Scheer Rechtsanwalt Gmbh

Scheer Rechtsanwalt Gmbh Wiener Anwaltskanzlei, spezialisiert auf Familien-, Immobilien-, Vertrags- und Unternehmensrecht

Wir informieren Sie nicht nur auf unserer Seite www.ra-scheer.at über all die neuen Entscheidungen, die uns das Leben so bringt, sondern bieten hier auch die Möglichkeit der einfachen Kommunikation und Diskussion über das Recht im allgemeinen und das österreichische Recht im speziellen.

09/09/2026

Was lern ich aus meinen Hinweis, dass es offenbar eine Bahnstation „Weststeiermark“ gibt.
Weise NIE darauf hin, dass es lustig ist, dass ein Bahnhof nach einem (nicht zu kleinen) Teil eines Bundeslandes benannt ist.
Das errregt dann doch die Gemüter zu sehr.

Doch ich wollt Euch Euren „Weststeiermark“- Bahnhof eh nicht wegnehmen.
Finds nur eventuell „missleading“ für internationale Fahrgäste, aber ist eh wurscht.

na sowas. Kaum will FPÖ Vollsbegehren dazu …
08/09/2026

na sowas. Kaum will FPÖ Vollsbegehren dazu …

08/09/2026

Was passiert eigentlich, wenn zwei Personen gemeinsam Wohnungseigentümer sind und einer der beiden verstirbt? Im letzten Video ging es bereits um den Fall, dass man alleine Wohnungseigentum hat und wie komplex das mit mehreren Erben und Pflichtteilsberechtigten werden kann. Richtig spannend wird es aber, wenn es zwei Wohnungseigentümer gibt, denn eine Wohnung kann bekanntlich immer nur maximal zwei Personen gehören.

Verstirbt einer der beiden Wohnungseigentümer und ist nichts anderes vereinbart, wächst dessen Anteil automatisch dem überlebenden Partner zu, sodass dieser Alleineigentümer der Wohnung wird. Das klingt zunächst gut, hat aber einen Haken: Der überlebende Partner ist verpflichtet, den Wert des zugewachsenen Anteils in die Verlassenschaft einzuzahlen, und das kann eine erhebliche Summe sein. Reduktionen sind zwar möglich, etwa wenn ein dringendes Wohnbedürfnis besteht und man gleichzeitig selbst pflichtteilsberechtigt ist, die grundsätzliche Zahlungspflicht besteht aber trotzdem.

Wer das anders regeln möchte, kann mit dem Wohnungseigentumspartner eine eigene Vereinbarung für genau diesen Fall treffen. Testamentarisch lässt sich das nämlich nicht einfach einseitig regeln, da es sich um gemeinsames Eigentum handelt.

Wer also gemeinsam mit jemandem Wohnungseigentum hat, sollte sich rechtzeitig überlegen, was im Todesfall passieren soll.

Wusstet Ihr, dass der überlebende Partner den Wert des Anteils in die Verlassenschaft einzahlen muss?

*Keine Rechtsberatung. Nur meine eigene Meinung!

Was für eine Station ist „Weststeiermark“?ist immer wieder lustig.
08/09/2026

Was für eine Station ist „Weststeiermark“?

ist immer wieder lustig.

The early bird catches Carinthia
08/09/2026

The early bird catches Carinthia

07/09/2026

Eigentumswohnungen, und ebenso Reihenhäuser im Wohnungseigentum, können immer nur maximal zwei Personen gehören. Drei oder vier Eigentümer gleichzeitig sind rechtlich schlicht nicht möglich.

Das wird spätestens bei der Vererbung zum Thema. Wer etwa eine Ehefrau und zwei Kinder hat und eine Eigentumswohnung vererben möchte, kann das nicht allen dreien gleichzeitig tun, sondern höchstens zwei von ihnen. Die übrigen Pflichtteilsberechtigten verlieren dadurch aber nicht ihren Anspruch. Der Pflichtteil bleibt bestehen und muss trotzdem bedient werden.

