Droxler Rechtsanwälte AG

Droxler Rechtsanwälte AG Anwaltskanzlei in Pfäffikon SZ am Zürichsee für Rechtsberatung und Vetretung vor Gericht im Privat- & Strafrecht samt notarielle Dienste und Mediation.

Wir sind als Generalisten vorwiegend im Zivilrecht (ZGB/OR) als auch im Strafrecht tätig. Zu unseren Tätigkeitsgebieten gehören Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung vor Behörden sowie notarielle Dienste und Mediation in folgenden Bereichen:
Gesellschaftsrecht (inkl. Gründung von Firmen), Erbrecht (mit Beurkundung von Erbvertrag und Testament sowie Willensvollstreckung), Haftpflichtrecht (insb

esondere Verkehrsunfälle),
Arbeitsrecht, Mietrecht, andere Veträge (wie Schenkung, Leihe, Darlehen, Werkvertrag und Auftrag), Eherecht (namentlich Scheidung und Trennung, aber auch Aufsetzen von Ehevertrag), Familienrecht, Beurkundung von Vorsorgeauftrag im Erwachsenenschutzrecht,
Sachenrecht, Strafrecht (sowohl Opfer als Tatverdächtigte), Tierrecht, Immaterialgüterrecht etc.

23/07/2024

Stelleninserat – Kaufmann/Kauffrau EFZ (Teilzeit, 20%)

Wir sind eine allgemeinpraktizierende, familiäre Anwaltskanzlei in Altendorf SZ und suchen zur Erledigung unserer Finanzbuchhaltung sowie Unterstützung für administrative Arbeiten wie Rechnungsstellungen, Dossier Bewirtschaftung, Erbschaftsverwaltung, etc. einen Kaufmann / eine Kauffrau EFZ im Teilzeitpensum von ca. 20% ab Herbst 2024.

Ihr Profil:
• Abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann/Kauffrau EFZ
• Erfahrung in der Finanzbuchhaltung von Vorteil
• Gute MS Office Kenntnisse
• Selbständige und zuverlässige Arbeitsweise

Wir bieten:
• Flexible Arbeitszeiten nach Absprache
• Ein engagiertes und freundliches Team
• Eine moderne Arbeitsumgebung

Wir sind flexibel bei der Arbeitszeiteinteilung und berücksichtigen gerne individuelle Vereinbarungen, daher ist diese Stelle besonders geeignet für Mütter mit schulpflichtigen Kindern oder solche, die nach einer Babypause mit einem kleinen Arbeitspensum wieder in den Berufsalltag zurückkehren wollen.

Bei uns erwartet Sie eine vielfältige und interessante Tätigkeit in einer allgemein ausgerichteten Anwaltskanzlei.

Wenn Sie sich angesprochen fühlen und Teil unseres Teams werden möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen per E-Mail an:

[email protected]

14/07/2023

Wir sind eine allgemeinpraktizierende Anwaltskanzlei in Pfäffikon SZ und suchen zur Verstärkung nach talentierten Personen mit juristischem Basiswissen und vielseitig einsetzbarem Know-how.

Diese Position kann auch im Teilzeitpensum besetzt werden.
Wir berücksichtigen gerne individuelle Vereinbarungen.

15/05/2023

Zur Unterstützung suchen wir, eine kleine Anwaltskanzlei in Pfäffikon SZ, per sofort oder nach Vereinbarung eine Juristin / einen Juristen sowie Paralegals, Anwaltsassistent / Anwaltsassistentin oder kaufmännische Angestellte mit idealerweise Berufserfahrung in der Advokatur, also Fachkräfte mit juristischem Basiswissen und vielseitig einsetzbarem Know-how.

Teilzeitpensum ist möglich. Bewerbungen bitte per E-Mail.

31/03/2022

Wir suchen einen Jurist / eine Juristin, die selbständiges Arbeiten gewohnt und bereit ist, die Verantwortung für anspruchsvolle Aufgaben zu übernehmen.

Idealerweise verfügt er/sie bereits über erste Berufserfahrungen in der Judikatur oder in einer Anwaltskanzlei.

Neben stilsicheren Deutschkenntnissen werden Motivation und Eigeninitiative vorausgesetzt.

