30/03/2017
Effektive Steuervorteile mittels Wohnsitzverlagerung nach Zypern
Das Zypern-Non-Dom-System: was Sie wissen müssen:
Als ein Land, das traditionell ein unternehmerfreundliches Umfeld aufweist und das ausländische Investitionen anzieht, hat Zypern eine Reihe von Schritten unternommen, die die Steuerregelung für nicht domizilierte Personen, welche sich entschließen ihren Wohnsitz nach Zypern zu verlagern und und hier zu arbeiten noch attraktiver zu gestalten.
Im Juli 2015 wurde hierzu ein Gesetz verabschiedet, das sogenannte “Non-Dom Zypern”, welches weitreichende Vorteile für Unternehmer und vermögende Personen aus dem Ausland bietet.
Wann hat man in Zypern eine steuerliche Aufenthaltsgenehmigung?
Eine Person ist steuerpflichtig in Zypern, wenn er / sie in Zypern für mehr als 183 Tage in einem Steuerjahr anwesend ist.
Was ist die persönliche steuerliche Behandlung einer Person, die in Zypern steuerpflichtig ist und gleichzeitig als nicht domizilierte Person gilt?
Eine ausländische Person, die nach Zypern zieht (unabhängig von ihrem steuerlichen Wohnsitz oder Wohnsitzstatus), hat Anspruch auf eine der folgenden Einkommensteuerbefreiungen für Arbeitseinkommen:
50% der Vergütung aus einer in Zypern ausgeübten Beschäftigung durch eine natürliche Person, die vor dem Beginn ihrer Beschäftigung in Zypern außerhalb Zyperns ansässig war.
Die Freistellung gilt für einen Zeitraum von zehn Jahren für Personen, die ab dem 1. Januar 2015 eine Beschäftigung anstreben, vorausgesetzt:
-die Person sollte nicht für mindestens 3 der letzten 5 Jahre unmittelbar vor dem Jahr des Beginns der Beschäftigung in Zypern ansässig gewesen sein
-dass die Person mindestens drei der letzten 5 Jahre nicht steuerlich vor Ort ansässig war, die unmittelbar vor dem Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ansässig war Und er / sie sollte nicht eine in dem Steuerjahr ansässige Person gewesen sein, die unmittelbar vor dem Jahr des Beginns des Beschäftigungsverhältnisses ansässig ist.
- er / sie sollte keinen Steuerwohnsitz in Zypern im Steuerjahr unmittelbar vor dem Jahr des Beginns der Beschäftigung gehabt haben.
-Die Steuerbefreiung von 50% wird in jedem Steuerjahr gewährt, in dem das jährliche Arbeitseinkommen der qualifizierenden Person 100.000 Euro übersteigt, unabhängig davon, ob in einem Jahr während der 10-jährigen Periode das Arbeitseinkommen unter 100.000 € fällt. Diese Bestimmung findet Anwendung, wenn das jährliche Beschäftigungseinkommen im ersten Beschäftigungsjahr mehr als 100 000 EUR beträgt und die Kommission davon überzeugt ist, dass die im Jahreseinkommen des Arbeitnehmers beobachtete Senkung und anschließende Erhöhung nicht die Steuerbefreiung von 50% in Anspruch nehmen sollte.
-20% der Vergütung oder 8,550 € (je nachdem, welcher Betrag niedriger ist) von einer Beschäftigung, die in Zypern von einer Person ausgeübt wird, die vor dem Beginn ihrer Beschäftigung in Zypern außerhalb Zyperns ansässig war. Die Freistellung gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem 1. Januar nach dem Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, vorausgesetzt, die Beschäftigung begann im Laufe des Jahres oder nach 2012. Diese Freistellung gilt für Steuerjahre bis 2020 und wird danach abgeschafft.
-Die Vergütung für die Erbringung von Dienstleistungen außerhalb Zyperns an einen gebietsfremden Arbeitgeber oder eine ausländische Betriebsstätte eines gebietsansässigen Arbeitgebers für mehr als 90 Tage in einem Steuerjahr ist von der Einkommensteuer befreit.
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