13/09/2019
Arbeitslos? Wurde Ihnen gekündigt?
Ist Ihnen die Stelle gekündigt worden, so prüfen Sie zuerst, ob die Kündigungsfrist eingehalten worden ist. Wurde nichts anderes vereinbart und ist kein Gesamtarbeitsvertrag anwendbar, so gilt die gesetzliche Kündigungsfrist des Obligationenrechts:
• während der Probezeit: 7 Tage auf einen beliebigen Tag
• im 1. Dienstjahr: 1 Monat auf das Ende eines Monats
• im 2. bis 9. Dienstjahr: 2 Monate auf das Ende eines Monats
• ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate auf das Ende eines Monats
Während Militär-, Zivil- oder Schutzdienst, Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft/Mutterschaft etc. besteht ein besonderer Kündigungsschutz.
Im Zweifelsfall sollten Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin sofort per Einschreiben erklären, dass Sie weiter arbeiten wollen.
Suchen Sie schon während der Kündigungsfrist nach neuen Stellen und bewahren Sie die Bewerbungen jeweils auf. Sie können sich auch bereits während der Kündigungsfrist zur Arbeitsvermittlung beim RAV anmelden.
Haben Sie die Stelle von sich aus gekündigt, ohne eine neue Stelle zu haben, oder haben Sie dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin Anlass zur Kündigung gegeben (sogenannte selbstverschuldete Arbeitslosigkeit), müssen Sie mit einer Einstellung in der Anspruchsberechtigung rechnen.
Wenden Sie sich bei Unklarheiten bei uns. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und beraten Sie.
BCM Consulting
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