Wir freuen uns über eine Bewerbung an [email protected].

Vorsicht, was man "liked" oder "teilt", damit es keine böse strafrechtliche Verurteilung gibt.
21/02/2020

Vorsicht, was man "liked" oder "teilt", damit es keine böse strafrechtliche Verurteilung gibt.

Wer einen aus strafrechtlicher Sicht ehrverletzenden Post auf Facebook „liket“ oder teilt, kann – im schlimmsten Fall – zu einer unbedingten Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verurteilt werden (Art. 174 StGB). Strafbare Tathandlung ist das Weiterverbreiten. Das ist eine mögliche Konsequenz...

Ob die Polizei bei dieser Rechtsprechung ihren Auftrag - Verbrechensbekämpfung - noch erfüllen können?Die Delinquenten d...
05/02/2020

Ob die Polizei bei dieser Rechtsprechung ihren Auftrag - Verbrechensbekämpfung - noch erfüllen können?
Die Delinquenten dürften sich jedenfalls über die Rechtsprechung des Bundesgerichts freuen: einfach auf der Flucht rasen und die Verfolger werden abgehängt.

Auch Polizisten im Dienst können den Rasertatbestand (Art. 90 Abs. 3 und 4 SVG) erfüllen, wenn sie mitten in der Nacht mit über 120 km/h durch ein Wohngebiet (signalisierte Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h) jagen. Das Bundesgericht kassiert ein Urteil des Kantonsgerichts GE (BGer 6B_1224/2019 vom ...

Das Bezirksgericht Zürich anerkennt ein malaysisches Scharia-Urteil und ergänzt es mit Unterhaltszahlungen.Die Ehefrau a...
03/02/2020

Das Bezirksgericht Zürich anerkennt ein malaysisches Scharia-Urteil und ergänzt es mit Unterhaltszahlungen.

Die Ehefrau aus Malaysia heiratete einen Schweizer und lebte mit ihm als Familie in ihrem Heimatstaat. 2010 reichten sie die Scheidung dort ein und wurden von einem Scharia-Gericht amtlich getrennt.
Die inzwischen in der Schweiz lebende Mutter, wollte das nach islamischem Recht gefällte Urteil in der Schweiz ergänzen lassen. Sie verlangte vor Bezirksgericht Zürich monatliche Unterhaltsbeiträge für zwei Kinder im Vorschulalter.
Der Exmann wehrte sich dagegen mit der Begründung, dass das islamische Recht gemäss Koran keine monatlichen Unterhaltsbeiträge vorsehe. Um das ausländische Urteil ergänzen zu können, musste es zunächst anerkannt werden.
Das Gericht anerkannte die Scharia-Scheidung mit der Begründung, dass beide Parteien ursprünglich mit dem Entscheid einverstanden gewesen seien. Es ergänzte das Urteil und verpflichtete den Mann zu künftigen Unterhaltszahlungen von Fr. 4000.

Eine Mutter erhält von ihrem Ex-Mann neu Unterhaltsbeiträge für die Kinder, wie das Bezirksgericht Zürich entschied. Es ergänzte ein malaysisches Scharia-Urteil.

Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien müssen diese mittels Statutenänderung bis 30. April 2021 in Namenaktien umwandeln...
17/01/2020

Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien müssen diese mittels Statutenänderung bis 30. April 2021 in Namenaktien umwandeln.

Was ist zu tun ?
Für die Umwandlung von Inhaberaktien in Namenaktien braucht es eine Generalversammlung für die noterielle Beurkundung der Statutenänderung.

Gemäss Art. 686 ff. OR benötigen sie fortan ein Aktienbuch mit Namen und Adresse der Eigentümer und Nutzniesser.

Ebenso sind in einem Verzeichnis alle wirtschaftlich berechtigten Personen, die alleine oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten mindestens 25% des Gesellschaftskapitals oder der Stimmrechte halten, aufzuführen. Diese Bestimmung gilt sowohl für die Aktiengesellschaft (Art. 697j OR) als auch für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (Art. 790a OR).

Bei Unterlassung drohen strafrechtliche Konsequenzen, nämlich eine Busse gestützt auf Art. 327 und Art. 327a StGB.

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen.

