderungen für Sie ein. Wir besuchen bei Bedarf Unternehmen vor Ort und gestalten die Arbeitszeiten - auch die der Anwälte - flexibel. Kurze Wege, schnelle Erreichbarkeit, Kenntnis der lokalen Gegebenheiten bei Gerichten unsere Unabhängigkeit und die Qualität der Beratung - das sind Vorteile für den Mandanten. Wir setzen auf Partnerschaft unter unseren Anwälten, unter den Mitarbeitern und auch im Verhältnis zwischen Mitarbeitern und Anwälten. Wir führen keine aussichtslosen Prozesse. Wir sichern unsere Kompetenz durch laufende Fortbildung sämtlicher Anwälte und aller Kanzleimitarbeiterinnen. Dies ist uns eine Verpflichtung. Wir korrespondieren in deutsch, englisch und französisch. Bei Mandaten mit Auslandsbezug führen wir den Schriftverkehr für Sie mit ausländischen Kollegen, die wir zuvor nach strengen Qualitätskriterien für Sie aussuchen. Wir nehmen uns Zeit für Sie, für Ihre individuelle und persönliche Betreuung - Dienstleistung zum Wohle des Mandanten.

Kündigung per Einwurf-Einschreiben: Warum der Sendungsstatus nicht als Beweis reichtIn der arbeitsrechtlichen Praxis kom...
06/03/2026

Kündigung per Einwurf-Einschreiben: Warum der Sendungsstatus nicht als Beweis reicht

In der arbeitsrechtlichen Praxis kommt es häufig auf den genauen Zeitpunkt an, wann eine Kündigung dem Arbeitnehmer zugegangen ist. Viele Arbeitgeber greifen hierbei auf das Einwurf-Einschreiben zurück, in der Annahme, dass der Einlieferungsbeleg und die Sendungsverfolgung einen rechtssicheren Zugangsbeweis darstellen. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem aktuellen Urteil vom 31.01.2025 (Az. 2 AZR 68/24) jedoch klargestellt, dass dies ein Trugschluss ist.

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Das BAG hat entschieden, dass der Versand einer Kündigung per Einwurf-Einschreiben den Zugang nicht per se beweist. Ein bloßer Versandnachweis oder der Sendungsstatus der Post bieten keine ausreichende Gewähr dafür, dass das Kündigungsschreiben tatsächlich in den Briefkasten des Empfängers eingeworfen wurde.

Kündigung per Einwurf-Einschreiben: Warum der Sendungsstatus nicht als Beweis reicht In der arbeitsrechtlichen Praxis kommt es häufig auf den genauen Zeitpunkt an, wann eine Kündigung dem Arbeitnehmer zugegangen ist. Viele Arbeitgeber greifen hierbei auf das Einwurf-Einschreiben zurück, in der A...

Ein Mahnbescheid im Briefkasten? 📬 Viele wissen nicht, was der Unterschied zwischen Widerspruch und Einspruch ist – ein ...
27/02/2026

Ein Mahnbescheid im Briefkasten? 📬 Viele wissen nicht, was der Unterschied zwischen Widerspruch und Einspruch ist – ein Fehler, der teuer werden kann!

🔹 Widerspruch (gegen Mahnbescheid): Der sichere Weg! Sie verhindern einen vollstreckbaren Titel und können sich im späteren Verfahren vollumfänglich verteidigen.

🔹 Einspruch (gegen Vollstreckungsbescheid): Die zweite Chance, aber mit Risiko! Versäumen Sie hier die Frist, wird der Bescheid rechtskräftig und Sie können sich gegen alte Einwendungen (z.B. "Rechnung war falsch") oft nicht mehr wehren.

Unsere klare Empfehlung: Reagieren Sie immer sofort und legen Sie im Zweifel bereits gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein!

Sie haben einen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid erhalten und brauchen dringend anwaltlichen Rat? Wir von ADVOCA Rechtsanwälte sind auf das Forderungsmanagement spezialisiert und helfen Ihnen, schnell und richtig zu handeln.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine individuelle Beratung!

📞 07941 / 6075-0
📧 [email protected]
🌐 www.advoca.de

Mahnbescheid erhalten? Widerspruch oder Einspruch – was ist der richtige Weg? Ein gelber Umschlag vom Gericht im Briefkasten – der Mahnbescheid. Viele sind unsicher, wie sie reagieren sollen. Und was ist eigentlich der Unterschied zwischen einem Widerspruch und einem Einspruch? Die Wahl des rich...

