13/08/2019
CBD im Straßenverkehr – Droht durch die Einnahme der Führerscheinentzug?
Der Vertrieb und die Einnahme von CBD-Produkten sind nach wie vor im Steigen begriffen. CBD-Präparate besitzen keine psychoaktive Wirkung und fallen auch nicht unter das Suchtmittelgesetz.
Der THC-Gehalt muss nach den Bestimmungen des Suchtmittelgesetzes unter 0,3% liegen. Aufgrund dieser geringen Menge kommt es auch zu keiner berauschenden Wirkung.
Die Einnahme von CBD im Straßenverkehr ist in aller Regel unbedenklich. Ein Harnbefund könnte jedoch positiv ausfallen. Ebenso sind Fälle bekannt, wo wenige Stunden nach der Einnahme von CBD bei einer Verkehrskontrolle geringen Mengen aktiver Wirkstoffe im Blut gemessen wurden. Ein Führerscheinentzug war daher die Folge.
Was sollte man als CBD-Konsument im Falle einer Verkehrskontrolle daher beachten?
1. Sollte eine Untersuchung auf Suchtgiftkonsum durch Polizei bzw. Amtsarzt erfolgen und man CBD konsumiert haben – unbedingt auf die Einnahme von CBD verweisen!
2. Die Verwendung des Begriffs Joint oder Cannabis sollte in diesem Zusammenhang vermieden werden. Häufig wird nämlich nur der Konsum von Joints oder Cannabis protokolliert, wenn es sich um CBD-Gras handelt.
3. Harntest verweigern! Der Harntest ist stets freiwillig und zeigt lediglich an, dass CBD bzw. THC konsumiert wurde. Über eine Beeinträchtigung sagt der Harnbefund jedoch nichts aus. Ein positiver Harnbefund könnte jedoch als Konsum des illegalen THC gewertet werden.
4. Sollte es zu einem Führerscheinentzug kommen, gilt es den Blutbefund abzuwarten und Akteneinsicht zu nehmen.
5. Sind keine oder nur geringe aktive Wirkstoffe feststellebar, dann sollte die Bekämpfung des Führerscheinentzugs geprüft und ein Antrag auf Ausfolgung des Führerscheins gestellt werden.
Die Rechtsprechung ist zur CBD-Thematik noch kaum vorhanden. Eine gerichtliche Entscheidung vom Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hob etwa ein Straferkenntnis wegen Lenkens eines Kfz im berauschten Zustand auf nachdem beim Betroffenen 0,5ng aktives THC und geringe Spuren von Abbauprodukten gemessen wurden.
Der Beschwerdeführer gab an, dass er täglich und auch kurz vor Fahrantritt CBD konsumiert hat. Eingeholte Gutachten bestätigten, dass bei regelmäßigem Konsum zwar nur selten aktive Wirkstoffe im Blut nachweisbar sein sollten, es aber dennoch nicht auszuschließen ist. Es war dem Betroffenen daher nicht mit der für das Verwaltungsstrafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisbar, dass er THC als Suchtmittel konsumiert hat. Der positive Blutbefund kann auch auf die Einnahme von CBD zurückzuführen sein.
Was bedeutet dies in der Praxis?
Sachverständige halten fest, dass selbst bei regelmäßigem Konsum nur selten aktive Wirkstoffe nachweisbar sein sollten. Ausgeschlossen kann es aber dennoch nicht werden. Sollte dies der Fall sein, dann ist es ratsam die Bekämpfung des Führerscheinentzuges zu prüfen.
Festzuhalten ist, dass es den Sachverständigen anhand des Blutbefundes durchaus möglich ist nachzuweisen, ob der positive Befund durch CBD-Produkte oder den Konsum von illegalen Cannabisjoints verursacht wurde.
Zu beachten ist weiters, dass mitunter Führerscheinbehörden bereits lediglich aufgrund der Einnahme von CBD-Produkten die gesundheitliche Eignung überprüfen. Sollte ein Betroffener aufgrund der Einnahme eine Ladung von der Führerscheinbehörde erhalten, empfiehlt sich ebenso eine rechtliche Prüfung.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt nur die Einnahme von verordneten Sucht- und Arzneimitteln die Überprüfung der gesundheitlichen Eignung. Bei CBD handelt es sich jedoch weder um ein Sucht- noch um ein Arzneimittel. Ein diesbezügliches Verfahren
ist derzeit beim Landesverwaltungsgericht Wien anhängig. Sollte der Beschwerde nicht stattgegeben werden, ist durch eine folgende Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes als Höchstgericht letztlich Rechtsicherheit zu erwarten.
Conclusio
Bei gelegentlicher Einnahme und mehrstündiger Pause bis zum Lenken eines Kfz wird ein positiver Blutbefund in der Regel auszuschließen sein.
Die Behördenpraxis zeigt jedoch, dass unter Umständen auch der CBD-Konsum zu Problemen mit dem Führerschein führen kann. Zumeist handelt es sich dabei jedoch um die Einnahme kurz vor Fahrantritt und/oder regelmäßiger Einnahme.
Sollte der Führerschein entzogen werden, ist es dringend anzuraten einen auf Führerscheinrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren der anhand der Akteneinsicht den Fall prüft.
Wer jedoch abendlich CBD-Tropfen oder einen CBD-Joint konsumiert und am nächsten Tag ein Fahrzeug lenkt, sollte nach Aussagen der Sachverständigen keine positive Werte aufweisen.
Autor:
Dr. Martin Feigl,
auf Suchtmittel- und Führerscheinrecht spezialisierter Rechtsanwalt