Am 1. November 2019 tritt das Bundesgesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke (Global Forum) in Kraft. In seiner Medienmitteilung vom 27. September 2019 stellte der Bundesrat eine Anleitung zur Umsetzung des Gesetzes in Au...

Zwölf Umweltaktivisten hatten aus Protest in einer Filiale der CS Tennis gespielt. Sie widersetzten sich der Aufforderun...
15/01/2020

Zwölf Umweltaktivisten hatten aus Protest in einer Filiale der CS Tennis gespielt. Sie widersetzten sich der Aufforderung des Filialleiters, das Gebäude unverzüglich zu verlassen, und leisteten auch der Polizei bei der Räumung Widerstand. Damit erfüllten sie u.a. den Tatbestand des Hausfriedensbruchs als auch der Hinderung einer Amtshandlung.

Ein Einzelrichter am Bezirkskgericht Renens hat die Klimaktivisten gestützt auf den Tatbestand des rechtfertigenden Notstands in Art. 17 StGB freigesprochen. Nach Auffassung des Richters war das Vorgehen der Klimaktivisten "notwendig und angemessen".

Das Urteil dürfte kaum Bestand vor der Rechtsmittelinstanz haben. Wir sind gespannt, wie es weiter geht.

Der erste grössere Prozess in der Schweiz zu Klimaprotesten endet am Bezirksgericht in Renens mit dem Freispruch für zwölf Aktivisten. Sie hatten in einer Filiale der Credit Suisse Tennis gespielt.

Ein St.Galler Rechtsanwalt hatte im Zusammenhang mit einer erbrechtlichen Streitigkeit eine krass überhöhte Honorarforde...
14/01/2020

Ein St.Galler Rechtsanwalt hatte im Zusammenhang mit einer erbrechtlichen Streitigkeit eine krass überhöhte Honorarforderung von insgesamt 420'000 Franken gestellt.

Der Anwalt focht den Entscheid erfolglos durch alle Instanzen an. Das Bundesgericht bestätigt mit Entscheid 2C_205/2019 die Bestrafung des Anwalts im Disziplinarverfahren mit 10'000.- Franken, weil dieser seiner Mandantin überhöhte Honorarechnungen stellte.

Ein St. Galler Rechtsanwalt stellte eine überhöhte Honorarforderung an seine Klientin. Dafür wird er mit 10'000 Franken gebüsst. Dies hat das Bundesgericht entschieden.

03/01/2020

Das Bundesgericht hat gleich in zwei Urteile den verfassungsrechtlichen Schutz der Persönlichkeit sowie der Privatsphäre höher gewichtet als die abstrakte Sicherheit der Gesellschaft sowie die Überführung durch selbsternannte Sheriffs als Ordnungshüter.

Mit Urteil vom 26. September 2019 (6B_1188/2018) hat es die Beschwerde einer Fahrzeuglenkerin gutgeheissen und ihre Verurteilung wegen mehrfacher Verletzung der Verkehrsregeln aufgrund von Dashcam-Aufzeichnungen eines anderen Verkehrsteilnehmers aufgehoben. Die Verwertung der in Missachtung des Datenschutzgesetzes (DSG) und damit rechtswidrig erlangten Aufnahmen als Beweismittel fiel ausser Betracht.

Zum anderen befand das Bundesgericht mit Urteil vom 7. Oktober 2019 (6B_908/2018), dass im Thurgau keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) besteht. Bei der AFV werden mittels Kamera das Kontrollschild und damit die Identität des Halters in Erfahrung gebracht sowie Zeitpunkt, Standort, Fahrtrichtung und Fahrzeuginsassen erfasst. Anschliessend erfolgt ein automatischer Datenabgleich. Damit einher geht ein Gefühl der Überwachung, das die Selbstbestimmung wesentlich hemmen kann ("chilling effect"). Dies stellt einen schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäss Artikel 13 Absatz 2 BV dar, der eine klare und ausdrückliche gesetzliche Grundlage bedarf. Eine Generalklausel in einem Polizeigesetz reicht nicht, weshalb die Aufzeichnungen der AFV im konkreten Fall rechtswidrig erhoben wurden und nicht verwertbar waren.

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Talstrasse 24c
Altendorf
8852

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