07/09/2026
Neuer Individualantrag gegen das Kopftuchverbot eingebracht
Mit 1. September 2026 ist das neue Kopftuchverbot an österreichischen Schulen in Kraft getreten.
Heute haben wir für die von uns vertretenen Antragstellerinnen neuerlich einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht und die Aufhebung der Regelung beantragt.
Im Mittelpunkt stehen grundlegende verfassungsrechtliche Fragen – insbesondere die Religionsfreiheit, der Gleichheitsgrundsatz und die staatliche Neutralität gegenüber verschiedenen Religionsgemeinschaften.
Dr. Georg Rihs erläutert im aktualisierten Beitrag die neue Rechtslage, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes aus dem Jahr 2020 und die wesentlichen verfassungsrechtlichen Fragen des neuen Verbots.
👉 Zum Beitrag: https://www.rihs.law/news/kopftuchverbot-vor-dem-verfassungsgerichtshof-rihs/
https://www.rihs.law/news/kopftuchverbot-vor-dem-verfassungsgerichtshof-rihs/