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Mietpreisbremse ist rechtens! Das ist eine gute Nachricht für alle Mie...
25/02/2026

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Mietpreisbremse ist rechtens! Das ist eine gute Nachricht für alle Mieter in angespannten Wohnungsgegenden. Aber auch Vermieter müssen jetzt genau hinschauen. Was bedeutet das konkret für dich? Wir haben die wichtigsten Infos zusammengefasst.

➡️ Für Mieter: Du hast weiterhin das Recht, eine überhöhte Miete zu rügen und zu viel gezahltes Geld zurückzufordern.

➡️ Für Vermieter: Achte auf eine korrekte Mietpreiskalkulation und dokumentiere alles lückenlos, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Du hast Fragen zur Mietpreisbremse oder zu deinem Mietvertrag? Wir helfen dir gerne weiter! Melde dich einfach bei uns.

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Fremde Rohre auf Ihrem Grundstück – Müssen Sie das dulden?Stellen Sie sich vor, Sie entdecken, dass die Abwasserleitung ...
24/02/2026

Fremde Rohre auf Ihrem Grundstück – Müssen Sie das dulden?

Stellen Sie sich vor, Sie entdecken, dass die Abwasserleitung Ihres Nachbarn quer durch Ihren Garten verläuft – aber es gibt keinen offiziellen Eintrag im Grundbuch. Ein Albtraum für jeden Eigentümer!

Genau so ein Fall landete kürzlich bei uns. Der Nachbar forderte den sofortigen Abriss der Leitung. Doch ist das immer so einfach?

Nicht unbedingt! Ob Sie eine solche Leitung dulden müssen, hängt von vielen Faktoren ab:

✓ Gibt es für den Nachbarn eine andere Möglichkeit, seine Leitungen zu verlegen?
✓ Was wurde bei der ursprünglichen Bebauung vereinbart?
✓ Wie stark beeinträchtigt die Leitung Ihr Eigentum wirklich?

Die Rechtslage ist komplex und eine falsche Entscheidung kann teuer werden. Bevor Sie handeln, sollten Sie Ihre Rechte genau kennen.

Haben Sie eine ähnliche Situation auf Ihrem Grundstück? Lassen Sie sich nicht verunsichern. Wir prüfen Ihren individuellen Fall und schützen Ihr Eigentum.

📞 Kontaktieren Sie uns jetzt für eine professionelle Erstberatung!

📍 Standorte: Öhringen | Künzelsau | Crailsheim | Schwäbisch Hall
🌐 www.advoca.de
GmbH

24/02/2026

Stellen Sie sich vor, Sie entdecken, dass die Abwasserleitung Ihres Nachbarn quer durch Ihren Garten verläuft – aber es gibt keinen offiziellen Eintrag im Grundbuch. Ein Albtraum für jeden Eigentümer!

Genau so ein Fall landete kürzlich bei uns. Der Nachbar forderte den sofortigen Abriss der Leitung. Doch ist das immer so einfach?

Nicht unbedingt! Ob Sie eine solche Leitung dulden müssen, hängt von vielen Faktoren ab:

✓ Gibt es für den Nachbarn eine andere Möglichkeit, seine Leitungen zu verlegen?
✓ Was wurde bei der ursprünglichen Bebauung vereinbart?
✓ Wie stark beeinträchtigt die Leitung Ihr Eigentum wirklich?

Die Rechtslage ist komplex und eine falsche Entscheidung kann teuer werden. Bevor Sie handeln, sollten Sie Ihre Rechte genau kennen.

Haben Sie eine ähnliche Situation auf Ihrem Grundstück? Lassen Sie sich nicht verunsichern. Wir prüfen Ihren individuellen Fall und schützen Ihr Eigentum.

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Sind Sie gerade in Ihr neues Haus eingezogen? Herzlichen Glückwunsch! 🎉 Aber Vorsicht: Wussten Sie, dass der Einzug als ...
23/02/2026

Sind Sie gerade in Ihr neues Haus eingezogen? Herzlichen Glückwunsch! 🎉 Aber Vorsicht: Wussten Sie, dass der Einzug als “konkludente Abnahme” gewertet werden kann?

