08/09/2026
Was passiert eigentlich, wenn zwei Personen gemeinsam Wohnungseigentümer sind und einer der beiden verstirbt? Im letzten Video ging es bereits um den Fall, dass man alleine Wohnungseigentum hat und wie komplex das mit mehreren Erben und Pflichtteilsberechtigten werden kann. Richtig spannend wird es aber, wenn es zwei Wohnungseigentümer gibt, denn eine Wohnung kann bekanntlich immer nur maximal zwei Personen gehören.
Verstirbt einer der beiden Wohnungseigentümer und ist nichts anderes vereinbart, wächst dessen Anteil automatisch dem überlebenden Partner zu, sodass dieser Alleineigentümer der Wohnung wird. Das klingt zunächst gut, hat aber einen Haken: Der überlebende Partner ist verpflichtet, den Wert des zugewachsenen Anteils in die Verlassenschaft einzuzahlen, und das kann eine erhebliche Summe sein. Reduktionen sind zwar möglich, etwa wenn ein dringendes Wohnbedürfnis besteht und man gleichzeitig selbst pflichtteilsberechtigt ist, die grundsätzliche Zahlungspflicht besteht aber trotzdem.
Wer das anders regeln möchte, kann mit dem Wohnungseigentumspartner eine eigene Vereinbarung für genau diesen Fall treffen. Testamentarisch lässt sich das nämlich nicht einfach einseitig regeln, da es sich um gemeinsames Eigentum handelt.
Wer also gemeinsam mit jemandem Wohnungseigentum hat, sollte sich rechtzeitig überlegen, was im Todesfall passieren soll.
Wusstet Ihr, dass der überlebende Partner den Wert des Anteils in die Verlassenschaft einzahlen muss?
*Keine Rechtsberatung. Nur meine eigene Meinung!