29/04/2022
Bei Immobilienkäufen und -verkäufen geht es oftmals um viel Geld, sehr viel Geld. Dennoch treten in der Praxis häufig Fehler auf, die leicht vermeidbar wären.
- Bindende Kaufvereinbarung mit Angebotsannahme
Die weit verbreitete Meinung, erst der durch den Rechtsanwalt oder Notar verfasste Kaufvertrag sei verbindlich, ist unrichtig. Die bindende Kaufvereinbarung kommt tatsächlich bereits mit Angebotsannahme zu Stande. Unabhängig davon, ob eine Vermittlung durch einen Makler erfolgt, ist daher der Angebotstext unbedingt vorab einer genauen rechtlichen Überprüfung zu unterziehen.
- Sorgfältige Auswahl des Vertragsverfassers
In den meisten Fällen ist es die kaufende Partei, die den Vertragsverfasser auswählt und die Kosten der Vertragsverfassung trägt. Die Vertragsverfassung und Abwicklung der Immobilientransaktion ist eine komplexe Angelegenheit. Fachliche Kompetenz, Umsichtigkeit und v.a. Erfahrung zeichnen einen guten Vertragsverfasser aus.
- Nur mit Treuhandabwicklung
Um die Kaufpreiszahlung und den Eigentumserwerb entsprechend abzusichern, ist eine Treuhandwicklung durch den Vertragsverfasser erforderlich.
- Übergabezeitpunkt, Auszahlungsbedingungen, Gewährleistung und Co
Im Kaufvertrag ist eine Vielzahl an Regelungen zu formulieren. Wie sooft steckt der Teufel im Detail…
Rechtsanwältin Mag. Elisabeth Kempl-Mitter weiß, wies geht. Als Spezialistin für Immobilientransaktionen steht sie mit langjähriger Erfahrung für Ihre Immobilienprojekte in ganz Österreich zur Verfügung.
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