Das bedeutet: Die Gewährleistungsfrist beginnt zu laufen und die Beweislast für Mängel kehrt sich um – auch ohne förmliches Protokoll!

Seit 2018 gibt es zudem die “Abnahmefiktion”: Reagieren Sie nicht auf die Abnahmeaufforderung des Bauträgers, gilt das Werk automatisch als abgenommen.

Ihre Rechte als Bauherr sind uns wichtig! Lassen Sie sich nicht überrumpeln. Eine falsche Annahme kann Sie teuer zu stehen kommen.

Sie haben Fragen zur Abnahme oder vermuten Mängel an Ihrem Bau? Wir von ADVOCA Rechtsanwälte sind spezialisiert auf Baurecht und kämpfen für Ihr Recht.

Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Erstberatung! 📞

Konkludente Abnahme: Wann gilt Ihr Bauvorhaben als abgenommen? Die Abnahme ist ein entscheidender Moment im Baurecht. Sie markiert den Übergang von der Bauphase zur Gewährleistung und hat weitreichende Folgen für Bezahlung, Gefahrtragung und Beweislast. Doch was passiert, wenn keine förmliche Ab...

Sie wohnen seit 5 Jahren in Ihrer Wohnung –aber im Grundbuch steht immer noch der Bauträger?Viele Käufer glauben, ihr An...
19/02/2026

Sie wohnen seit 5 Jahren in Ihrer Wohnung –
aber im Grundbuch steht immer noch der Bauträger?

Viele Käufer glauben, ihr Anspruch auf Eigentumsumschreibung könne irgendwann „einfach verjähren“.
Das stimmt so nicht.

Grundsätzlich gilt eine 10-jährige Verjährung (§ 196 BGB).
Und nach aktueller BGH-Rechtsprechung beginnt diese Frist oft erst mit der Fälligkeit des Anspruchs – nicht automatisch mit Vertragsschluss.

Gerade wenn Sie wegen Mängeln eine Schlussrate einbehalten haben, kann die Verjährung noch gar nicht laufen.

Aber:
Entscheidend ist der genaue Wortlaut Ihres notariellen Vertrags.

Wenn Sie unsicher sind, prüfen wir Ihren Vertrag und sagen Ihnen klar, wo Sie stehen – digital oder persönlich in Öhringen, Künzelsau, Schwäbisch Hall oder Crailsheim.

IPA-Verträge eignen sich vor allem für komplexe und großvolumige Bauprojekte, bei denen viele Beteiligte eng zusammenarb...
13/02/2026

IPA-Verträge eignen sich vor allem für komplexe und großvolumige Bauprojekte, bei denen viele Beteiligte eng zusammenarbeiten müssen. Typische Anwendungsfälle sind Infrastrukturprojekte, große öffentliche Bauvorhaben oder technisch anspruchsvolle Gewerbebauten.

Besonders sinnvoll ist das Modell, wenn:

- Planung und Ausführung stark miteinander verzahnt sind,

- frühes Bau-Know-how für die Planung entscheidend ist,

- klassische Vergabemodelle an ihre Grenzen stoßen.

Rechtlich ist zu beachten: IPA-Verträge sind nicht standardisiert wie etwa die VOB/B. Sie werden projektspezifisch ausgestaltet und müssen sorgfältig auf Risiken, Entscheidungsprozesse und Vergütungsmechanismen zugeschnitten werden.

Besondere Bedeutung haben dabei:

- klare Regelungen zu Rollen und Verantwortlichkeiten,

- transparente Kosten- und Vergütungsmodelle,

- strukturierte Entscheidungs- und Steuerungsgremien.

IPA-Verträge bieten große Chancen, erfordern aber eine präzise rechtliche Gestaltung.

IPA-Verträge eignen sich vor allem für komplexe und großvolumige Bauprojekte, bei denen viele Beteiligte eng zusammenarbeiten müssen. Typische Anwendungsfälle sind Infrastrukturprojekte, große öffentliche Bauvorhaben oder technisch anspruchsvolle Gewerbebauten. Besonders sinnvoll ist das Mode...

🔧 Mängel vor Abnahme gerügt – muss nach Abnahme alles neu beginnen?Im Bauvertragsrecht nach VOB/B stellt sich immer wied...
02/02/2026

🔧 Mängel vor Abnahme gerügt – muss nach Abnahme alles neu beginnen?

