Müller Paparis

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24/12/2025

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LEGAL UPDATESMietrecht in der Schweiz: Herausforderungen und Entwicklungen ⚖️🏠Das Schweizer Mietrecht ist durch den Anst...
28/01/2025

LEGAL UPDATES

Mietrecht in der Schweiz: Herausforderungen und Entwicklungen ⚖️🏠

Das Schweizer Mietrecht ist durch den Anstieg des Referenzzinssatzes und die Teuerung besonders im Fokus. Zwei Themen stehen im Mittelpunkt:

📈 Mietzinserhöhungen:
Der Referenzzinssatz ist um 0,25 Prozentpunkte gestiegen. Eine Erhöhung kann bei einer Durchschnittsmiete von CHF 1’500 rund CHF 40 pro Monat ausmachen. Vermieter müssen diese schriftlich und transparent begründen, während Mieter das Recht haben, sie innert 30 Tagen anzufechten. Wichtig ist die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, um Missbräuche zu vermeiden.

🏘️ Altliegenschaften:
Besonders bei älteren Immobilien stellt sich die Frage der Anpassung. Das Gesetz verlangt, dass Mietzinse kostendeckend und renditegerecht sind. Dabei dürfen Mieter nicht unangemessen belastet werden. Sanierungen oder wertsteigernde Maßnahmen können gerechtfertigte Erhöhungen begründen, müssen aber nachvollziehbar bleiben.

💡 Fazit:
Das Mietrecht schützt Mieter und fordert von Vermietern Transparenz. Eine rechtzeitige Beratung hilft, Konflikte zu vermeiden.

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LEGAL UPDATESPraxisänderung bei der (einfachen) Wiederholungsgefahr bei HaftanordnungenBGer 7B_1035/2024 vom 26.11.2024 ...
23/01/2025

LEGAL UPDATES

Praxisänderung bei der (einfachen) Wiederholungsgefahr bei Haftanordnungen

BGer 7B_1035/2024 vom 26.11.2024 (Zur Publikation vorgesehen)

Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid vom 26.11.2024 die Rechtsprechung zur Wiederholungsgefahr geändert. Es hat klargestellt, dass für die Annahme der einfachen Wiederholungsgefahr gemäss Art. ​ 221 Abs. 1 lit. ​ c StPO nun mehr mindestens zwei rechtskräftig beurteilte gleichartige Straftaten erforderlich sind. ​ Dies bedeutet, dass eine Person nur dann wegen einfacher Wiederholungsgefahr inhaftiert werden kann, wenn sie bereits zuvor wegen mindestens zwei gleichartigen Straftaten verurteilt worden ist.

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Aus dem Bundesgericht: In dem vorliegenden Fall verstarb C. im Jahr 2019 und hinterließ kein eigenhändig unterschriebene...
18/01/2024

Aus dem Bundesgericht:

In dem vorliegenden Fall verstarb C. im Jahr 2019 und hinterließ kein eigenhändig unterschriebenes Testament. Sie hinterließ jedoch ein eigenhändig verfasstes Schriftstück, das als ihr Testament dienen sollte. Dieses Schriftstück war nicht unterzeichnet, befand sich jedoch in einem Umschlag, der mit den Worten "Testament C." beschriftet war und am 5. August 2013 dem Erbschaftsamt Basel-Stadt zwecks Aufbewahrung übergeben wurde.

Die Schwester der Erblasserin, B., klagte gegen C.s Cousine A. auf Formungültigkeit des Schriftstücks. Nachdem A. vor zweiter Instanz unterlegen war, führte sie Beschwerde ans Bundesgericht und beantragte die Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheides und die Abweisung der Klage von B., eventualiter die Aufhebung und die Rückweisung an die Vorinstanz.

Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 3. März 2020 die Klage abgewiesen und entschieden, dass die einleitende Selbstbenennung und die Beschriftung des Umschlags nicht als gültige Unterschrift gemäß Art. 505 ZGB angesehen werden können. Es stellte somit klar, dass das Schriftstück nicht als gültiges Testament anerkannt werden kann.

Die Grundsatzfrage in diesem Fall ist, ob das Fehlen einer herkömmlichen Unterschrift, wie vom Gesetz gefordert, durch andere Indizien, wie die einleitende Selbstbenennung oder die Beschriftung des Umschlags, kompensiert werden kann. Das Bundesgericht bekräftigte die strikte Auslegung der Formvorschriften für Testamente und wies die Beschwerde ab.

Zusammenfassend zeigt dieser Fall die Bedeutung der Einhaltung formaler Anforderungen bei der Erstellung eines Testaments gemäß Schweizer Erbrecht. Obwohl der letzte Wille der Erblasserin offensichtlich war, konnte das Schriftstück aufgrund des fehlenden traditionellen Unterschriftszeichens nicht als gültiges Testament anerkannt werden.

MÜLLER PAPARIS AG freut sich, die Zuwahl von zwei neuen Partnern in unsere Anwaltskanzlei bekanntzugeben. Rechtsanwalt D...
08/07/2022

MÜLLER PAPARIS AG freut sich, die Zuwahl von zwei neuen Partnern in unsere Anwaltskanzlei bekanntzugeben. Rechtsanwalt Daniele Di Muccio ist überwiegend in den Bereichen Bau- und Immobilienrecht, Strafrecht und Familienrecht, mit besonderem Fokus auf kindsbezogene Problemstellungen, tätig. Er berät und vertritt schweizweit Privatpersonen und Unternehmen vor sämtlichen Gerichten und Behörden.

Rechtsanwalt Paolo Krasnic verstärkt das Team als neuster Partner mit besonderem Fokus auf das Gesellschafts- & Vertragsrecht. Er berät mehrheitlich mittelgrosse und grosse, global tätige Unternehmen in sämtlichen unternehmerischen Aspekten und hat zusätzlich eine Affinität zu blockchain-basierten Technologien und Projekten.

Richter müssen Unterhalt für Kinder und Ex-Partner gleich berechnen
10/03/2021

Richter müssen Unterhalt für Kinder und Ex-Partner gleich berechnen

Das Bundesgericht passt die Rechtsprechung zu Unterhaltsfragen an. Zudem gibt es seine Praxis hinsichtlich einer «lebensprägenden Ehe» auf.

Happy Clients ✨
30/11/2020

Happy Clients ✨

21/09/2020


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Da ist er! Yvan Alounga wechselt per sofort von Aarau zum FCL. Herzlich willkommen in Luzern, Yvan.⁣

Herzliche Gratulation  zur neuen Herausforderung beim  ✍🏼2024 !! 💪🏽😎⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀ ⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀⠀
21/09/2020

Herzliche Gratulation zur neuen Herausforderung beim ✍🏼2024 !! 💪🏽😎

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Die Durchführung von Generalversammlungen zu Corona-Zeitenhttps://hubs.ly/H0pFw-j0
20/04/2020

Die Durchführung von Generalversammlungen zu Corona-Zeiten
https://hubs.ly/H0pFw-j0

Das vom Bundesrat angeordnete Versammlungsverbot betrifft auch die Unternehmen, welche vom Gesetz vorgesehen, innerh. von 6 Monaten nach Jahresabschuss, ihre GV durchführen müssen.

Constantin und Corona - Oder was dies für den Fussball und generell für Arbeitsverhältnisse bedeutethttps://hubs.ly/H0nL...
20/03/2020

Constantin und Corona - Oder was dies für den Fussball und generell für Arbeitsverhältnisse bedeutet

https://hubs.ly/H0nL4ts0

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