Wohnungseigentum ist im Erbrecht deshalb ein Sonderfall gegenüber normalem Miteigentum. Ein gewöhnliches Haus etwa lässt sich problemlos an drei oder mehr Personen vererben, eine Eigentumswohnung dagegen nicht.

Wer Wohnungseigentum besitzt, sollte sich daher rechtzeitig überlegen, wem er diese Wohnung vererben will. In einem eigenen Video gehe ich außerdem noch auf den Sonderfall ein, wenn bereits zwei Personen gemeinsam Eigentümer einer solchen Wohnung sind.

*Keine Rechtsberatung. Nur meine eigene Meinung!

06/09/2026

An den Wahlverliereren in Sachsen Anhalt wird sich zeigen, ob das Volk in Europa künftig noch an die Demokratie glauben wird.
Ich hoffe, dass Wahlverlierer erkennen, dass es Zeit ist den Willen des Volkes anzuerkennen.

05/09/2026

Bin gespannt, ob sich die Politiker der diversen Parteien in Deutschland allgemein und in Sachsen-Anhalt im Speziellen so demokratisch wie Victor Orban zeigen, wenn sie morgen erkennen, dass ihr Weg abgewählt worden ist.

04/09/2026

Eine Frau hatte einen leiblichen Sohn und eine Adoptivtochter, wobei das Verhältnis zum leiblichen Sohn offenbar nicht besonders gut war. Bereits 2012 hatte sie deshalb ein Testament errichtet, in dem sie die Adoptivtochter als Alleinerbin einsetzte und den Sohn enterbte.

2020 schloss sie dann mit der Adoptivtochter einen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag, wonach diese weder Erb- noch Pflichtteilsansprüche haben sollte. Als die Frau 2024 verstarb, entbrannte der Streit: Der Sohn erklärte, die Enterbung gelte nicht, und trat die Erbschaft an. Die Adoptivtochter hielt dagegen, die Enterbung des Sohnes im Testament sei wirksam, weshalb sie selbst erben wolle.

Das Gericht hat klargestellt: Die Adoptivtochter geht leer aus, denn sie hatte bereits 2020 wirksam auf ihr Erb- und Pflichtteilsrecht verzichtet. Ob der Sohn tatsächlich erbt, ist damit aber noch nicht entschieden. Das hängt von einem weiteren Verfahren ab, in dem geprüft wird, ob die im Testament genannten Enterbungsgründe überhaupt vorlagen.

Ein Fall, der zeigt, wie komplex das Erbrecht werden kann, wenn Testament und spätere Verträge aufeinandertreffen.

*Keine Rechtsberatung. Nur meine eigene Meinung!

03/09/2026

„Das war doch nur eine gute Freundin, wir hatten überhaupt keinen S*x, und das überwiesene Geld war einfach notwendig." Solche Sätze höre ich als Scheidungsanwalt regelmäßig, manchmal von eigenen Mandanten, manchmal von der Gegenseite. Der Zweck dahinter ist immer derselbe: Man will sich reinwaschen und beweisen, dass kein Ehebruch vorlag. Ehebruch ist nach wie vor die häufigste Ursache für streitige Scheidungen.

Viele irren aber gewaltig, wenn sie glauben, solche Erklärungen hätten überhaupt eine rechtliche Wirkung. Fakt ist: Trifft man sich heimlich mit einer anderen Person, ganz unabhängig vom Geschlecht, und billigt der Ehepartner das nicht, reicht das bereits für eine Eheverfehlung. Ehebruch ist nämlich nicht zwingend an S*x geknüpft. Es genügt schon, sich mit anderen Personen zu treffen und das dem eigenen Ehepartner zu verheimlichen.

Für diese Heimlichkeit gibt es meist einen Grund, und genau das kann zu einem Verschulden führen. Am Ende steht man dann unter Umständen als schuldig geschiedener Teil da und muss lebenslang Unterhalt an den anderen zahlen.

Wer am eigenen Partner also nicht mehr wirklich interessiert ist, sollte reinen Tisch machen, statt sich heimlich anderweitig umzusehen.

*Keine Rechtsberatung. Nur meine eigene Meinung!

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