Im Bauvertragsrecht nach VOB/B stellt sich immer wieder eine heikle Frage:
Was passiert mit einer bereits gesetzten Mängelbeseitigungsfrist, wenn zwischenzeitlich die Abnahme erfolgt?

Der Bundesgerichtshof hat hierzu klargestellt:
Mängelbeseitigungsansprüche, die der Auftraggeber vor Abnahme nach § 4 Abs. 7 VOB/B geltend gemacht hat, verschwinden nicht einfach mit der Abnahme. Besteht der Mangel fort und wird er bei der Abnahme vorbehalten, „wandert“ der Anspruch in die Gewährleistungsphase nach § 13 VOB/B (BGH, Urt. v. 25.02.1982).

Besonders praxisrelevant:
Eine erneute Fristsetzung nach der Abnahme ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. Der BGH hat bereits 1978 entschieden, dass eine vor Abnahme gesetzte Frist fortwirken kann – insbesondere dann, wenn für den Auftragnehmer klar war, was verlangt wird, und eine neue Frist nur noch Förmelei wäre.

Aber Vorsicht:
Eine eindeutige Linie gibt es nicht. Ob eine erneute Fristsetzung entbehrlich ist, hängt stark vom Einzelfall ab – etwa davon, wie konkret die frühere Mängelrüge war und wie sich der Auftragnehmer nach Fristablauf verhalten hat.

👉 Fazit:
Die Abnahme ist zwar eine rechtliche Zäsur, sie „löscht“ jedoch nicht automatisch alles, was zuvor passiert ist. Wer auf Ersatzvornahme oder Schadensersatz zielt, sollte strategisch sauber vorgehen – denn hier entscheidet oft die richtige Argumentation.

📩 Wir beraten Auftraggeber und Auftragnehmer zur optimalen Vorgehensweise im VOB/B-Mängelrecht – präventiv und im Streitfall.

Wann sind IPA-Verträge sinnvoll – und wo liegen die Risiken?IPA-Verträge sind kein Allheilmittel.Sie eignen sich vor all...
30/01/2026

Wann sind IPA-Verträge sinnvoll – und wo liegen die Risiken?

IPA-Verträge sind kein Allheilmittel.
Sie eignen sich vor allem für große, komplexe Bauprojekte, bei denen Planung und Ausführung eng miteinander verzahnt sind und frühes Bau-Know-how entscheidend ist.

Wichtig zu wissen: IPA-Verträge sind nicht standardisiert wie die VOB/B.
Sie werden individuell auf das jeweilige Projekt zugeschnitten – und genau darin liegt das Risiko. Rollen, Verantwortlichkeiten, Vergütung und Entscheidungsprozesse müssen klar geregelt sein.

Fehlt diese Klarheit, entstehen neue Konflikte statt alter.
Deshalb gilt: IPA-Verträge bieten große Chancen, verlangen aber eine besonders sorgfältige rechtliche Gestaltung.

📩 Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Umsetzung integrierter Projektmodelle.
[email protected]

IPA-Vertrag oder klassischer Bauvertrag – wo liegt der Unterschied?Im klassischen Baurecht gilt meist: viele Verträge, v...
29/01/2026

IPA-Vertrag oder klassischer Bauvertrag – wo liegt der Unterschied?

Im klassischen Baurecht gilt meist: viele Verträge, viele Schnittstellen, viele Konflikte.
Der Bauherr schließt getrennte Verträge mit Architekt, Planern und Bauunternehmen – und steht im Streitfall oft zwischen allen Beteiligten.

IPA-Verträge gehen einen anderen Weg.
Hier gibt es ein Projekt, einen Vertrag und ein gemeinsames Ziel. Kosten werden offen gelegt, Einsparungen und Mehrkosten gemeinsam getragen. Das schafft Anreize für Kooperation statt Nachtragsdenken.

Der Fokus liegt nicht auf Haftungsabgrenzung, sondern auf der Frage: Wie bringen wir das Projekt gemeinsam erfolgreich zu Ende?

Gerade bei komplexen Bauvorhaben kann dieser Ansatz Zeit, Geld und Nerven sparen – vorausgesetzt, der Vertrag ist sauber gestaltet.

📩 ADVOCA Rechtsanwälte begleitet IPA-Projekte von Anfang an rechtssicher.
[email protected]

Adresse

Schillerstraße 57
Öhringen
74613

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Dienstag 08:00 - 18:00
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